4992/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Katzian
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend mutmaßliche NS-Wiederbetätigung durch die
Webseite www.alpen-donau.info
Die Webseite www.alpen-donau.info
betreibt seit knapp einem Jahr regelmäßig und
nachhaltig mutmaßliche NS-Wiederbetätigung. Dies äußert
sich einerseits in der
regelmäßigen Nutzung verschiedener Nazi-Codes, anderseits in der
offenen Sympathie für
Handlungen, die mutmaßlich gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Zu
Berichten über
Hakenkreuzschmierereien meinen die MacherInnen
von www.alpen-donau.info etwa
„Lasst
euch nicht erwischen und seid kreativ. Hass auf das System muss kreativ
ausgelebt werden
..."
(10. Februar 2010).
Hinzu kommt
massiver antisemitischer und rassistischer Grundton, der fast alle Beiträge
der
Seite durchzieht. Am
21. Februar 2010 brachte es die Seite aus ihrer Sicht auf den Punkt:
„Die Juden sollen unseretwegen im Hass
der Welt ersticken ..."
Damit in Zusammenhang steht auch
immer öfter eine mehr oder minder offene Bedrohung
von Personen, die entweder gegen Rechtsextremismus und Neonazis öffentlich
Stellung
beziehen oder sonst in der einen oder
anderen Form nicht ins Weltbild der ProtagonistInnen
dieser Seite passen.
Dem
Vernehmen nach haben viele BürgerInnen - auch Nachkommen von
Überlebenden des
Holocaust - diese
Homepage wiederholt dem Bundesamt für Verfassungsschutz gemeldet,
bislang aber - angeblich oft über
Monate - keine Antwort erhalten.
Mit
Gewaltdrohungen werden aber auch Nationalratspräsidentin Maga
Barbara Prammer oder
Innenministerin Dr.
Maria Theresia Fekter bedacht.
Nun
sind die MacherInnen der Neonazi-Website dazu übergegangen, aktiv
Privatadressen der
von ihnen ins Visier
genommenen Personen zu veröffentlichen. Aus Anlass einer
parlamentarischen
Anfrage betreffend eines Falls von NS-Wiederbetätigung und Gewalt in
Graz wies www.alpen-donau.info aktiv darauf hin, wo die
Privatadresse des anfragenden
Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger zu finden sei.
Anlässlich einer Enquete zum
Thema "Frauen in der Politik" wurde am 7. Oktober 2009 ein
Artikel auf www.alpen.donau.info
veröffentlicht,
in dem es wörtlich heißt: "Solche Weiber
[gemeint sind die teilnehmenden Abgeordneten sowie Präsidentin Prammer]
brauchen
vermutlich eine tüchtige Tracht
Prügel." Die Frage stellt sich, ob mit dieser Aussage nicht die
Tatbestände der Beleidigung nach § 115 StGB bzw. der
gefährlichen Drohung nach § 107
StGB erfüllt wären und ob damit eine Handhabe gegen die
Betreiber/innen der Homepage
gegeben wäre. Vermutlich würden, falls dies zutrifft, auch andere
Fälle, die auf der
Homepage publiziert wurden, dafür in Betracht kommen.
Seit
einigen Wochen bejubelt die Seite überdies noch häufig bewaffnete
Übungen ungarischer
Neonazis.
Angesichts
der offenkundigen Gewaltverherrlichung und der sich verschärfenden
Drohungen
seitens der MacherInnen
der Website www.alpen-donau.info richten die unterzeichneten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Ist die Seite www.alpen-donau.info Gegenstand polizeilicher Ermittlungen?
2. Hat die Polizei bereits einen (vorläufigen) Ermittlungsbericht an die
Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
3. Welche konkreten Schritte hat die Behörde unternommen, um die Domaininhaber
ausfindig zu machen?
4. Hat die ermittelnde Behörde Kontakt mit US-amerikanischen Behörden
aufgenommen, um die
Namen der Domaininhaber sowie die Verbindungsdaten
jener Personen, die Inhalte auf der Seite www.alpen-donau.info veröffentlichen,
in
Erfahrung bringen?
4a. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
4b. Wenn nein: Warum nicht?
5. Hat die Behörde eine
Bedrohungsanalyse betreffend Personen, die aufwww.alpen-
donau.info direkt bedroht werden, erstellt?
5a.
Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kommt die Behörde?
5b.
Wenn nein: Warum nicht?
6. Werden von den MacherInnen der Seite www.alpen-donau.info direkt oder indirekt
bedrohte
Menschen seitens der Behörde auf diese Bedrohung aufmerksam gemacht?
6a. Wenn ja: In
welcher Form?
6b. Wenn nein: Warum nicht?
7. Entspricht es den Tatsachen, dass zahlreiche BürgerInnen die
genannte Homepage
wiederholt dem Bundesamt für
Verfassungsschutz gemeldet hätten und angeblich -
oft über Monate - keine Antwort
erhalten hätten?
8. Wurden im gegebenen
Zusammenhang - zu dem in der Begründung der Anfrage
dargestellten Sachverhalt betreffend die Enquete „Frauen in der
Politik" -
Erhebungen zu den Tatbeständen Beleidigung nach § 115 StGB bzw. der
gefährlichen Drohung nach § 107 StGB getätigt bzw. der Staatsanwaltschaft
gemeldet?