5073/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.04.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky, Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Änderung des Zivildienstgesetzes

 

 

Im Zuge der Diskussion über eine Novellierung des Zivildienstgesetzes kommen täglich neue – durchaus skurrile – Details ans Tageslicht. Im geplanten Begutachtungsentwurf soll die Möglichkeit der "Nachleistung" eines Teiles des Präsenzdienstes – angedacht sind ca. 4 Monate – vorgesehen sein. Dies deshalb, weil angeblich durch die verstärkte Werbung des BMI sich zum Polizeidienst zu melden, immer mehr ehemalige Zivildiener draufkommen, dass ihnen diese Möglichkeit verwehrt ist. Eine Aufnahme in den Polizeidienst setzt nämlich die Ableistung des Präsenzdienstes voraus.

Jetzt stellt sich die Frage, warum Personen die den Zivildienst bereits abgeleistet haben, sich erst im Zuge einer möglichen Bewerbung für den Polizeidienst oder als Förster oder Jäger darüber bewusst werden, dass sie diesen Beruf nicht ergreifen können.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Zivildiener gab es 2009, die zur Polizei wollten?
  2. Wie viele Zivildiener gab es 2009, die sich für „Jobs wie Förster“ beworben haben?
  3. Ist es korrekt, dass Salzburg 40 Polizeibeamte aufnehmen möchte und sich 600 dafür beworben haben?
  4. Wenn ja, warum sind diese neuen Regelungen im Zivildienstgesetz notwendig?
  5. Ist es korrekt, dass sich Personen, welche Zivildienst geleistet haben, beschweren nicht Jäger sein zu können?
  6. Ist dies für Sie als Jäger ausschlaggebend dieses Gesetz zu ändern?
  7. Reicht es für die Bewerbung bei der Polizei, dass der Zivildiener seine Gewissenserklärung nach der Ableistung des Zivildienstes widerruft?

  1. Sollen alleine mit diesem Widerruf der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für Zivildiener möglich sein?
  2. Muss ein Zivildiener nach Ableistung des Zivildienstes verpflichtend den Militärdienst ableisten, wenn er sich bei der Polizei bewerben möchte?
  3. Muss ein Zivildiener nach Ableistung des Zivildienstes verpflichtend den Militärdienst ableisten, damit der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für diesen Zivildiener möglich werden?
  4. Wenn ja, wie wird diese Ableistung des Militärdienstes für Zivildiener rechtlich geregelt sein?
  5. Ist Ihnen bewusst, dass diese Änderungen direkte Auswirkungen auf die Aufwuchsfähigkeit des Bundesheeres und damit auch auf die Sicherheit Österreichs haben?

13. Werden stellungspflichtigen Personen bereits bei der Benachrichtigung der bevorstehenden Stellungsuntersuchung Informationen über die Möglichkeit zur Ableistung des Zivildienstes übermittelt und wenn ja, welche?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Erhalten stellungspflichtige Personen bei der Stellungsuntersuchung Informationen über die Möglichkeit zur Ableistung des Zivildienstes und wenn ja, welche?

16. Enthalten diese Informationen auch Angaben darüber, welche beruflichen Möglichkeiten durch die Ableistung des Zivildienstes zukünftig ausgeschlossen sind (zB.: Polizeidienst,..etc.)?

17. Halten Sie es für möglich, dass ehemalige Zivildiener vor Antritt des Wehrersatzdienstes nicht darüber informiert wurden, dass ihnen die Aufnahme in den Polizeidienst oder der Beruf des Försters oder Jägers zumindest für einen längeren Zeitraum verwehrt ist?

  1. Wenn den Zivildienern, als volljährigen, selbständigen und mündigen Bürgern, vor Meldung zum Zivildienst die daraus entstehenden Rechtsfolgen bekannt sind, warum muss es dann zu solchen Änderungen kommen?