4970/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

 

betreffend die Besetzung des Postens "Leitung des Verfassungsdienstes" im Bundeskanzleramt.

 

 

Die Zeitung „Die Presse“ berichtet in einem Artikel vom 17.03.2010 folgendes:

 

„Wien. Die Würfel sind gefallen: Gerhard Hesse, bisher stellvertretender Kabinettschef von Kanzler Werner Faymann, wird neuer Chef des Verfassungsdienstes. Nur die formelle Ernennung stehe noch aus, sagte Manfred Matzka, Sektionschef im Kanzleramt zur „Presse“. „Die Kommission hat aber bereits entschieden, und auch der Bundeskanzler hat ja gesagt.“

Hesse wird mit 1. April seinen Dienst antreten. Er folgt dem als ÖVP-nahe geltenden Verfassungsrechtler Georg Lienbacher nach, der an die Wirtschaftsuniversität zurückkehrt. Lienbachers Amtsperiode war Ende Februar nach fünf Jahren ausgelaufen. Der Verfassungsdienst berät den Kanzler bei wichtigen Rechtsfragen, prüft Gesetze vor dem Inkrafttreten auf ihre Verfassungskonformität und bereitet Änderungen in der Verfassung selbst vor. Dass die Wahl auf Hesse fiel, ist nicht weiter überraschend: Er hat jahrelange Erfahrung im Kanzleramt und gilt in Juristenkreisen als Verfassungsexperte mit besonderem Augenmerk auf das Europarecht.

 

Kuriose Bewerber

Viele Konkurrenten hatte Hesse nicht. Nur eine Handvoll Interessenten hätte sich überhaupt für den Posten beworben, heißt es aus dem Kanzleramt. Kurioses Detail: Einige Bewerber mussten ausgeschlossen werden, weil sie die zentrale formale Voraussetzung in der Ausschreibung nicht erfüllten. Sie wollten Chef des Verfassungsdiensts werden, ohne ein Jus-Studium vorweisen zu können.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende


Anfrage:

 

1.        Warum wurde der Vertrag mit Univ. Prof. Dr. Georg Lienbacher als Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt nicht verlängert?

2.        Wurde die Stelle des Leiters der Sektion Verfassungsdienst durch das Bundeskanzleramt öffentlich ausgeschrieben?

3.        Wenn, ja, wie sah diese Ausschreibung aus?

4.        Welche Voraussetzungen mussten die Bewerber erfüllen?

5.        Wurden von Frauen und Männern die gleichen Voraussetzungen verlangt?

6.        Wie viele Bewerber gab es?

7.        Wie viel waren davon Frauen?

8.        Gab es ein Hearing der Bewerber?

9.        Wenn ja, wie viele Personen, und welche waren dazu geladen?

10.   Waren Frauen darunter?

11.   Wenn ja, wie viele?

12.   Wurde bei der Neubestellung des Leiters der Sektion Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt eine Kommission eingesetzt?

13.   Wenn ja, wer gehörte dieser Kommission an?

14.   Welche Kriterien waren ausschlaggebend für die Vergabe des Postens an Dr. Gerhard Hesse?

15.   Was sprach gegen die Vergabe des Postens an eine Frau?