4939/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Peter Stauber

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Fahrsicherheitsübungen für ExekutivbeamtInnen

Obwohl Österreichs PolizeibeamtInnen durch die fragwürdigen Reformen der einstigen schwarz-blauen Bundesregierung an die Grenzen ihrer Belastbarkeit geführt werden, leisten sie nach wie vor Tag für Tag hervorragende Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Damit diese vielen PolizeibeamtInnen in Österreich ihre große Verantwortung gegenüber den Menschen dieses Landes auch entsprechend wahrnehmen können, ist eine fundierte Aus- und Weiterbildung von allergrößter Bedeutung. Dass gerade die Frage der Weiterbildung von PolizistInnen im Innenministerium häufig jedoch nicht mit dem nötigen Ernst behandelt wird, zeigen Berichte von frustrierten PolizistInnen, die bereits seit vielen Jahren die für den Polizeidienst absolut notwendigen Fahrsicherheitsübungen nicht mehr absolvieren konnten. In Einzelfällen sollen diese wichtigen Fahrsicherheitsübungen sogar bis zu fünfzehn Jahre zurückliegen.

In Anbetracht der Tatsache, dass ExekutivbeamtInnen tagtäglich im Straßenverkehr mit überaus heiklen Fahrmanövern konfrontiert sind, stellt der Mangel an geeigneten Fahrsicherheitsübungen ein Defizit dar, das sowohl für die BeamtInnen selbst als auch für andere VerkehrsteilnehmerInnen ein enormes Risiko darstellt. Auch scheint es ohne entsprechende Fahrsicherheitsübungen wohl kaum möglich zu sein, flüchtende (potentielle) Verbrecher erfolgreich zu verfolgen.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende


Anfrage:

1.             Müssen Österreichs ExekutivbeamtInnen in regelmäßigen Intervallen sogenannte Fahrsicherheitsübungen (beim ARBÖ, ÖAMTC oder anderen privaten Anbietern) absolvieren?

2.             Wenn ja, in welchen Intervallen?

3.             Wenn nein, warum nicht?

4.      Können Sie ausschließen, dass einzelne PolizeibeamtInnen in Österreich in den letzten fünfzehn Jahren keine einzige Fahrsicherheitsübung absolviert haben?

5.             Wie viele Fahrsicherheitsübungen wurden in Österreich für ExekutivbeamtInnen durch den ARBÖ, ÖAMTC oder andere private Anbieter im Jahr 2009 durchgeführt?

6.             Wie viele Fahrsicherheitsübungen werden es voraussichtlich im Jahr 2010 sein?

7.             Besteht für ExekutivbeamtInnen in Österreich die Möglichkeit, bei Bedarf freiwillig eine Fahrsicherheitsübung zu absolvieren?

8.             Wenn ja, wie viele ExekutivbeamtInnen haben im Jahr 2009 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

9.             Wenn nein, warum besteht für die ExekutivbeamtInnen dazu keine Möglichkeit auf freiwilliger Basis?

10.      Wie hoch waren im Jahr 2009 die budgetären Mittel des Innenministeriums für die Durchführung sogenannter Fahrsicherheitsübungen für ExekutivbeamtInnen?