5041/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die sogenannteBUWOG Causa”

Immer wieder werden neue Tatsachen bekannt, welche die mögliche Involvierung des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser in strafrechtlich relevante Machenschaften aufzeigen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.       Wie oft und in welcher Form wurden/werden Sie oder Ihr Kabinettchef über die Ermittlungen in der sogenannten BUWOG-Causa informiert?

2.       Warum kam es beim Beschuldigten Karl-Heinz Grasser im Gegensatz zu den Beschuldigten Meischberger, Hochegger und Plech zu keinen gerichtlich angeordneten Kontenöffnungen?

3.       Haben Sie oder Ihr Kabinettchef bzw. MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts in irgendeiner Form oder Art und Weise Kontakt zu den ermittelnden StaatsanwältInnen?

4.    Schließen Sie aus, dass aus parteipolitischen Gründen versucht wurde, Einfluss auf die Ermittlungen bezüglich der Person des Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser auszuüben?

5.       Sind Ihnen Aussagen im Zuge der BUWOG-Ermittlungen bekannt, welche auf strafrelevante Tatbestände außerhalb des Themenkomplexes BUWOG schließen lassen?

6.       Ist Ihnen bekannt, dass den Ermittlern womöglich Aussagen vorliegen, welche darauf schließen lassen würden, dass die in der BUWOG-Causa Beschuldigten Grasser, Hochegger, Maischberger und Plech bereits im Jahr 2000 begonnen hätten ein Provisionsnetzwerk bei Auftragsvergaben und Beschaffungsaufträgen des Bundes aufzuziehen?