4997/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kurzmann
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend der Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Europäische Kommission
Ein im Herbst vergangenen Jahres vom EU-Rechnungshof veröffentlichter Sonderbericht über die "Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Europäische Kommission" fällt ein vernichtendes Urteil:
Die Ziele, die in der Beitrittspartnerschaft zwischen der EU und der Türkei festgelegt wurden, wurden nur in den seltensten Fällen erreicht.
Der EU-Rechnungshof kritisierte besonders, "dass es keinen Mechanismus gab, um sicherzustellen, dass es sich bei den vorgeschlagenen und ausgewählten Projekten um die Projekte handelte, die einen optimalen Einsatz der EU-Finanzmittel im Hinblick auf das Erreichen der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft gewährleisteten."
Mit anderen Worten: der zweckmäßige Einsatz der Steuergelder ist höchst fragwürdig. Darüber hinaus kam der Rechnungshof zu dem Schluss, "dass keine konkreten, messbaren und erreichbaren Ziele für diese Finanzhilfen festgelegt wurden und die erarbeiteten Zeitpläne nicht realistisch waren"
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage: