5062/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Wittmann

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Dauer von Besuchrechts- und Obsorgestreitigkeiten bei Gericht

Besuchrechts- und Obsorgestreitigkeiten bei Gericht dauern oft überlang. Gründe dafür sind
widersprechende Gutachtenverzögerungen und fehlende richterliche Entscheidungen. Dies ist
weder den Kindern noch den betroffenen Elternteilen zuzumuten. Eine Verfahrensreform des
Außerstreitgesetzes vor allem in Hinblick auf eine verpflichtende Entscheidungsfrist für
Richter in Besuchrechts- und Obsorgestreitigkeiten ist bereits Gegenstand parlamentarischer
Diskussionen. Dazu liegt dem Nationalrat auch ein Gesetzesantrag vor. Im Laufe des Jahres
soll in einer Enquete diese Thematik umfassend lösungsorientiert diskutiert werden.
Dafür aber sind aus Sicht der Fragesteller allerdings auch entsprechende Daten erforderlich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage

1.   Wie viele Verfahren im Besuchrechts- und Obsorgeangelegenheiten nach dem
Außerstreitgesetz waren zum Stichtag 31.03.2010 bei österreichischen Gerichten
anhängig (Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte)?

2.                       Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 31.03.2010 länger als 1 Jahr anhängig
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte)?

3.           Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 31.03.2010 länger als 2 Jahre anhängig
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte)?


4.                       Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 31.03.2010 länger als 3 Jahre anhängig
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte)?

5.                       Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 31.03.2010 länger als 4 Jahre anhängig
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte)?

6.                      Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 31.03.2010 länger als 5 Jahre anhängig
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte)?

7.                      Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 31.03.2010 länger als 6 Jahre anhängig
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte)?

8.                      Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 31.03.2010 länger als 7 Jahre anhängig
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte)?

9.                      Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 31.03.2010 länger als 8 Jahre anhängig
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte)?

10.               Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 31.03.2010 länger als 9 Jahre anhängig
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte)?

11.               Wie viele dieser Verfahren waren zum Stichtag 31.03.2010 länger als 10 Jahre anhängig
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte)?