4997/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

 

betreffend der Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Europäische Kommission

 

 

Ein im Herbst vergangenen Jahres vom EU-Rechnungshof veröffentlichter Sonderbericht über die "Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Europäische Kommission" fällt ein vernichtendes Urteil:

Die Ziele, die in der Beitrittspartnerschaft zwischen der EU und der Türkei festgelegt wurden, wurden nur in den seltensten Fällen erreicht.

Der EU-Rechnungshof kritisierte besonders, "dass es keinen Mechanismus gab, um sicherzustellen, dass es sich bei den vorgeschlagenen und ausgewählten Projekten um die Projekte handelte, die einen optimalen Einsatz der EU-Finanzmittel im Hinblick auf das Erreichen der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft gewährleisteten."

Mit anderen Worten: der zweckmäßige Einsatz der Steuergelder ist höchst fragwürdig. Darüber hinaus kam der Rechnungshof zu dem Schluss, "dass keine konkreten, messbaren und erreichbaren Ziele für diese Finanzhilfen festgelegt wurden und die erarbeiteten  Zeitpläne nicht realistisch waren"

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Ist Ihnen der erwähnte Sonderbericht bekannt?

 

  1. Wie bewerten Sie die Kritik des EU-Rechnungshofes hinsichtlich der Verwendung der Heranführungshilfe der EU an die Türkei?

 

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die vom Rechnungshof der EU festgestellten Missstände abzustellen?