5063/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brunner, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Österreichische Position zum Elefantenschutz bei der Artenschutzkonferenz in Doha (März 2010)

 

 

In einer Pressemitteilung vom Freitag, 25. März 2010 behaupten Sie: „Österreich hat sich gemeinsam mit der EU basierend auf wissenschaftlichen Studien dafür eingesetzt, dass die Schutzstufe für afrikanischen Elefanten nicht, wie von beiden Ländern beantragt, aufgeweicht wird“ (Anm.: es geht um die beiden afrikanischen Länder Tansania und Sambia). Wie von TeilnehmerInnen der Konferenz jedoch berichtet wurde, hat sich der österreichische Vertreter bei der Konferenz nicht für den Schutz, sondern sogar intensiv um eine Lockerung des Elefantenschutzes bemüht, obwohl in den genannten Ländern massive Probleme mit Elefanten-Wilderei und illegalem Elfenbeinhandel bestehen.

Hintergrund: Tansania und Sambia hatten bei der Artenschutzkonferenz beantragt, ihre Elefantenbestände von CITES Anhang I (Handelsverbot) in Anhang II (ermöglicht kontrollierten Handel) herunter zu stufen. Ziel dieser Anträge war es, u.a. 89 (Tansania) bzw. 21 (Sambia) Tonnen Elfenbein aus Lagerbeständen nach Japan und China zu exportieren. Bereits im November und Dezember 2009 informierten Pro Wildlife und andere Organisationen Österreich und andere CITES-Vertragsstaaten über erhebliche Missstände im Artenschutzvollzug in Tansania und Sambia. Am 26. Oktober 2009 bestätigte dies auch ein im Auftrag von CITES erstellter Bericht (Elephant Trade Information System, ETIS http://www.cites.org/common/cop/15/doc/E15-44-01A.pdf).

Trotz der Vielzahl alarmierender Informationen kündigte das Lebensministerium auf www.cites.at am 18. Dezember an, dass die Anträge Tansanias und Sambias positiv bewertet werden sollten: „Grundsätzlich betrachten wir die Kriterien für eine Herunterlistung als erfüllt … Der laut Resolution 10.9 notwendige Sachverständigenbericht muss jedoch erst abgewartet werden.“

Wenige Tage vor Beginn der Konferenz, am 5. und 11. März 2010 wurden die von CITES beauftragten „Sachverständigengutachten“ veröffentlicht, die insbesondere den Artenschutzvollzug in Tansania und Sambia näher untersuchen. Diese Berichte bestätigten erneut die erheblichen Missstände in beiden Ländern, die ganz offensichtlich über keinen adäquaten Artenschutzvollzug verfügen. Damit wären zweifelsfrei die CITES-Kriterien für den Verbleib in Anhang I und das Fortbestehen des Elfenbein-Handelsverbots erfüllt gewesen.


Trotz der eindeutigen Faktenlage setzte sich der österreichische Delegierte angeblich im Lauf der Konferenz weiterhin für eine Lockerung des Elefantenschutzes ein. Innerhalb der EU konnte er sich hiermit zwar nicht durchsetzen, ist aber mit verantwortlich dafür, dass sich die EU bei der Abstimmung über die Herunterstufungs-Anträge Tansanias und Sambias im Ausschuss 1 am 22. März lediglich enthielt und somit die Annahme der Anträge riskierte.

Schließlich wurden beide Anträge auch ohne die Stimmen der EU in erster Instanz abgelehnt. Doch sogar nach dem Scheitern der Anträge warb der österreichische Delegierte angeblich am 22. und am 23. März immer noch für eine Änderung der EU-Position und versuchte statt Enthaltung eine Zustimmung zu erreichen. Die EU blieb jedoch bei ihrer Enthaltung. Am 25. März 2010 wurden die Anträge Tansanias und Sambias erneut ohne die Stimmen der EU abgelehnt.

Damit war Österreich treibende Kraft für eine Aufweichung des Schutzstatus und ist mitverantwortlich, dass sich die EU in dieser wichtigen Frage lediglich enthielt. Nur der Ablehnung zahlreicher anderer CITES Vertragsstaaten, einschließlich der großen Mehrheit afrikanischer Länder mit Elefantenbeständen, ist es zu verdanken, dass die Anträge Tansanias und Sambias letztlich scheiterten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie rechtfertigen Sie - nachdem Österreich sich laut Augenzeugenberichten auf der CITES Artenschutzkonferenz in Doha im März für eine Aufweichung des Schutzstatus der Elefanten eingesetzt hat - Ihre Stellungnahme in der Pressemitteilung vom 25. März 2010:  „Österreich hat sich gemeinsam mit der EU basierend auf wissenschaftlichen Studien dafür eingesetzt, dass die Schutzstufe für afrikanischen Elefanten nicht, wie von beiden Ländern beantragt, aufgeweicht wird“?
  2. Es ist öffentlich bekannt, dass die EU-Staaten sich auf der Artenschutzkonferenz am 22. sowie am 25. März zu der von Tansania und Sambia beantragten Herunterstufung ihrer Elefantenpopulationen lediglich darauf einigen konnten, sich zu enthalten. Wie begründen Sie Ihre gegenteilige Aussage in der Sitzung des Nationalrates vom 25. März: „Tatsache ist, dass das Abstimmungsverhalten so war, dass Österreich bei Tansania und bei Simbabwe gemeinsam mit der Europäischen Union abgelehnt hat, sodass im Endeffekt beide Anträge abgelehnt wurden“? 
  3. Warum haben Sie sich um eine Lockerung des Elefantenschutzes bemüht, obwohl in den Ländern Tansania und Sambia massive Probleme mit Elefanten-Wilderei und illegalem Elfenbeinhandel bestehen und CITES einen adäquaten Artenschutzvollzug erfordert, bevor die Bestände von Anhang I in Anhang II gestuft werden können?
  4. Wie rechtfertigen Sie, dass sich Österreich bereits auf der letzten Artenschutzkonferenz für die Freigabe des Elfenbeinhandels eingesetzt hat, angesichts des deutlich angestiegenen Elfenbeinschmuggels und steigender Schwarzmarktpreise für gewildertes Elfenbein?
  5. Mit welcher Begründung bemühte sich der österreichische CITES Delegierte vor und während der Artenschutzkonferenz intensiv darum, eine Zustimmung der EU zu einer Lockerung des Elefantenschutzes zu erreichen, obwohl weder Tansania noch Sambia die CITES Voraussetzungen für die Herunterstufung der Populationen erfüllen?

  1. In Ihrer Antwort vom 16. Februar auf unsere Anfrage Nr.4176/J schreiben Sie: „Eine Lockerung des Elefantenschutzes in Ländern mit nicht-nachhaltigem Management wird Österreich unter keinen Umständen unterstützen“. Wie begründen Sie, dass Ihr Ministerium die Anträge zur Herunterstufung von Elefantenbeständen trotzdem unterstützte, nachdem sog. Sachverständigengutachten offensichtliches Missmanagement belegten? So ging z.B. in Tansania der Elefantenbestand zwischen 2006 und 2009 um fast 34.000 Tiere zurück (CoP15 Doc.68 Annex 6a); in Sambia nahm die größte Elefantenpopulation in den letzten 17 Jahren trotz natürlicher Wachstumsraten nicht zu, hingegen stieg die Wilderei in den letzten Jahren deutlich an, Antiwilderereinsätze und Kontrollen durch Zollbehörden sind unzureichend (CoP15 Doc.68 Annex 6b).
  2. Wie beurteilen Sie, dass Österreich 2007 unterstützt hat, dass Simbabwe seine gesamten legalen Elfenbeinlagerbestände nach China und Japan verkaufen durfte, obwohl das Land seit Jahren mit massiver Wilderei kämpft und das CITES Sekretariat berichtete, dass aus Simbabwes staatlichen Elfenbeinlagern mehrfach illegal Elfenbein außer Landes geschafft wurde?
  3. Welche Nachweise liegen Ihnen vor, dass Einnahmen aus dem Verkauf von Elfenbein oder anderen Elefantenerzeugnissen (z.B. Leder) in Staaten wie Simbabwe, Tansania oder Sambia trotz hoher Korruptionsraten tatsächlich, wie behauptet, dem Elefantenschutz und der Armutsbekämpfung zu Gute kommen?
  4. Wie beurteilen Sie, dass das Lebensministerium (gegenüber Abgeordneten und der Presse) seinen Einsatz für eine Lockerung des Elefantenschutzes mit Berufung auf die Position von WWF / TRAFFIC rechtfertigt, während der WWF Afrikanische Elefanten in einer Pressemitteilung „zu den wenigen Gewinnern der Konferenz“ zählte, nachdem die Anträge Tansanias und Sambias scheiterten? In einer Pressemitteilung vom 25.März 2010  erklärt Jutta Jahrl vom WWF:„Besonders die Ablehnung des Antrags von Tansania ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz afrikanischer Elefanten. Die Vertragsstaaten haben sich mit ihrem Votum klar zum Schutz dieser Art bekannt.
  5. Warum warb der österreichische Delegierte sogar nach dem Scheitern der Anträge von Tansania und Sambia in einer ersten Abstimmung noch immer für eine Änderung der EU-Position und versuchte statt Enthaltung eine Zustimmung zu den Anträgen zu erreichen? Welche Konsequenzen werden Sie aus dem Verhalten des österreichischen Delegierten ziehen?