5037/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.04.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Behörden neigen dazu im Informationsmanagement gegenüber den Bürger/innen äußerst restriktiv vor zu gehen. Darunter leiden Transparenz und Bürgerorientierung der Verwaltung. Dem soll das Auskunftspflichtgesetz entgegen wirken, das vorsieht, dass Organe des Bundes  über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen haben, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Es stellt sich allerdings die Frage, wie weit dieses Gesetz in der Praxis Relevanz hat.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Wie viele Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz wurden in Angelegenheiten des Wirkungsbereichs Ihres Ministeriums jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 gestellt?

2.    Wie viele Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz wurden im Wirkungsbereich Ihres Ministeriums jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 beantwortet?

3.    In wie vielen Fällen wurden Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich Ihres Ministeriums jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 nicht beantwortet, weil eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der Auskunftserteilung entgegen gestanden ist?


4.    In wie vielen Fällen wurden Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich Ihres Ministeriums jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 nicht beantwortet, weil die Beantwortung der Anfrage nach Ansicht der Behörde einen zu hohen Arbeitsauswand mit sich gebracht hätte?

5.    In wie vielen Fällen wurden Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich Ihres Ministeriums jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 nicht beantwortet, weil die Anfrage als „offensichtlich mutwillig gestellt“ qualifiziert wurde?

6.    In wie vielen Fällen wurden Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich Ihres Ministeriums jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 nicht beantwortet, weil andere Gründe für eine Ablehnung gegeben schienen?

7.    In wie vielen Fällen wurden Auskünfte auf Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich Ihres Ministeriums jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 nicht erteilt und hierüber ein Bescheid erlassen?

8.    Sollten Fragen aus 1 bis 8 nicht beantwortet werden können: Warum gibt es in Ihrem Ministerium keine statistische Dokumentation über Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz?

9.    Wie stellen Sie sicher, dass Anfragen von Bürger/innen nach dem Auskunftspflichtgesetz nicht aus Bequemlichkeit oder Mutwillen nicht beantwortet werden?

10. Gibt es im Wirkungsbereich Ihres Ministeriums einen Erlass, wie bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz vor zu gehen ist?

11. Wenn ja, was ist der Inhalt dieses Erlasses?

12. Muss insbesondere die Verweigerung der Auskunftserteilung von Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz in einem Aktenvermerk dokumentiert werden?

13. Müssen insbesondere Vorgesetzte von der Verweigerung der Auskunftserteilung von Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz durch den verweigernden Beamten/die verweigernde Beamtin informiert werden?

14. Gibt es auf Broschüren oder der Homepage ihres Ministeriums Hinweise auf die Möglichkeit Anfragen über Angelegenheiten des Wirkungsbereichs Ihres Ministeriums zu stellen?