5042/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend "Verhalten der Justiz zu Verdachtsmomenten gegen Karl-Heinz Grasser"

Laut Medienberichten wurde Karl-Heinz Grasser bereits am 22. Dezember 2006, noch
w
ährend seiner Funktion als Finanzminister, ein „Zeichnungsschein samt Genuss-Schein
Bedingungen der 1. Tranche" für eine Beteiligung bei der Hypo-Gruppe des Herrn Tilo Berlin
übermittelt. Aufgrund eines Faksimiles eines diesbezüglichen E-Mails kann als erwiesen
angenommen werden, dass Grasser als damaliger Finanzminister an dem Hypo-Zwischendeal
beteiligt war.

Trotz neuer Verdachtsmomente, auch im Zusammenhang mit dem BUWOG-Skandal, wonach
mittlerweile feststeht, dass der damalige Finanzminister entgegen früherer Beteuerungen die
alleinige Entscheidungsbefugnis innehatte, sieht die Staatsanwältschaft Wien keinen Anlass
die Privatkonten von Karl-Heinz Grasser zu öffnen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.  Warum wird trotz öffentlichen Interesses und augenscheinlicher und offenkundiger
Verdachtsmomente von der Staatsanwaltschaft keine Klarheit schaffende Öffnung der
Privatkonten des Ex-Finanzministers durchgeführt?

2.             Wie erklären Sie sich als weisungsbefugte Justizministerin die Aussage der
Staatsanwaltschaft Wien in der Presse vom 7. April 2010, wonach „die derzeit
vorliegenden Erkenntnisse nicht ausreichen", einen Anlass zur Kontenöffnung
Grassers zu sehen?

3.             Wie bewerten Sie die sinngemäße Argumentation des Bezirksgerichtes Leopoldstadt
zur Zensurcausa „NEWS", dass in einem der größten Skandale der 2. Republik das
Informationsinteresse der Bevölkerung hinter den wirtschaftlichen Interessen einer
verstaatlichten Bank, der Hypo Group Alpe Adria, zurück stünde, grundsätzlich und
rechtspolitisch?