5066/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.04.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten DI Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die tatsächlichen Kosten der Gruppenbesteuerung
Bundeskanzler Werner Faymann möchte die Begünstigungen im Rahmen der Gruppenbesteuerung auf ein mit anderen europäischen Staaten vergleichbares Niveau senken. Dadurch sollen pro Jahr 150 Millionen Euro an Mehreinnahmen für das Budget lukriert werden. Die Gruppenbesteuerung in ihrer derzeitigen Form erlaubt es Unternehmen, Verluste von Auslandstöchtern in Österreich steuermindern geltend zu machen. Insbesondere Banken machen von dieser Möglichkeit exzessiven Gebrauch. Ein Paradebeispiel dafür liefert die Bank Austria Creditanstalt. Diese erwirtschaftete im Jahr 2009 vor Steuern einen Gewinn in der Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Dennoch wird sie keine Körperschaftssteuer an die Republik Österreich abführen, da im Ausland eingefahrene Verluste steuerlich geltend gemacht werden. Allein die Verluste in Kasachstan betrugen 300 Millionen Euro.
In einem Interview mit der Tageszeitung „Der Standard“ kritisiert der Finanzexperte Werner Doralt das derzeitige System. Seiner Ansicht nach, steht den Steuerbehörden nicht genug statistisches Material zur Verfügung, um das wahre Ausmaß der Kosten der Gruppenbesteuerung abschätzen zu können. Die Angaben schwanken zwischen 60 und 700 Millionen Euro jährlich. Das Institut für Höhere Studien schätzt die Kosten auf 170 Millionen, Schätzungen einiger Sozialdemokraten zufolge beträgt das Volumen der entgangenen Steuern gar 700 Millionen. Otto Farny meinte, dass die momentane Krise und daraus resultierende Verluste, es Unternehmen ermöglicht, die Potentiale der Gruppenbesteuerung auszuschöpfen. Kurz gesagt werden Verluste zum Nachteil der Gesellschaft sozialisiert.
Einen möglichen Ausweg aus diesem Dilemma könnte jenes Modell bieten, das in Frankreich Anwendung findet. Dort können zwar Verluste von Auslandstöchtern steuermindernd geltend gemacht werden, aber es müssen auch für im Ausland erwirtschaftete Gewinne Steuern an Frankreich abgeführt werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE