5051/J XXIV. GP
Eingelangt am
14.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend „Alkoholmissbrauch - Jugendschutz - Sanktionen nach der
Gewerbeordnung”
Alkohol ist das am häufigsten verharmloste
Genußmittel in Österreich, er ist eine Volksdroge.
Gesundheitspolitiker und Suchtforscher beklagen diese
Verharmlosung in allen EU
Mitgliedsstaaten und insbesondere dabei die massive Werbung für Alkohol in
der
Öffentlichkeit. Gerade bei Jugendlichen ist Trinken zum gesellschaftlichen
Ritual geworden,
oft mit fatalen gesundheitlichen Folgen.
Laut einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
aus dem Jahr 2009 gehören Österreich
Teenager zu den stärksten Trinkern innerhalb der 30
OECD-Mitgliedsländer. „Exzessiver Alkohol-Konsum ist in
Österreich weiter verbreitet als
im OECD-Mittel”, heißt es in dem Bericht. 22,7 Prozent der 13- bis
15-Jährigen geben an,
mindestens zweimal betrunken gewesen zu sein.
In Österreich ist
die Gefahr, an einer Alkoholvergiftung zu sterben, etwa vier Mal so groß,
wie sein Leben durch illegale Substanzen zu verlieren, erklärte Alfred Uhl
vom Anton-
Proksch-Institut bereits Ende 2004 in Wien anlässlich eines
Suchtgiftkongresses in Wien mit
dem Thema „Ethnizität und Sucht”. Den 179 Drogentoten im Jahr 2002
standen damals 8.000
Alkoholtote und 14.000 Nikotintote gegenüber. An dieser Situation hat sich
auch 2009 nichts
geändert. Ähnlich die Entwicklung in
Deutschland und anderen europäischen Ländern!
Alkohol ist weltweit für fast so
viele Todesfälle und Behinderungen verantwortlich wie
Rauchen oder hoher Blutdruck. Zu diesem Ergebnis kam ebenfalls bereits vor Jahren eine
internationale Studie. Wissenschafter beschrieben in The Lancet (http://www.thelancet.com),
dass Alkohol bei rund 60 verschiedenen Krankheiten eine
Rolle spielt.
„ Es wurde nachgewiesen, dass rund vier Prozent der weltweiten
Belastung durch
Krankheiten auf Alkohol zurückzuführen sind. Das Rauchen wird
für 4,1 Prozent
verantwortlich gemacht, hoher Blutdruck für 4,4 Prozent.
Die Studie berücksichtigte unter
anderen Krebserkrankungen im Mundbereich, der Leber und
der Brust, Herzerkrankungen und Schlaganfalle sowie Zirrhosen. Zusätzlich
wird die Rolle
von Alkohol bei Autounfällen, Ertrinken, Stürzen und Vergiftungen
behandelt. Alkohol steht
ebenso mit einem Teil der selbst verursachten Verletzungen und Morde in
Zusammenhang”.
(pressetext.deutschland).
Viele
Länder haben bereits reagiert. In britischen Pubs
darf beispielsweise künftig nicht mehr
um die Wette getrunken werden. Solche Saufwettbewerbe werden verboten. Verboten
werden
ferner
Werbeangebote wie Pauschalpreise (Flate rate's) für unbegrenztes Trinken.
Der österreichische Nationalrat
beschäftigte sich in der XXIII.GP mehrfach mit dem
Trinkverhalten und Alkoholvergiftungen von
Jugendlichen. Einstimmig wurde u.a. der
Entschließungsantrag betreffend
„Prävention und Eindämmung des Alkoholkonsums
von Kindern und Jugendlichen bzw. Komatrinken beschlossen (206/A(E) XXIII.GP).
Mit diesem Antrag wurde die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht,
-
ihre Aktivitäten zur Prävention und
Eindämmung des Alkoholkonsums von Kindern
und Jugendlichen engagiert fortzuführen
-
eine österreichische
Aufklärungskampagne für Kinder und spezielle Programme für
Jugendliche zu initiieren, um über die Gefahren und
Risiken von Alkoholkonsum und
Komatrinken zu informieren und zu sensibilisieren sowie
-
in Gesprächen
mit der Wirtschaft geeignete Möglichkeiten zum Verzicht von Flatrate-
Partys seitens der Gastronomie und der Veranstalter zu
prüfen”.
Den
Schlußfolgerungen des Rates vom 1.Dezember
2009 zu Alkohol und Gesundheit ist
u.a. folgendes Ersuchen gegenüber den
Mitgliedsstaaten zu entnehmen:
- ……………………………
-
die Rolle der Preispolitik - etwa in Form von Regelungen für
„Happy-Hour”-
Angebote, Sondersteuern auf Mix- und Gratisgetränke - insbesondere
zusammen mit
anderen Präventionsmaßnahmen als
wirksames Instrument zur Verringerung
alkoholbedingter Schäden in
Betracht zu ziehen und ihre Auswirkungen abzuschätzen;
Die Mitgliedsstaaten und
Europäische Kommission werden aufgerufen,
- ……………………………
-
die Hersteller und Vertreiber alkoholischer
Getränke dazu zu bewegen, eine aktivere
Rolle bei der Durchsetzung von
Regulierungsmaßnahmen zu übernehmen, so daß ihre
Produkte verantwortungsvoll hergestellt, vertrieben und vermarktet werden, zu
prüfen,
wie die Umsetzung bestehender einzelstaatlicher und EU-Regelungen
für die
Vermarktung von Alkohol verbessert werden kann, um Kinder und junge Menschen
sowie wie möglich wirksam vor dem Einfluß des
Marketings für Alkohol zu schützen.
- ………………….
Die Europäische Kommission wird u.a. ersucht,
-
Nötigenfalls weitere
Schritte zu erwägen, um Kinder, Jugendliche und junge
Menschen vor alkoholbedingten Schäden zu schützen und vor allem den
Alkoholkonsum von Minderjährigen, das Rauschtrinken und den Einfluß
des
Marketings für Alkohol zu verringern sowie die
Schäden zu vermindern, die Kinder
davontragen, die in Familien mit Alkoholproblemen
aufwachsen.
- ……………………
Auch der EWSA (C 318 vom 23.12.2009) ist besorgt darüber, daß durch das
Alkoholmarketing
minderjährige Konsumenten angelockt werden, und macht aufschlüssige
Befunde aufmerksam, denen zufolge sich bei
Fernsehkonsum und einem Sponsoring, bei dem
Alkohol im Spiel ist, der Beginn des
Alkoholkonsums bei Jugendlichen und erhöhter
Alkoholkonsum vorhersagen läßt.
Weiter heißt es in der EWSA-Stellungnahme: Der
Sachverständigenausschuß der WHO
vertrat die Ansicht, daß die Art von Marketing, die
Auswirkungen auf jüngere Menschen hat,
durch freiwillige Systeme nicht verhindert werden wird
und Selbstregulierungssysteme
offenbar nur dann funktionieren, wenn eine aktuelle und glaubhafte Androhung
von
Regulierungsmaßnahmen seitens der Regierung
vorhanden ist..............................
Nationale gesetzliche Bestimmungen zur Einschränkung
des Verkaufs von Alkohol oder des
Alkoholkonsums in der Gewerbeordnung oder in den
Jugendschutzgesetzen werden von
Unternehmer meist nicht eingehalten. Klassische Werbeverbote bislang sind
aufgrund
gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen oft nicht
möglich bzw. weitgehend ausgeschlossen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft,
Familie
und Jugend nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Organmandate wurden in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und
2009 wegen
Verstoßens
gegen Jugendschutzbestimmung im gastgewerblichen Betriebsstätten
verhängt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
Welche Einnahmen wurden dadurch erzielt?
2.
Wie viele Anzeigen wegen Verstoßens gegen Jugendschutzbestimmung im
gastgewerblichen Betriebsstätten wurden in den
Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009
erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer
und Jahre)?
3.
Wie viele Verwaltungsstrafverfahren wegen
Verstoßens gegen Jugendschutzbestimmung
im
gastgewerblichen Betriebsstätten wurden in den Jahren 2005, 2006, 2007,
2008 und
2009 nach den Bestimmungen des
Verwaltungsstrafgesetzes eingeleitet (Aufschlüsselung
auf Bundesländer und Jahre)?
4.
Wie viele Verwaltungsstrafverfahren wegen
Verstoßens gegen Jugendschutzbestimmung
im
gastgewerblichen Betriebsstätten wurden in den Jahren 2005, 2006, 2007,
2008 und
2009 nach § 21, VStG (insbesondere nach
§ 21 Abs. 4 VStG) eingestellt (Aufschlüsselung
auf Bundesländer und Jahre)?
5.
In wie vielen Fällen
kam es in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 zu einer
rechtskräftigen Bestrafung? Welche Strafen bzw.
Sanktionen wurden jeweils verhängt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. UVS und
Jahre)?
6.
Wie vielen Gastgewerbe-Gewerbeinhabern wurde aufgrund von § 87 GewO
generell -
unabhängig von dem Rechtsgrund - in
den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 ihre
Gewerbeberechtigung (§ 94 Z 26 GewO) entzogen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer
und Jahre)?
7.
Wie vielen Gastgewerbe-Gewerbeinhabern wurde
in diesen Jahren aufgrund von § 87
Abs. 1 GewO die Gewerbeberechtigung deswegen entzogen, weil diese u.a. gegen
Schutzinteressen verstoßen und dabei insbesondere die entsprechenden
Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten haben
(Aufschlüsselung auf Bundesländer
und
Jahre)?
8.
Wie vielen Gastgewerbe-Gewerbeinhabern wurde
in diesen Jahren aufgrund von § 87
Abs. 1 GewO die Gewerbeberechtigung deswegen entzogen, weil diese u.a. gegen
Schutzinteressen verstoßen und dabei insbesondere
gegen Vorschriften zur Hintanhaltung
der illegalen Beschäftigung verstoßen haben
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und
Jahre)?
9.
Wie vielen Gastgewerbe-Gewerbeinhabern wurde
in diesen Jahren aufgrund von § 87
Abs. 1 GewO die Gewerbeberechtigung deswegen entzogen, weil diese u.a. gegen
Schutzinteressen verstoßen und dabei insbesondere
gegen Vorschriften zur Hintanhaltung
der Kinderpornographie verstoßen haben (Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Jahre)?
10.
Wie vielen Gastgewerbe-Gewerbeinhabern wurde
in diesen Jahren aufgrund von § 87
Abs. 1 GewO die Gewerbeberechtigung deswegen entzogen,
weil diese u.a. gegen
Schutzinteressen verstoßen und dabei insbesondere gegen Vorschriften zur
Hintanhaltung des Suchtgiftkonsums und/oder des Suchtgiftverkehrs verstoßen haben
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
11.
Wie vielen Gastgewerbe-Gewerbeinhabern wurde
in diesen Jahren aufgrund von § 87
Abs. 1 GewO die Gewerbeberechtigung deswegen entzogen, weil diese u.a. gegen
Schutzinteressen und dabei gegen Antidiskriminierungsbestimmungen, wie der
Diskriminierung von Personen allem aufgrund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer
nationalen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung
(Art. IX Abs.
1 Z3 EGVG) verstoßen haben (Aufschlüsselung
auf Bundesländer und Jahre)?
12.
Gibt es zur Entziehung der
Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe bereits
gesicherte
Grundsatzentscheidungen des VfGH bzw. VwGH?
Wenn ja, wie lauten diese?
13.
Gibt es zur Entziehung der
Gewerbeberechtigung nach den gewerberechtlichen
Bestimmungen für das Gastgewerbe eine ständige -
und einheitliche - Rechtssprechung
der UVS? Wenn ja, wie lautet diese?
14.
Wie viele Organmandate nach § 112 Abs. 4 GewO 1973 wurden 2005, 2006, 2007, 2008
und 2009 verhängt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer bzw. UVS und Jahre)?
Welche Einnahmen dadurch erzielt?
15.
Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen nach § 112 Abs. 4 GewO wurden 2005, 2006, 2007,
2008 und 2009 erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. UVS
und Jahre)?
16.
Wie viele Verwaltungsstrafverfahren nach § 112 Abs. 4 wurden 2005, 2006, 2007, 2008
und 2009 nach § 21 VStG eingestellt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer bzw. UVS und
Jahre)?
17.
In wie vielen Fällen
kam es 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 zu einer rechtskräftigen
Bestrafung (Aufschlüsselung auf Bundesländer
bzw. UVS und Jahre)?
Welche Strafen bzw. Sanktionen wurden verhängt?
18.
Welche Maßnahmen
werden Sie im Jahr 2010 seitens Ihres Ressorts - soweit eine
Zuständigkeit nach dem Bundesministeriengesetz gegeben ist - gegen den
Alkoholmißbrauch insbesondere von Jugendlichen in der Gastronomie und im
Verkauf
durch den Handel ausdrücklich ergreifen?
19.
Werden Sie eine gesetzliche Regelung -
beispielsweise in der Gewerbeordnung -
vorschlagen, nach der u.a. Wetttrinkveranstaltungen mit Jugendlichen oder
Flatrate-Partys
verboten werden?
20.
Werden Sie eine gesetzliche Regelung -
beispielsweise in der Gewerbeordnung -
vorschlagen, nach der u.a. das Alter vor dem Verkauf von Alkohol verpflichtend
kontrolliert werden muss?
Wenn nein, warum nicht?
21.
Werden Sie wirksame und abschreckende
Sanktionen bei Zuwiderhandlung und
Nichtkontrolle des Alters durch VerkäuferInnen und Unternehmen vorschlagen?
Wenn nein, warum nicht?
22.
Werden Sie im Sinne des Jugendschutzes
konkret Werbemaßnahmen der Hersteller,
Anbieter von alkoholischen Getränken (z.B.
Duz-Verbot) effizient einschränken?
Wenn nein, warum nicht?
23.
Werden Sie eine Änderung
der Gewerbeordnung (§ 112 GewO) dahingehend vorschlagen,
dass in gastgewerblichen Betriebsstätten mindestens
vier Getränke billiger sein müssen,
als das billigste alkoholische Getränk?
Wenn nein, warum nicht?
24. Wie
wurde seitens des Ressorts bislang der zit. Entschließung (206/A (E) XXIII. GP)
entsprochen?
Welche Maßnahmen wurden umgesetzt?
25.
Welche Position nimmt das Ressort grundsätzlich zu den zit. Schlußfolgerungen des Rates
ein?
26.
Welche konkreten Maßnahmen
der Schlußfolgerungen des Rates vom 1.Dezember 2009
zu Alkohol und Gesundheit werden Sie unterstützen
und in Österreich umsetzen?
27.
Welche Position nimmt das Ressort grundsätzlich zu den EWSA Schlußfolgerungen (EU
C 318 vom 23.12.2009) ein?
28.
Welche konkreten Beschlüsse
des EWSA werden Sie unterstützen und in Österreich
umsetzen?