5068/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.04.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend an die Republik Österreich abgeführte Steuern heimischer Banken

 

 Wie „Der Standard“ in seiner Internetausgabe berichtet, haben sich die Gewinne heimischer Banken im Zeitraum von 1995 bis 2007 auf 5,1 Milliarden Euro erhöht. Das Steueraufkommen der selbigen hätte sich folglich in ähnlichem Maß erhöhen sollen. Tatsächlich jedoch stagnierten die erbrachten Steuerleistungen heimischer Finanzinstitute. Im Jahr 2008 betrugen diese vergleichsweise magere 256 Millionen Euro. Ein Paradebeispiel liefert die Bank Austria Creditanstalt. Diese erwirtschaftete 2009 einen Gewinn vor Steuern von 1,3 Milliarden Euro. Die Regelungen der Gruppenbesteuerung ermöglichen es dem Institut, im Ausland erwirtschaftete Verluste in einem Ausmaß geltend zu machen, das es der Bank erlaubt, keine Körperschaftssteuer an die Republik Österreich abzuführen. Unter anderem werden Verluste aus Kasachstan in der Höhe von 300 Millionen Euro geltend gemacht. 2008 führte die Raiffeisenzentralbank nur etwa ein Zehntel ihres Steueraufkommens an die Republik Österreich ab. 

Infolge hochspekulativer Geschäfte, resultierender Verluste und Abschreibungen heimischer Banken, wurde zur Stabilisierung des Bankensektors ein Hilfspaket im Umfang von 100 Milliarden Euro verabschiedet. Die Kosten für den Steuerzahler belaufen sich momentan auf stolze 34,8 Milliarden Euro. Manche Bankmanager bezeichnen dies sogar als angeblich „gutes Geschäft“ für die Republik. Momentan scheint allein der Steuerzahler für die Kosten der Krise aufkommen zu müssen. Bundeskanzler Faymann und Finanzminister Pröll sprechen bereits, neben ausgabenseitigen Kürzungen, von zukünftigen Steuererhöhungen, um das Budgetdefizit auf ein verantwortbares Maß zurückzuführen. Eine restriktive Kreditvergabepolitik seitens der Bankenlandschaft, mit ins Haus stehenden Vorgaben von „Basel III“ vordergründig gerechtfertigt, erschwert ein Wiedererstarken der Realwirtschaft.   

  

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 


ANFRAGE

 

  1. Wie entwickelte sich das Gesamtvolumen der von allen heimischen Banken an die Republik Österreich abgeführten Steuern jeweils in den letzten zehn Jahren?

 

  1. Um welchen Betrag würde eine Erhöhung des effektiven Körperschaftssteuersatzes von 11,9 auf die ursprünglichen 12,2 Prozent das Steueraufkommen heimischer Banken zugunsten der Republik Österreich erhöhen?

 

  1. Um welchen Betrag würde die Übernahme des französischen Modells der Gruppenbesteuerung das Steueraufkommen heimischer Banken zugunsten der Republik Österreich erhöhen?

 

  1. Um welchen Prozentsatz würde das Defizit des Bruttoinlandsproduktes, bei Übernahme des französischen Modells der Gruppenbesteuerung, sinken?

 

  1. Wie hoch war das Gesamtvolumen steuermindernder Abschreibungen heimischer Finanzinstitute im Ausland, jeweils in den letzten fünf Jahren?