5052/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Gesundheitsdaten von Versicherten: Auskunftsersuchen an

Gebietskrankenkassen im Jahr 2009 - Auskünfte an Dritte (z.B. an private

Versicherungsunternehmungen)"

Mit der AB 2890/XXIV.GP vom 05.10.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.

Johann Maier und GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

Differenziert werden muß bei derartigen Ermittlungsansuchen, ob diesen eine konkret auf die

Anfrage bezogene, ausdrückliche Zustimmungserklärung vorgelegt wird oder eine

allgemeine, z.B. im Zuge des Abschlusses der Versicherungsvertrages abgegebene

Zustimmungserklärung.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen für das Jahr 2009 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende

Anfrage:

1.      Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit Zustimmungserklärung (ausdrückliche oder allgemeine Zustimmungserklärung) von Versicherten konkret von der Wiener Gebietskrankenkasse behandelt?


2.              Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

3.      Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Wiener Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?

4.      Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach nach Branche)?

5.              Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Wiener Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

6.              Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 durch die Wiener Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

7.              Sind in diesem Jahr der Wiener Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

8.              Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse behandelt?

9.              Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

10.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Burgenländische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?


11.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?

12.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Burgenländische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

 

13.      Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 durch die Burgenländische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

14.      Sind in diesem Jahr der Burgenländischen Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen? Wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

15.      Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse behandelt?

16.      Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

17.      Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?

18.      Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?


19.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

20.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt
(Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

 

21. Sind in diesem Jahr der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

22.  Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Kärntner Gebietskrankenkasse behandelt?

23.  Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

24.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Kärntner Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?

25.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?

26.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Kärntner Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?


27.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 durch die Kärntner Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

28.       Sind in diesem Jahr der Kärntner Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen? Wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

 

29.  Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse behandelt?

30.  Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

31.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?

32.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?

33.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

34.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 durch die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?


35.  Sind in diesem Jahr der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen? Wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

36. Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach §  11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Tiroler Gebietskrankenkasse behandelt?

37.       Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

38.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Tiroler Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?

39.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?

40.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Tiroler Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

41.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 durch die Tiroler Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

42.  Sind in diesem Jahr der Tiroler Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

43.  Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse behandelt?


44.  Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

45.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Vorarlberger Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?

46.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?

47.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Vorarlberger Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

48.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 durch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

49.  Sind in diesem Jahr der Vorarlberger Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

50.  Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse behandelt?

51.  Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?


52.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?

53.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?

54.      Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

55.      Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 durch die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

56.  Sind in diesem Jahr der Oberösterreichischen Manipulationsversuche Dritter Gebietskrankenkasse bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

57.  Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11 a Vers.VG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Salzburger Gebietskrankenkasse behandelt?

58.  Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

59.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Salzburger Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?


60.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?

61.  Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2009durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Salzburger Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

62.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2009 durch die Salzburger Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?

63.  Sind in diesem Jahr der Salzburger Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen? Wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

64.  Teilen Sie die Rechtsauffassung der Datenschutzkommission, dass § 11a VersVG eine abschließende Regelung über die Zulässigkeit der Ermittlung von Gesundheitsdaten durch private Versicherungsunternehmen darstellt?

65.  Teilen Sie die Auffassung der Datenschutzkommission, dass eine von § 11a VersVG abweichende Vorgangsweise bei der Ermittlung von Daten aus Krankengeschichten von Krankenanstalten in mehreren Bundesländern nicht zulässig ist?

66.  Welche Initiativen können Sie setzen, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Daten aus Krankheitsgeschichten) in den Bundesländern (z.B. Krankenanstaltengesetz) insbesondere deren Weitergabe sicherzustellen und diesen offensichtlichen unklaren Rechtszustand zu beseitigen?