5072/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.04.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten DI Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Zusatzstoffe bei Lebensmitteln (E-100 bis E-1520)
Auf der Internetseite „das-ist.drin.de“ (Stand 7. April 2010) steht folgendes zu lesen:
„Emulgatoren sind Stoffe, die ursprünglich nicht miteinander mischbare Flüssigkeiten mischbar machen, z.B. Wasser mit Fett bei der Herstellung von Margarine. Sie erhöhen die maschinelle Belastbarkeit von Rohstoffen und erlauben als Konsistenzbildner die Einstellung geschmacklicher Eigenschaften wie Sämigkeit, Schaumigkeit oder Cremigkeit. Als Deklaration genügt die Angabe "Emulgator" oder "Stabilisator" ohne Nennung des tatsächlich verwendeten Stoffes. Bäckereien und Konditoreien, die regelmäßig von Emulgatoren Gebrauch machen, sind auch von dieser Deklarationspflicht ausgenommen.
Eingesetzt werden Emulgatoren unter anderem in Backwaren, Süßwaren, Dessert- und Cremespeisen, Margarine, Brötchen, Suppen und Wurst.
Bedenken: Toxikologische Prüfungen von Emulgatoren sind bislang recht dürftig, stammen häufig von Herstellern selbst und sind nicht selten unveröffentlicht. Bei den üblichen Tests (wie Sterblichkeit, Krebshäufigkeit, Organgewicht, Fortpflanzung) wurden meist keine auffälligen Nebenwirkungen beobachtet. Emulgatoren sollen jedoch bei Darm-Erkrankungen und bei Allergien eine Schlüsselrolle spielen: Sie verändern die Oberfläche der Darmschleimhaut und können so den Darm durchlässiger für allergieauslösende Nahrungsbestandteile, Rückstände oder Zusatzstoffe machen. Diese Stoffe werden leichter aufgenommen, als es ohne Emulgatoren der Fall wäre. Der Umfang und die Auswirkungen dieses Prozesses sind allerdings noch unerforscht, ebenso die Bedeutung für Darmkranke.“
Seit dem 1.Jänner 1995 können in Österreich Lebensmittel mit Zusatzstoffen auf den Markt kommen, die in Österreich bisher nicht erlaubt waren. Diese Nichtzulassungen hatten gesundheitspolitische Gründe, an deren möglicher Gefährlichkeit für den Verbraucher die EU-Mitgliedschaft der Republik nichts ändert.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Welche Zusatzstoffe gemäß E-Nummern 100 bis 1520 waren in Österreich bis inklusive 31. Dezember 1994 nicht erlaubt (namentliche Bezeichnung und E-Nummern)?
2. Wann ergeben sich in diesen Listen Veränderungen, welche und warum?
3. Aus welchen Gründen waren die in Punkt 1 anzuführenden Zusatzstoffe bis inklusive 31. Dezember 1994 nicht erlaubt?
4. Mit welcher Begründung erfolgten die Änderungen (jeweils pro E-Nummer)?