5074/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.04.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Information an Stellungspflichtige über die rechtlichen Folgen der Ableistung des Zivildienstes
Im Zuge der Diskussion über eine Novellierung des Zivildienstgesetzes kommen täglich neue – durchaus skurrile – Details ans Tageslicht. Im geplanten Begutachtungsentwurf soll die Möglichkeit der "Nachleistung" eines Teiles des Präsenzdienstes – angedacht sind ca. 4 Monate – vorgesehen sein. Dies deshalb, weil angeblich durch die verstärkte Werbung des BMI sich zum Polizeidienst zu melden, immer mehr ehemalige Zivildiener draufkommen, dass ihnen diese Möglichkeit verwehrt ist. Eine Aufnahme in den Polizeidienst setzt nämlich die Ableistung des Präsenzdienstes voraus.
Jetzt stellt sich die Frage, warum Personen die den Zivildienst bereits abgeleistet haben, sich erst im Zuge einer möglichen Bewerbung für den Polizeidienst oder als Förster oder Jäger darüber bewusst werden, dass sie diesen Beruf nicht ergreifen können.
Man sollte doch davon ausgehen, dass so weit reichende Konsequenzen bereits bei der Entscheidung des Stellungspflichtigen Zivildienst zu leisten in geeigneter Art und Weise bekannt gemacht werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachfolgende
Anfrage:
1. Werden stellungspflichtigen Personen bereits bei der Benachrichtigung der bevorstehenden Stellungsuntersuchung Informationen über die Möglichkeit zur Ableistung des Zivildienstes übermittelt und wenn ja, welche?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Erhalten stellungspflichtige Personen bei der Stellungsuntersuchung Informationen über die Möglichkeit zur Ableistung des Zivildienstes und wenn ja, welche?
4. Enthalten diese Informationen auch Angaben darüber, welche beruflichen Möglichkeiten durch die Ableistung des Zivildienstes zukünftig ausgeschlossen sind ( zB.: Polizeidienst,..etc.)?
5. Halten Sie es für möglich, dass ehemalige Zivildiener vor Antritt des Wehrersatzdienstes nicht darüber informiert wurden, dass ihnen die Aufnahme in den Polizeidienst oder der Beruf des Försters oder Jägers zumindest für einen längeren Zeitraum verwehrt ist?
6. Gibt es Aufzeichnungen darüber, ob eine entsprechende Information über die Möglichkeit zur Ableistung des Zivildienstes bei der Stellungsuntersuchung zur vermehrten Meldung zum Zivildienst und damit zu einer Verminderung der Präsenzdiener führt?
7. Sind Sie bereit, der Anfragebeantwortung die Unterlagen beizugeben, die stellungspflichtigen Personen bei der Stellungsuntersuchung als Information über die Möglichkeit zur Ableistung des Zivildienstes ausgehändigt werden (einschließlich jener Unterlagen, die bei der Stellungsuntersuchung nicht ausgegeben werden, sondern z.B. als Aushang, etc. Verwendung finden)?