5063/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Österreichische Position zum Elefantenschutz bei der Artenschutzkonferenz in Doha (März 2010)
In einer Pressemitteilung vom Freitag, 25. März 2010 behaupten Sie: „Österreich hat sich gemeinsam mit der EU basierend auf wissenschaftlichen Studien dafür eingesetzt, dass die Schutzstufe für afrikanischen Elefanten nicht, wie von beiden Ländern beantragt, aufgeweicht wird“ (Anm.: es geht um die beiden afrikanischen Länder Tansania und Sambia). Wie von TeilnehmerInnen der Konferenz jedoch berichtet wurde, hat sich der österreichische Vertreter bei der Konferenz nicht für den Schutz, sondern sogar intensiv um eine Lockerung des Elefantenschutzes bemüht, obwohl in den genannten Ländern massive Probleme mit Elefanten-Wilderei und illegalem Elfenbeinhandel bestehen.
Hintergrund: Tansania und Sambia hatten bei der Artenschutzkonferenz beantragt, ihre Elefantenbestände von CITES Anhang I (Handelsverbot) in Anhang II (ermöglicht kontrollierten Handel) herunter zu stufen. Ziel dieser Anträge war es, u.a. 89 (Tansania) bzw. 21 (Sambia) Tonnen Elfenbein aus Lagerbeständen nach Japan und China zu exportieren. Bereits im November und Dezember 2009 informierten Pro Wildlife und andere Organisationen Österreich und andere CITES-Vertragsstaaten über erhebliche Missstände im Artenschutzvollzug in Tansania und Sambia. Am 26. Oktober 2009 bestätigte dies auch ein im Auftrag von CITES erstellter Bericht (Elephant Trade Information System, ETIS http://www.cites.org/common/cop/15/doc/E15-44-01A.pdf).
Trotz der Vielzahl alarmierender Informationen kündigte das Lebensministerium auf www.cites.at am 18. Dezember an, dass die Anträge Tansanias und Sambias positiv bewertet werden sollten: „Grundsätzlich betrachten wir die Kriterien für eine Herunterlistung als erfüllt … Der laut Resolution 10.9 notwendige Sachverständigenbericht muss jedoch erst abgewartet werden.“
Wenige Tage vor Beginn der Konferenz, am 5. und 11. März 2010 wurden die von CITES beauftragten „Sachverständigengutachten“ veröffentlicht, die insbesondere den Artenschutzvollzug in Tansania und Sambia näher untersuchen. Diese Berichte bestätigten erneut die erheblichen Missstände in beiden Ländern, die ganz offensichtlich über keinen adäquaten Artenschutzvollzug verfügen. Damit wären zweifelsfrei die CITES-Kriterien für den Verbleib in Anhang I und das Fortbestehen des Elfenbein-Handelsverbots erfüllt gewesen.
Trotz der eindeutigen Faktenlage setzte sich der österreichische Delegierte angeblich im Lauf der Konferenz weiterhin für eine Lockerung des Elefantenschutzes ein. Innerhalb der EU konnte er sich hiermit zwar nicht durchsetzen, ist aber mit verantwortlich dafür, dass sich die EU bei der Abstimmung über die Herunterstufungs-Anträge Tansanias und Sambias im Ausschuss 1 am 22. März lediglich enthielt und somit die Annahme der Anträge riskierte.
Schließlich wurden beide Anträge auch ohne die Stimmen der EU in erster Instanz abgelehnt. Doch sogar nach dem Scheitern der Anträge warb der österreichische Delegierte angeblich am 22. und am 23. März immer noch für eine Änderung der EU-Position und versuchte statt Enthaltung eine Zustimmung zu erreichen. Die EU blieb jedoch bei ihrer Enthaltung. Am 25. März 2010 wurden die Anträge Tansanias und Sambias erneut ohne die Stimmen der EU abgelehnt.
Damit war Österreich treibende Kraft für eine Aufweichung des Schutzstatus und ist mitverantwortlich, dass sich die EU in dieser wichtigen Frage lediglich enthielt. Nur der Ablehnung zahlreicher anderer CITES Vertragsstaaten, einschließlich der großen Mehrheit afrikanischer Länder mit Elefantenbeständen, ist es zu verdanken, dass die Anträge Tansanias und Sambias letztlich scheiterten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: