5067/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.04.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend den Status der „mildtätigen Organisation“

 

Mildtätige Organisationen genießen seit dem Steuerreformgesetz 2009 das Privileg, der steuerlichen Absetzbarkeit von gespendeten Geldbeträgen. Auf der Homepage des BMF (Stand vom 25. März 2010) ist zu dieser Absetzbarkeit folgendes zu lesen:

„Durch das Steuerreformgesetz 2009 wurden Spenden an bestimmte mildtätige Vereine und Einrichtungen sowie Einrichtungen, die Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für solche Zwecke Spenden sammeln, steuerlich absetzbar (§ 4a Z 3 und 4, § 18 Abs. 1 Z 8, § 124b Z 152 EStG 1988). Daneben bleiben Spenden (zB an wissenschaftliche Vereine, Museen etc) unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher auch weiterhin absetzbar. Absetzbar sind Spenden an Vereine und Einrichtungen, die

Die Feststellung dieser in § 4a Z 1 und 3 bzw. 4 EStG umschriebenen Voraussetzungen erfolgt durch einen Bescheid des für das gesamte Bundesgebiet zuständigen Finanzamtes Wien 1/23. Sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis durch Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 (Aufgaben-Übertragungs-Verordnung ab 1.5.2004) festgestellt wurde, werden jährlich auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen in Form von 2 Listen veröffentlicht. Die erste Liste umfasst die wissenschaftlichen Institutionen und die zweite jene Körperschaften, die auf dem Gebiet der Mildtätigkeit, der Entwicklungshilfe und der Katastrophenhilfe betätigen oder für diese Zwecke Spenden sammeln.“

Die Liste der begünstigten Spendenempfänger umfasste mit Stichtag 26. März 2010 366 Organisationen. Weniger transparent als die schlichte Aufzählung der zu erfüllenden Voraussetzungen, um als „mildtätige Organisation“ zu gelten, erscheint die Verleihung dieses Privilegs durch das Finanzamt Wien 1/23.


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Welche Personen (natürliche und juristische) prüfen, ob Vereine die Voraussetzungen für den Status der „mildtätigen Organisation“ erfüllen?
  2. Wie viele ansuchen um diesen Status sind bis jetzt eingelangt?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil der positiven Bescheide?

 

  1. Wie viele Ansuchen um diesen Status überprüft ein Mitarbeiter durchschnittlich pro Jahr?

 

  1. Wie hat sich diese Zahl jeweils seit dem Steuerreformgesetz 2009 entwickelt?

 

  1. Welche Daten werden zur Beurteilung herangezogen?

 

  1. Wie lange werden die jeweiligen Ansuchen im Durchschnitt geprüft?

 

  1. Wie vielen Organisationen wurde dieser Status im Nachhinein wieder aberkannt und warum?

 

  1. Wie wird das tatsächliche Gebaren der betroffenen Vereine überprüft?