4988/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Bucher
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Zahlen hinsichtlich strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung
Die täglich bekannt werdenden sexuellen Missbrauchsfälle gegenüber Minderjährigen verdeutlichen in erschreckender Weise dringenden Handlungsbedarf. Zudem ist nicht zu vergessen, dass neben den bekannt gewordenen Fällen noch eine erhebliche Dunkelziffer besteht, da insbesondere Missbrauchsfälle in Familien, Jugendeinrichtungen, etc. nur selten an Licht kommen. So sollen nach Schätzungen von Kriminologen 90 Prozent sexuellen Missbrauches im familiären Bereich stattfinden. Alles in allem wenden wir uns entschieden gegen jede Form sexuellen Missbrauches und sprechen uns ausdrücklich für einen verstärkten Schutz aus.
Als Grundlage für weitere Schritte stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Wie viele Täter sind jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 wegen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verurteilt worden?
2.
Wie viele Täter, die wegen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verurteilt worden sind, sind jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 bedingt entlassen worden?
3.
Wie viel Prozent der Täter, die wegen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verurteilt und bedingt entlassen worden sind, sind jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 rückfällig geworden?
4.
Bei wie vielen Tätern, die wegen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verurteilt worden sind, wurde jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 bei ihrer Entlassung von einer Anordnung einer Bewährungshilfe abgesehen?
5.
Wie viele der Täter, die wegen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verurteilt worden sind und bei denen keine Bewährungshilfe angeordnet worden ist, sind jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 rückfällig geworden?
6.
Bei wie vielen Tätern, die wegen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verurteilt worden sind, wurden jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 bei ihrer Entlassung Weisungen und Verbote im Sinne des § 51 Abs 1 StGB auferlegt?
7.
Wie oft wurde jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 im Sinne des § 51 Abs 1 StGB aufgetragen, bestimmte Orte oder den Umgang mit bestimmten Personen zu vermeiden?
8.
Wie viele Täter, denen jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 nicht im Sinne des § 51 Abs 1 StGB aufgetragen worden ist, bestimmte Orte oder den Umgang mit bestimmten Personen zu vermeiden, sind rückfällig geworden?
9.
Wie sieht die Lage hinsichtlich der Fragen 1 bis 8 bezüglich strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen aus?
Wien, 25.03.2010