Eingelangt am
24.03.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend zweckentfremdete Verwendung von Rekruten
Nach
uns vorliegenden Informationen werden in der Vega-Payer-Weyprecht-Kaserne
Rekruten, welche im Jänner 2010 eingerückt sind, zum Ausmalen und
Verputzen der Kaserne herangezogen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
- Wie viele Rekruten, welche im Jänner 2010 eingerückt
sind, wurden zum Ausmalen und Verputzen der Vega-Payer-Weyprecht-Kaserne
herangezogen?
- Wie viele Rekruten
wurden österreichweit im Jahr 2009 für solche Renovierungstätigkeiten
herangezogen?
- In welchen
Kasernen wurden seit dem Jahr 2009 Rekruten für solche Tätigkeiten
herangezogen?
- Warum
wurden/werden Rekruten für solche Tätigkeiten herangezogen?
- Halten Sie es
für tragbar, Rekruten, welche nur mehr sechs Monate Dienst inklusive
Assistenzeinsatzes an der Grenze versehen, so „militärisch“
auszubilden und zu verwenden?
- Fallen solche
Aufgaben für Rekruten unter die im Bundes-Verfassungsgesetz normierte
„Wehrpflicht“?
- Fallen solche
Aufgaben für Rekruten unter die Ausnahmen des Art. 4 Abs. 3 lit. b
der EMRK „Dienstleistungen militärischen Charakters“?
- Ist in Zeiten der
Diskussion über die Bundesheerreform und die Attraktivierung des
Grundwehrdienstes ein Heranziehen von Rekruten zu solchen Tätigkeiten
sinnvoll?
- Werden Sie, wie
Sie dies schon öfter getan haben, den Schuldigen suchen und medial
hinrichten oder werden Sie sich vor Ihre Soldaten stellen und für
eine sinnvolle militärische Ausbildung und Verwendung von Rekruten
einsetzen?
- Fällt die
Verwendung von Rekruten zum Kuvertieren von Aussendungen oder zum
Renovieren von Kasernen vielleicht schon unter die Attraktivierung des
Grundwehrdienstes?
- Wenn nein, warum
werden Rekruten trotzdem dazu herangezogen?