4977/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.03.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Waffengesetz-Novelle
Die EU-Waffenrichtlinie 2008 verlangt die Registrierung aller Feuerwaffen, also jetzt auch der Kat.C und D-Waffen, die bisher nicht behördlich registriert gewesen sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Ist dem Innenministerium die Anzahl der Waffen (Kat.C und D) bekannt, die dieser Registrierungspflicht unterliegen werden?
2. Wie viele Menschen in Österreich besitzen solche Waffen?
3. Wenn es keine Statistik gibt, existieren darüber Schätzungen?
4. Wie hoch werden die Kosten der von der EU verlangten Registrierung im Bereich des Bundesrechenzentrums sein(Personal und Sachaufwand, Herstellung einer geeigneten Software)?
5. Wie hoch werden die Kosten der von der EU verlangten Registrierung bei den Registrierstellen sein (Fachhändlern und Büchsenmachern, notwendige Anschaffung geeigneter Hard- und Software)?
6. Wie hoch werden die Kosten der von der EU verlangten Registrierung für die Waffenbesitzer, die ihre Waffen registrieren lassen (Kosten pro Person, pro Waffe)?
7. Ist für die Registrierstellen und die Waffenbesitzer eine finanzielle Unterstützung geplant?
8. Wurden von Ihnen bei der EU Schritte unternommen, damit die EU diese Registrierungen, die auf Grund der EU-Richtlinie erfolgen müssen, finanziell unterstützt oder der Republik den Aufwand ersetzt?
9. In welcher Weise sind die Registriervorgänge abgesichert?
10. Soll es sichere Datenleitungen oder Verschlüsslungen geben?
11. Ist eine staatliche Garantie für eventuelle Datenmissbräuche vorgesehen?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Werden auf Grund des neuen Waffengesetzes auch die Besitzer der C- und D-Waffen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwahrung überprüft werden?
14. Warum wurden keine Verwaltungsvereinfachungen vorgesehen?
15. Wie viele Dienstposten (Innenministerium, Bundesrechenzentrum) werden für die Bewerkstelligung der Registrierung erforderlich sein?
16. Warum wurden aus dem Waffengesetz nicht jene Bestimmungen entfernt, die von der Richtlinie gar nicht verlangt werden?
17. Steht zu befürchten, dass viele Waffen der Kategorie C nicht registriert werden, wie dies auch bei den Vorderschaftrepetierflinten vorgekommen ist und daher mehr illegale Waffen im Umlauf sein werden?
18. Warum gibt es im neuen Waffengesetz keine Amnestiebestimmungen, die geeignet wären, illegale Waffen in legalen Besitz überzuführen?
19. Wird das Innenministerium etwas unternehmen, um in Österreich künftig einen einheitlichen Vollzug des WaffG zu gewährleisten?
20. Welche Schusswaffen waren im letzten Jahr (2009) deliktsrelevant (keine Delikte nach dem WaffG) aufgegliedert auf Waffen im legalen Besitz des Täters, Waffen im illegalen Besitz des Täters und Waffen nach Kategorien (A,B,C,D), auch aufgeteilt nach legal und illegal?