5053/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.04.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gartelgruber
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Besuchscafé

 

Trennung und Scheidung stellen für Familien eine große Belastung dar: Wie das BMASK auf seiner Netz-Seite darlegt, verlieren rund 40% der Kinder ein bis drei Jahre nach der Trennung oder Scheidung einen Elternteil aus ihrem Leben.

Gerade deshalb ist es wichtig, die Präsenz beider Elternteile, auch bei Trennungs- oder Scheidungskindern, zu fördern, was im Rahmen der Besuchsbegleitung nach § 111 AußStrG auch geschieht. Die Besuchsbegleitung erfolgt durch eine neutrale dritte Person, die über eine entsprechende fachliche Eignung verfügt und in deren Gegenwart das Besuchsrecht ausgeübt wird. Dafür geeignete Personen stellen  Besuchsbegleitungsvereine zu Verfügung. Durch sogenannte Besuchscafés wird ein neutraler Ort für die Besuche geschaffen, der durch eine geregelte Übergabe auch als konfliktfreie Zone verstanden werden kann, um das Kind nicht weiter psychisch zu belasten.

Die Verdreifachung der finanziellen Mittel für die Besuchsbegleitung im Jahr 2007 war insofern ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich eine längerfristige Finanzierung fraglich scheint, heißt es doch auf der Netzseite des BMASK: „Aus sozialpolitischen Erwägungen und zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung wird im Förderjahr 2010 ein soziales Kriterium eingeführt, damit in erster Linie sozial schwache Familien kostenlose Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen können.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1. Welche Besuchsbegleitungsvereine gibt es in Österreich, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

2. Wie hoch waren die für Besuchsbegleitung im Jahre 2008 und 2009 finanziellen Aufwendungen aus dem Haushalt des Bundes?

3. Welcher Betrag ist im Bundeshaushalt für Besuchsbegleitung im Jahr 2010 vorgesehen?


4. Wie verteilten bzw. verteilen sich die Zuschüsse des Bundes jeweils in den Jahren 2008 bis 2010 auf die geförderten Vereine?

5. Wie hoch war, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, der Bedarf an Besuchsbegleitungen – gemessen an der Zahl der Anträge – in den Jahren 2008 und 2009?

6. Welcher Bevölkerungsanteil entfällt jeweils auf den räumlichen Einzugsbereich der Besuchsbegleitungscafés?