5056/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.04.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend Bürgermeister und Polizei-Postenkommandant in Personalunion
Der Polizeipostenkommandant einer niederösterreichischen Gemeinde bekleidet gleichzeitig das Amt des Bürgermeisters.
Aufgrund von Hinweisen ist davon auszugehen, dass dieser Herr Bürgermeister seine Sprechstunden in Uniform abwickelt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Beispiele sind in Österreich sind von dem Umstand begleitet, dass der Kommandant der örtlichen Polizeiinspektion gleichzeitig das Amt des Bürgermeisters bekleidet?
2. Kann die Objektivität eines Sicherheitsexekutivbeamten gewahrt bleiben – noch dazu in kleineren Orten – wenn er zugleich ein hohes politisches Amt, welches das Amt eines Bürgermeisters zweifellos darstellt, ausübt?
3. Lässt es die derzeitige Personalsituation bei der österreichischen Sicherheitsexekutive zu, dass im Falle der Befangenheit eines PI-Kommandanten bei einer Amtshandlung die sofortige Beiziehung eines anderen, im Dienst befindlichen Sicherheitsexekutivbeamten zum Zwecke der sofortigen Überantwortung der Amtshandlung aus Befangenheitsgründen gewährleistet erscheint?