5042/J XXIV. GP
Eingelangt am
13.04.2010
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend "Verhalten der Justiz zu Verdachtsmomenten gegen Karl-Heinz Grasser"
Laut Medienberichten wurde
Karl-Heinz Grasser bereits am 22. Dezember 2006, noch
während seiner
Funktion als Finanzminister, ein „Zeichnungsschein samt Genuss-Schein
Bedingungen der 1. Tranche" für
eine Beteiligung bei der Hypo-Gruppe des Herrn Tilo Berlin
übermittelt. Aufgrund eines Faksimiles eines diesbezüglichen
E-Mails kann als erwiesen
angenommen werden, dass Grasser als
damaliger Finanzminister an dem Hypo-Zwischendeal
beteiligt war.
Trotz neuer
Verdachtsmomente, auch im Zusammenhang mit dem BUWOG-Skandal, wonach
mittlerweile
feststeht, dass der damalige Finanzminister entgegen früherer Beteuerungen die
alleinige Entscheidungsbefugnis innehatte, sieht die Staatsanwältschaft
Wien keinen Anlass
die Privatkonten von Karl-Heinz Grasser zu öffnen.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Warum wird trotz öffentlichen Interesses und
augenscheinlicher und offenkundiger
Verdachtsmomente von der Staatsanwaltschaft
keine Klarheit schaffende Öffnung der
Privatkonten des Ex-Finanzministers
durchgeführt?
2.
Wie erklären Sie sich als
weisungsbefugte Justizministerin die Aussage der
Staatsanwaltschaft Wien in der Presse vom
7. April 2010, wonach „die derzeit
vorliegenden Erkenntnisse nicht ausreichen", einen Anlass zur
Kontenöffnung
Grassers zu sehen?
3.
Wie bewerten Sie die sinngemäße Argumentation des
Bezirksgerichtes Leopoldstadt
zur
Zensurcausa „NEWS", dass in einem der größten Skandale
der 2. Republik das
Informationsinteresse
der Bevölkerung hinter den wirtschaftlichen Interessen einer
verstaatlichten Bank, der Hypo Group Alpe Adria, zurück stünde,
grundsätzlich und
rechtspolitisch?