5070/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.04.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend e-Card-Missbrauch – Möglichkeiten zur Vorbeugung

 

 

In Österreich sind derzeit rund 8,5 Millionen aktive e-Cards im Umlauf. Die e-Card stellt ein sehr wichtiges elektronisches Dokument dar, denn sie ist österreichweit bei allen Vertragsärzten und –einrichtungen gültig. Somit kann die e-Card als Schlüssel zum österreichischen Gesundheitssystem bezeichnet werden.

 

Im Zusammenhang mit der Verwendung der e-Card berichten Medien immer wieder über einzelne Missbrauchsfälle bis hin zum organisierten „e-Card Tourismus“. Beispielsweise wurden im Zuge einer Routineüberprüfung der Polizei bei illegalen Arbeitnehmern einer Tunesierin gleich drei gültige e-Cards abgenommen. Darüber hinaus berichtet die Presse in einer ihrer Ausgaben, dass der e-Card-Missbrauch regelmäßig und organisiert stattfindet.

 

Der diesbezügliche Artikel lautet wie folgt:

 

„…Mit fremder Karte gratis zum Arzt: Ausländische Reiseunternehmen bieten Touristen Arztbesuche in Österreich an(…)Wenn man will, kann man ein paar Tage nach Österreich fahren und sich behandeln lassen - e-Card ist kein Problem.(…) Dass der Missbrauch regelmäßig stattfindet, bestätigte auch ein Wiener Zahnarzt. Er sagte im Konsumenten- und Servicemagazin: "Der Patient kommt zu mir und hat eine gültige e-Card. Wenn Geschlecht und Alter stimmen, wird er behandelt. Als Zahnarzt fällt mir ein Missbrauch nur dann auf, wenn der echte Karteninhaber schon Röntgenbilder bei mir gemacht hat…“

 

Genaue Zahlen von e-Card-Missbrauchsfällen sind derzeit allerdings nicht bekannt, weil eine Erfassung aufgrund des jetzigen Systems kaum möglich ist. Wenn sich jemand mit der e-Card einer fremden Person behandeln lässt, wird die Behandlung über die Sozialversicherung der fremden Person abgerechnet. Dass es sich dabei um einen Fall von Missbrauch handelt, kann vom System klarerweise nicht erfasst werden. Expertenschätzungen zufolge gibt es alleine in Vorarlberg rund 250 Missbrauchsfälle pro Jahr.


Einen ersten Schritt zur Vorbeugung von e-Card-Missbrauchsfällen wurde vom Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) gesetzt. Seit Dezember 2009 werden Patienten beim Besuch in einem Spital der Stadt Wien ersucht, neben ihrer e-Card auch einen gültigen Lichtbildausweis mitzunehmen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, im Interesse aller Patienten und des Sozialsystems die Person, die eine e-Card vorlegt, eindeutig identifizieren zu können. Aufgrund der Ausweispflicht ist die Zahl der Patienten in den Wiener Spitalsambulanzen zurückgegangen, und Dr. Wilhelm Marhold, Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes, sieht darin einen Erfolg in der Bekämpfung des Missbrauchs. Laut offiziellen Angaben gibt es in den Wiener Spitalsambulanzen jedenfalls einen Patienten-Rückgang von 4,3 Prozent. Jedoch sprechen Insider davon, dass alleine in das Allgemeine Krankenhaus Wien (AKH) um 30 bis 40 Prozent weniger Patienten kommen.

 

Diese bundeslandbegrenzte Maßnahme zeigt vor allem auf, dass eine Identitätsüberprüfung zu einer deutlichen Reduktion von e-Card-Missbrauchsfällen führt. Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie bewerten Sie bzw. Ihr Ressort die KAV-Maßnahme zur Vorbeugung von e-Card-Missbrauchsfällen?

 

2.    Wie bewerten Sie bzw. Ihr Ressort den deutlichen Patienten-Rückgang in Wien, der auch auf einen Rückgang von e-Card-Missbrauchsfälle schließen lässt?

 

3.    Wie bewerten Sie bzw. Ihr Ressort den Umstand, dass es durch die KAV-Maßnahme zu einer „Verlagerung“ der e-Card-Missbrauchsfälle in den niedergelassenen Bereich kommt?

 

4.    Wie bewerten Sie bzw. Ihr Ressort den Umstand, dass es durch diese bundeslandbegrenzte Maßnahme zu einem Anstieg der e-Card-Missbrauchsfälle in anderen Bundesländern, vor allem in niederösterreichischen Spitalsambulanzen, kommt?

 

5.    Wie bewerten Sie bzw. Ihr Ressort den Umstand, dass Fotos auf Kunststoffkarten zu drucken eine seit Jahrzehnten geübte Praxis ist, und bereits die heute im Umlauf befindlichen Fotos die Anforderung hatten, das der Kartenkörper für das Aufbringen von Fotos geeignet sein muss?

 

6.    Wie bewerten Sie bzw. Ihr Ressort den Umstand, dass die produktionsseitigen Kosten für das Aufbringen eines Fotos verschwindend gering sind, und diese Kosten bei der neuen Kartengeneration sogar nochmals um 50 % gesenkt werden konnten?

 

7.    Wie bewerten Sie bzw. Ihr Ressort den Umstand, dass auch die Logistikkosten für die Beschaffung der Fotos gesenkt werden könnten, wenn diese beispielsweise im Zuge der österreichweiten Austauschaktion aufgrund des Ablaufdatums der Europäischen Krankenversichertenkarte, des Verlusts, oder Defekts beschafft und aufgebracht würden?


8.    Wie bewerten Sie bzw. Ihr Ressort den Umstand, dass die Umstellung auf eine e-Card mit Blindenschrift sehr wohl kostenmäßig möglich ist, aber eine e-Card mit Foto aus Kostengründen abgelehnt wird?

 

9.    Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund eine österreichweite Einführung einer Ausweispflicht?

 

10. Welche weiteren Projekte bzw. Vorschläge existieren, um den bestehenden massiven österreichweiten e-Card-Missbrauch einzudämmen bzw. zu erschweren?