5017/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Freiwilliges Ökologisches Jahr

 

Die Europäische Kommission hat das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeiten erklärt. Durch diese Entscheidung erhalten die Mitgliedstaaten, die lokalen und regionalen Behörden sowie die Zivilgesellschaft Unterstützung bei der Umsetzung der folgenden Ziele:
1. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten in der EU
2. Stärkung des Potenzials der Organisatoren von Freiwilligentätigkeiten zur Verbesserung der Qualität von Freiwilligentätigkeiten
3. Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten
4. Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten

Die Europäische Kommission hat die Bereitstellung von 8 Mio. EUR für das Europäische Jahr selbst und von 2 Mio. EUR für vorbereitende Maßnahmen im Jahr 2010 vorgeschlagen.

 

Das Freiwillige Ökologische Jahr ist eine gute Möglichkeit für junge Menschen in Österreich die Arbeit im Umweltbereich kennenzulernen, Erfahrungen zu sammeln und ihr ökologisches Engagement einzubringen. Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern. Da es sich beim Freiwilligen Ökologischen Jahr um keine Ausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. bFLAG handelt, ist kein gesetzlicher Anspruch auf die Familienbeihilfe gegeben. Im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres besteht seit vielen Jahren die Forderung jungen Menschen die in der Freiwilligenarbeit tätig sind, Familienbeihilfe zu gewähren. Das gleiche gilt für das Freiwillige Ökologische Jahr.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Wie werden die im Regierungsprogramm vereinbarten Punkte bezüglich Freiwilligenarbeit in Ihrem Ministerium derzeit umgesetzt?


2) Welche gesetzlichen Maßnahmen bezüglich der Absicherung der Freiwilligenarbeit sind in den Jahren 2010 und 2011 geplant?
2a) Falls gesetzliche Maßnahmen geplant sind, wer soll beim Gesetzwerdungsprozess eingebunden werden?

2b) Falls gesetzliche Maßnahmen geplant sind, wurde die Teilhabe am Gesetzwerdungsprozess, also vor der Begutachtung eines etwaigen Gesetzes, mit den Trägerorganisationen schon besprochen?

2c) Falls gesetzliche Maßnahmen geplant sind, werden der Österreichische Rat für Freiwilligenarbeit und die Bundesjugendvertretung vor einer etwaigen Begutachtung einbezogen?

 

3) Da es sich beim Freiwilligen Ökologischen Jahr um keine Ausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. bFLAG handelt, ist kein gesetzlicher Anspruch auf den Bezug der Familienbeihilfe gegeben. Sind Maßnahmen geplant diese Gesetzeslage zu verändern?

3a) Wenn ja, wann?

3b) Wenn nein, wieso nicht?

 

4) Welche Aktivitäten, Aktionen und Maßnahmen bezüglich des Freiwilligen Ökologischen Jahres sind in Ihrem Ministerium für das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit  2011 und für vorbereitende Maßnahmen 2010 geplant, mit der Bitte um Aufzählung und Zeitplan für 2010 und 2011?

 

5) Gibt es einen Finanzierungsplan für etwaige Aktivitäten, Aktionen und Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Jahrs 2011?

5a) wie viele Budgetmittel stehen von Seiten Ihres Ministeriums zur Verfügung?

5b) wie viele Budgetmittel werden vom bereitgestellten Budgettopf der EU für 2010 zur Verfügung stehen?

5c) wie viele Budgetmittel werden vom bereitgestellten Budgettopf der EU für 2011 zur Verfügung stehen?

 

6) Wird der Österreichische Rat für Freiwilligenarbeit in die Planung und Ausführung von Aktivitäten, Aktionen und Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Jahrs der Freiwilligenarbeit eingebunden werden?

6a) Wenn ja, wie?

6b) Wenn nein, warum nicht?

 

7) Werden Nicht-Regierungsorganisationen aus dem Bereich Umwelt und Ökologie in die Planung und Durchführung von Aktivitäten, Aktionen und Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeiten einbezogen?

7a) Wenn ja, wie?

7b) Wenn nein, warum nicht?