4966/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
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A N F R A G E

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Gerald Grosz,

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister  für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Postenbesetzung in der Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark

 

 

Vor rund 10 Jahren entzog Präsident Walter Rotschädl der provisorischen Leiterin der kammerinternen Revision, Frau Margrit S., das Vertrauen und installierte Frau Gertrud T. als deren  Nachfolgerin.

 

Bereits im Jahr 1993 wurde Frau T. in den Kammerdienst aufgenommen. Da sie aufgrund ihrer Ausbildung keine andere Tätigkeit in der Kammer ausüben konnte wurde sie dem dortigen Schreibbüro zugeteilt. Nach der Wahl von Herrn Rotschädl zum Präsidenten der AK Steiermark wurde dann seine langjährige Freundin und Lebensgefährtin, die zuvor sechs Jahre im Personalbüro der AK Steiermark beschäftigt war, zur Leiterin der Innerrevision ernannt. Damit war für Frau T. eine entsprechende Gehaltserhöhung verbunden, nämlich von der Verwendungsgruppe C Bezugsschema RILAK bis zur Verwendungsgruppe H und die zusätzliche Gewährung entsprechender Zulagen. Diese beachtliche Gehaltsentwicklung der zweifelsfrei nicht qualifizierten Leiterin der Revision führte zu einem derzeitigen Bezug von rund 5.500 Euro.

 

Diese persönliche Bindung zwischen dem Präsidenten der AK Steiermark einerseits und der Leiterin der Innenrevision andererseits, führt nicht nur zu einer äußerst schiefen Optik, sondern auch dazu, dass nachweisbar die Revisionsaufgaben der Funktion entsprechend nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 


A N F R A G E

 

 

1.)  Ist es richtig, dass Frau T. von Herrn AK-Präsident Rotschädl zur Leiterin der Innenrevision ernannt wurde?

 

2.) Wenn ja, welche Qualifikationen haben bei Frau T. vorgelegen, die zu dieser Postenbesetzung geführt haben?

 

3.) Ist es richtig, dass die Lebensgefährtin von AK-Präsident Rotschädl, Frau T., sechs Jahre lang im Personalbüro der AK Steiermark beschäftigt war?

 

4.) Können Sie aufgrund des vorliegenden Naheverhältnisses von AK-Präsident Rothschädl zu Frau T. negative Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Revisionsaufgaben ausschließen?

 

 

5.) Was werden Sie unternehmen, um den begründeten Verdacht der Postenschacherei zu entkräften?

 

6.) Welche Konsequenzen wird es für Herrn Präsident Rotschädl geben?

 

7.) Wie erklären Sie den Bürgern, dass Postenbesetzungen in der AK Steiermark nicht nach fachlicher Qualifikation, sondern nach persönlichen Bindungen durchgeführt werden?

 

8.) Was werden Sie unternehmen, um solche Vorkommnisse in der Arbeiterkammer in Zukunft zu unterbinden und diese Postenbestellung durch Herrn Präsident Rotschädl zu korrigieren?