5044/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.04.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Änderung des Zivildienstgesetzes 1968
Aus der Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres zu Petition Nr. 38 – „Aufhebung des Berufverbots „Polizei“ für Zivildiener“ ist zu entnehmen, dass „beabsichtigt (ist), noch heuer eine Regierungsvorlage betreffend die Änderung des Zivildienstgesetzes 1986 einzubringen (…)“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, wieso nicht?
5. Wann genau wird die Regierungsvorlage betreffend einer Änderung des Zivildienstgesetzes 1986 eingebracht und zur Begutachtung vorgelegt?
6. Laut Stellungnahme zur Petition Nr. 38 wird beabsichtigt, einen Widerruf der Zivildiensterklärung in Folge Gewissenswandels auch nach vollständiger Ableistung des ordentlichen Zivildienstes zu zulassen. Wie wird die praktische Umsetzung dieser voraussichtlichen Änderung von statten gehen und wie wird der diesbezügliche Gesetzestext lauten?