4992/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Katzian

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend mutmaßliche NS-Wiederbetätigung durch die

Webseite www.alpen-donau.info

Die Webseite www.alpen-donau.info betreibt seit knapp einem Jahr regelmäßig und
nachhaltig mutmaßliche NS-Wiederbetätigung. Dies äußert sich einerseits in der
regelmäßigen Nutzung verschiedener Nazi-Codes, anderseits in der offenen Sympathie für
Handlungen, die mutmaßlich gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Zu Berichten über
Hakenkreuzschmierereien meinen die MacherInnen von
www.alpen-donau.info etwa „Lasst
euch nicht erwischen und seid kreativ. Hass auf das System muss kreativ ausgelebt werden
..." (10. Februar 2010).

Hinzu kommt massiver antisemitischer und rassistischer Grundton, der fast alle Beiträge der
Seite durchzieht. Am 21. Februar 2010 brachte es die Seite aus ihrer Sicht auf den Punkt:
„Die Juden sollen unseretwegen im Hass der Welt ersticken ..."

Damit in Zusammenhang steht auch immer öfter eine mehr oder minder offene Bedrohung
von Personen, die entweder gegen Rechtsextremismus und Neonazis öffentlich Stellung
beziehen oder sonst in der einen oder anderen Form nicht ins Weltbild der ProtagonistInnen
dieser Seite passen.

Dem Vernehmen nach haben viele BürgerInnen - auch Nachkommen von Überlebenden des
Holocaust - diese Homepage wiederholt dem Bundesamt für Verfassungsschutz gemeldet,
bislang aber - angeblich oft über Monate - keine Antwort erhalten.

Mit Gewaltdrohungen werden aber auch Nationalratspräsidentin Maga Barbara Prammer oder
Innenministerin Dr. Maria Theresia Fekter bedacht.


Nun sind die MacherInnen der Neonazi-Website dazu übergegangen, aktiv Privatadressen der
von ihnen ins Visier genommenen Personen zu veröffentlichen. Aus Anlass einer

parlamentarischen Anfrage betreffend eines Falls von NS-Wiederbetätigung und Gewalt in
Graz wies www.alpen-donau.info aktiv darauf hin, wo die Privatadresse des anfragenden
Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger zu finden sei.

Anlässlich einer Enquete zum Thema "Frauen in der Politik" wurde am 7. Oktober 2009 ein
Artikel auf
www.alpen.donau.info veröffentlicht, in dem es wörtlich heißt: "Solche Weiber
[gemeint sind die teilnehmenden Abgeordneten sowie Präsidentin Prammer] brauchen
vermutlich eine tüchtige Tracht Prügel." Die Frage stellt sich, ob mit dieser Aussage nicht die
Tatbestände der Beleidigung nach § 115 StGB bzw. der gefährlichen Drohung nach § 107
StGB erfüllt wären und ob damit eine Handhabe gegen die Betreiber/innen der Homepage
gegeben wäre. Vermutlich würden, falls dies zutrifft, auch andere Fälle, die auf der
Homepage publiziert wurden, dafür in Betracht kommen.

Seit einigen Wochen bejubelt die Seite überdies noch häufig bewaffnete Übungen ungarischer
Neonazis.

Angesichts der offenkundigen Gewaltverherrlichung und der sich verschärfenden Drohungen
seitens der MacherInnen der Website www.alpen-donau.info richten die unterzeichneten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1. Ist die Seite www.alpen-donau.info Gegenstand polizeilicher Ermittlungen?

2.        Hat die Polizei bereits einen (vorläufigen) Ermittlungsbericht an die

Staatsanwaltschaft weitergeleitet?

3.  Welche konkreten Schritte hat die Behörde unternommen, um die Domaininhaber

ausfindig zu machen?

4.  Hat die ermittelnde Behörde Kontakt mit US-amerikanischen Behörden

aufgenommen, um die Namen der Domaininhaber sowie die Verbindungsdaten
jener Personen, die Inhalte auf der Seite
www.alpen-donau.info veröffentlichen, in
Erfahrung bringen?

4a. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

4b. Wenn nein: Warum nicht?


5. Hat die Behörde eine Bedrohungsanalyse betreffend Personen, die aufwww.alpen-
donau.info direkt bedroht werden, erstellt?

5a. Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kommt die Behörde?
5b. Wenn nein: Warum nicht?

6. Werden von den MacherInnen der Seite www.alpen-donau.info direkt oder indirekt

bedrohte Menschen seitens der Behörde auf diese Bedrohung aufmerksam gemacht?
6a. Wenn ja: In welcher Form?
6b. Wenn nein: Warum nicht?

7. Entspricht es den Tatsachen, dass zahlreiche BürgerInnen die genannte Homepage
wiederholt dem Bundesamt für Verfassungsschutz gemeldet hätten und angeblich -
oft über Monate - keine Antwort erhalten hätten?

8. Wurden im gegebenen Zusammenhang - zu dem in der Begründung der Anfrage
dargestellten Sachverhalt betreffend die Enquete „Frauen in der Politik" -
Erhebungen zu den Tatbeständen Beleidigung nach § 115 StGB bzw. der
gefährlichen Drohung nach § 107 StGB getätigt bzw. der Staatsanwaltschaft
gemeldet?