5090/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Stefan Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung was wurde bisher umgesetzt?

 

 

Den schriftlichen und mündlichen Ankündigungen der Bundesregierung sind u. a. nachstehende Punkte zu entnehmen:

„…Die Ziele der österreichischen Jugendpolitik liegen (…) in erster Linie darin, den Jugendlichen (Wissens-)Instrumente für ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zur Verfügung zu stellen, ohne sie dabei zu bevormunden. Jugendpolitik muss vielfältig und offen sein, sie soll nicht verordnen, sondern soll Ziele setzen, moderieren und fördern. Auf den bisherigen Maßnahmen aufbauend, muss Jugendpolitik als Querschnittsmaterie verankert werden und die Anliegen der Jugendlichen müssen in allen Politikbereichen stärker berücksichtigt werden. Jugendliche sind nicht nur eine Zielgruppe für konkrete jugendpolitische Maßnahmen, sie sind von sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fragen betroffene Bürger und Bürgerinnen…“ (Dr. Reinhold Mitterlehner, Christine Marek)[1]

 

Generell schreibt die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm einen Katalog an Maßnahmen zur Verbesserung der Jugendpolitik fest:

„Österreichs Kinder und junge Menschen sind das wichtigste Potenzial für die Zukunft unseres Landes und eines geeinten Europas. Wie sich ein Staat entwickelt, hängt von der Investition in seine Jugend ab. Kinder und Jugendliche haben ein Recht, selbstbestimmt zu leben, sich optimal und frei zu entfalten und auf einen besonderen Schutz. Jugendpolitik ist eine Querschnittsmaterie. Es gibt kaum ein Thema, das junge Menschen nicht betrifft. Es gilt deshalb für Zukunftsprojekte offen zu sein und die Gesellschaft, vor allem aber auch die Politik aufgeschlossen für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen zu machen.

Zum Thema Jugendpartizipation werden konkrete Vorgaben gemacht:

·         Einführung einer Jugendverträglichkeitsprüfung und Entwicklung eines Leitfadens für Legisten/Legistinnen zur Umsetzung

·         Maßnahmen zur Demokratieerziehung: Förderung von Jugendbeteiligungsmodellen wie z.B. Demokratiewerkstatt/Jugendkongresse, -parlamente sowie mittels elektronischer Kommunikation

·         Einbindung der BJV als Sozialpartner in alle Themenbereichen, die direkte Lebensbedingungen für jugendliche Menschen in Österreich betreffen

·         Prüfung der Novellierung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes mit der Zielsetzung der Planungssicherheit

·         Stärkung der außerschulischen Jugendarbeit und bessere Vernetzung mit der schulischen Jugendarbeit (z.B. Öffnung und Nutzung von Sportstätten)“ (Regierungsprogramm 24 GP. S.160ff)

 

Zum Thema Armutsbekämpfung wird folgendes festgehalten:

„Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Bekämpfung der Armut sind in allen relevanten Politikbereichen zentrale Zielsetzungen. Die Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen soll in den nächsten 10 Jahren um ein Drittel reduziert werden: durch mehr Bildungschancen für Kinder aus benachteiligten Haushalten, ein größeres Angebot von arbeitszeitadäquaten Kinderbetreuungsplätzen und bessere Erwerbsmöglichkeiten der Eltern aufgrund beschäftigungsfreundlicher Familienleistungen und einer familienfreundlichen Arbeitswelt.“ (Regierungsprogramm 24 GP. S.187)

 

Zum Thema Jugendbeschäftigung werden folgende Punkte im Regierungsprogramm explizit genannt:

„Der mit dem Jugendbeschäftigungspaket 2008 eingeschlagene Weg, im Rahmen dessen die Förderung der Lehrlingsausbildung neu geordnet, Verbesserungen im Bereich der betrieblichen und überbetrieblichen Lehrausbildung vorgenommen sowie die Ausbildungsgarantie für die Jugend umgesetzt wurden, soll fortgesetzt werden. Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zur Optimierung der beruflichen Chancen von Jugendlichen am Arbeitsmarkt und zu einer weiteren Stärkung der dualen Berufsausbildung…“ (Regierungsprogramm 24.GP, S.27)

·         Die Maßnahmen zur Sicherstellung der Ausbildungsgarantie müssen weiter geführt und finanziert werden.

·         Evaluierung der Förderungen bezüglich Effektivität und Effizienz: Evaluierung der im Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirats erlassenen qualitäts- und arbeitsmarktbezogenen Förderungen im Hinblick auf Effektivität und Effizienz zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen und Erhöhung der Ausbildungsqualität.

·         Anrechung von Schulzeiten auf die Lehrausbildung und umgekehrt

·         Wahlfreiheit der Berufsschule mit Kostenausgleich zwischen den Ländern

·         Fortführung des Projekts „Der Jugend eine Chance“ durch das AMS

·         internationaler Austausch im Bereich der Berufsausbildung

·         gesetzliche Verankerung einer Interessenvertretung der Jugendlichen in den Ausbildungsbetrieben, vergleichbar dem Jugendvertrauensrat in Betrieben in Abstimmung mit den Sozialpartnern

·         Stärkung des Jugendvertrauensrates – Anhebung des Höchstalters für das aktive und passive Wahlrecht nach Vorschlag der Soziapartner

·         Prüfung der Senkung des aktiven Wahlalters für den Betriebsrat nach Vorschlag der Sozialpartner

·         Freifahrt für Lehrlinge, zumindest für die gesamte Zeit des Berufsschulbesuches (gleich ob geblockt, lehrgangsmäßig oder Tagesberufsschule)

 

Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird für die Förderung der Jugendlichen im Regierungsprogramm u. a. folgendes festgehalten:

„…Damit dem österreichischen Forschungssystem auch in Zukunft genügend ForscherInnen und kompetente InnovationsspezialistInnen zur Verfügung stehen, wird die Bundesregierung besonderes Augenmerk auf den F&E-Nachwuchs legen. Jugendliche sollen über eine breite Kampagne an Schulen, Forschungseinrichtungen und in Betrieben für F&E begeistert werden. Diese soll auf bestehende Best Practice Modelle aufbauen (Jugend innovativ, Sparkling Sciences, Forschung macht Schule). Dabei ist auf eine gemeinsame Vorgangsweise der Bundesregierung zu achten….“ (Regierungsprogramm 24 GP. S.44)

 

Im Bereich Justiz werden folgende Maßnahmen explizit festgeschrieben:

„Für die Jugendgerichtsbarkeit sind im Rahmen der Aus- und Weiterbildung die Möglichkeiten der Spezialisierung zur Sicherstellung des gesetzlich geforderten Ausbildungsstandes von Richtern/-innen und Staatsanwälten/-innen (pädagogisches Verständnis, Kenntnisse auf den Gebieten der Psychologie und der Sozialarbeit) weiter auszubauen. Wien soll als Außenstelle des Landesgerichtes für Strafsachen ein neues Gerichtsgebäude mit dazugehöriger Justizanstalt zur Erhöhung der Zahl der Haftplätze errichtet werden. Dies unter anderem für Zwecke der Jugendgerichtsbarkeit und des Jugendstrafvollzugs mit der dazugehörigen Betreuungsinfrastruktur. In diesem Zusammenhang sind mögliche Synergien mit sonstigen Einrichtungen und anderen Anstalten anzustreben (insbesondere eine Außenstelle der Sonderanstalt Wien/Mittersteig)“ (Regierungsprogramm 24 GP. S.114 f.)

 

„Im Bereich jugendlicher Täter sollen Pflegschaftsmaßnahmen geschaffen werden, durch die zumindest 13-jährigen Unmündigen, die eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen haben, das Unrecht ihrer Tat verdeutlicht wird, durch pflegschaftsgerichtliche Maßnahmen, wie insbesondere die Entschuldigung beim Opfer.“ (Regierungsprogramm 24 GP. S.133)

 

Im Regierungsprogramm wird das Thema Kinder/Jugendgesundheit sogar als Schwerpunkt gesetzt:

·         Weiterentwicklung der nationalen Sucht- und Suizidpräventionsstrategie mit besonderem Augenmerk auf die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen

·         Im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde sind im niedergelassenen Bereich Maßnahmen zu setzen, um eine

·         bessere Versorgung, sowohl regional, als auch zu Tagesrandzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten.

·         Die Strategie für eine „gesunde Schule“ (z.B. Bewegung, Ernährung, psychische Gesundheit, Umwelt, Ergonomie, Sucht, zeitadäquates Gesundheitsbetreuungsprogramm) wird weiterentwickelt.

·         Ausbau der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung

·         Entwickelt wird eine Gesundheitsstrategie für erwerbstätige Jugendliche.

·         Medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen müssen konkret geregelt werden, um dabei medizinische Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern. (Regierungsprogramm 24 GP. S.189f)

 

Für kulturpolitische Maßnahmen gelten folgende jugendrelevanten Aussagen:

„Der Ausbau der Förderung regionaler Kulturinitiativen und interkultureller Projekte sowie die weitere Berücksichtigung der künstlerischen Qualität in den Bundesländern und eine entsprechende Verteilung der Kunstfördermittel sind ins Auge gefasst, insbesondere unter Berücksichtigung von Innovationsaspekten und jugendkultureller Lebenswelten.“ (Regierungsprogramm 24 GP. S.226)

 

Unter dem Titel Jugend und Europa wird auf folgende Initiativen verwiesen:

„Die Bundesregierung wird sich auch für die Ausweitung bereits bestehender EU-Programme wie Erasmus, Leonardo da Vinci und Comenius für junge Menschen einsetzen. Ein spezieller Focus wird hier auf die Weiterführung des Projektes „First Job Abroad“ gelegt werden, das vor allem auch Jugendlichen in nicht akademischen Laufbahnen die Möglichkeit einer europaweiten Mobilität bietet.“ (Regierungsprogramm 24 GP. S.240)

 

Rolle der Jugend in der Auslandskulturpolitik

„2009 – zwanzig Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer – wird die Bundesregierung initiativ besonders der Jugend das Epochenjahr 1989 und das  Ende der Teilung Europas nahebringen. Ein vorrangiges Ziel der Auslandskulturpolitik soll es sein, junge österreichische KünstlerInnen im Ausland zu präsentieren und damit ein modernes und zeitgemäßes Bild Österreichs zu vermitteln. Angestrebt wird eine verstärkte ressortübergreifende Kooperation in Fragen der Auslandskulturpolitik.“ (Regierungsprogramm 24 GP. S.244f)

 

Jugend und Budgetpolitik:

„Die Bundesregierung verfolgt in ihrer Budgetpolitik insbesondere folgende Zielsetzungen:

·         Vollbeschäftigung (insbesondere Vermeidung jeder Art von Jugendarbeitslosigkeit)“ (Regierungsprogramm 24 GP. S.263)

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

1.    Welche konkreten Maßnahmen, Projekte oder Gesetzesinitiativen sind von Ihrem Ressort bisher eingeleitet worden, um die Ziele der österreichischen Jugendpolitik (…), den Jugendlichen (Wissens-)Instrumente für ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zur Verfügung zu stellen, ohne sie dabei zu bevormunden zu verwirklichen?

a.    Welche davon sind Gesetzesinitiativen, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

b.    Welche davon sind explizite Maßnahmen für Jugendliche, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

c.    Welche davon sind konkrete bzw. geplante Projekte, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

d.    Mit welchen Ressorts, Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. Rechtsträgern und privaten Einrichtungen kooperieren Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Prämisse und welche gemeinsamen Projekte oder Initiativen wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang realisiert?

e.    Welche privaten Einrichtungen werden von Ihrem Ressort unter Berücksichtigung der oben genannten Prämisse finanziell unterstützt bzw. erhalten Förderungen? (Bitte um Angabe der bisherigen Gesamthöhe der Unterstützungen bzw. Förderungen.)

2.    Welche konkreten Maßnahmen, Projekte oder Gesetzesinitiativen sind von Ihrem Ressort bisher eingeleitet worden, um gemäß dem Regierungsprogramm die Anliegen der Jugendlichen in allen Politikbereichen stärker zu berücksichtigen?

a.    Welche davon sind Gesetzesinitiativen, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

b.    Welche davon sind explizite Maßnahmen für Jugendliche, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

c.    Welche davon sind konkrete bzw. geplante Projekte, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

d.    Mit welchen Ressorts, Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. Rechtsträgern und privaten Einrichtungen kooperieren Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Prämisse und welche gemeinsamen Projekte oder Initiativen wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang realisiert?

e.    Welche privaten Einrichtungen werden von Ihrem Ressort unter Berücksichtigung der oben genannten Prämisse finanziell unterstützt bzw. erhalten Förderungen? (Bitte um Angabe der bisherigen Gesamthöhe der Unterstützungen bzw. Förderungen.)

3.    Welche konkreten Maßnahmen, Projekte oder Gesetzesinitiativen sind von Ihrem Ressort bisher eingeleitet worden, um gemäß dem Regierungsprogramm für Zukunftsprojekte offen zu sein und die Gesellschaft, vor allem aber auch die Politik aufgeschlossen für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen zu machen als Zielsetzung zu erfüllen?

a.    Welche davon sind Gesetzesinitiativen, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

b.    Welche davon sind explizite Maßnahmen für Jugendliche, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

c.    Welche davon sind konkrete bzw. geplante Projekte, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

d.    Mit welchen Ressorts, Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. Rechtsträgern und privaten Einrichtungen kooperieren Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Prämisse und welche gemeinsamen Projekte oder Initiativen wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang realisiert?

e.    Welche privaten Einrichtungen werden von Ihrem Ressort unter Berücksichtigung der oben genannten Prämisse finanziell unterstützt bzw. erhalten Förderungen? (Bitte um Angabe der bisherigen Gesamthöhe der Unterstützungen bzw. Förderungen.)

4.    Welche konkreten Maßnahmen, Projekte oder Gesetzesinitiativen sind von Ihrem Ressort bisher eingeleitet worden, um gemäß dem Regierungsprogramm Maßnahmen zur Gewaltprävention, Abwehr und Bewusstseinsbildung bei Jugendlichen, als Zielsetzung zu erfüllen?

a.    Welche davon sind Gesetzesinitiativen, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

b.    Welche davon sind explizite Maßnahmen für Jugendliche, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

c.    Welche davon sind konkrete oder geplante Projekte, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

d.    Mit welchen Ressorts, Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. Rechtsträgern und privaten Einrichtungen kooperieren Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Prämisse und welche gemeinsamen Projekte oder Initiativen wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang realisiert?

e.    Welche privaten Einrichtungen werden von Ihrem Ressort unter Berücksichtigung der oben genannten Prämisse finanziell unterstützt bzw. erhalten Förderungen? (Bitte um Angabe der bisherigen Gesamthöhe der Unterstützungen bzw. Förderungen.)

5.    Übergewichtige Kinder und die dramatisch zunehmende Adipositas (Fettsucht) bei Jugendlichen werden in naher Zukunft zu den größten Gesellschaftsproblemen gehören. Dem Sportministerium kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung zu. Welche Maßnahmen, Projekte und Initiativen werden von Seiten Ihres Ressorts gesetzt, um gemäß dem Regierungsprogramm den Sport (…) als Partner in der Gesundheitsprävention als Zielsetzung zu erfüllen?

a.    Welche davon sind Gesetzesinitiativen, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

b.    Welche davon sind explizite Maßnahmen für Jugendliche mit Übergewicht bzw. Adipositas, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

c.    Welche davon sind konkrete oder geplante Projekte für Jugendliche mit Übergewicht bzw. Adipositas, mit welchem Inhalt und mit welchem Umsetzungstand?

d.    Mit welchen Ressorts, Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. Rechtsträgern und privaten Einrichtungen kooperieren Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Prämisse und welche gemeinsamen Projekte oder Initiativen wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang realisiert?

e.    Welche privaten Einrichtungen werden von Ihrem Ressort unter Berücksichtigung der oben genannten Prämisse finanziell unterstützt bzw. erhalten Förderungen? (Bitte um Angabe der bisherigen Gesamthöhe der Unterstützungen bzw. Förderungen.)

6.    Welche konkreten Maßnahmen, Projekte oder Gesetzesinitiativen sind von Ihrem Ressort bisher eingeleitet worden, um gemäß dem Regierungsprogramm eine Verstärkung der Kooperation Sport und Bildung (Kindergarten, Volksschule, weiterführende Schulen) zu erreichen? Wie ist der Umsetzungsstand der nachstehenden Vorhaben aus dem Regierungsprogramm?

a.    Ermöglichung der täglichen Bewegungseinheit in Kindergärten und Schulen durch Einbeziehung der Angebote des organisierten Sports, insbesondere in der Ganztagesbetreuung

b.    Weiterführung einer Bewegungsoffensive im Kindergarten- und Volksschulalter zur Bekämpfung festgestellter nachteiliger Entwicklungen der körperlichen Fähigkeiten und im Gesundheitszustand unserer Kinder in den letzten Jahren unter Nutzung der Kooperationsmöglichkeiten von Verein und Schule

c.    Mindestangebot an Sport- und Bewegungsstunden in allen Schulformen, auch im schulautonomen Bereich

d.    Verstärkte Information an die Schulpartner über die Bedeutung von Schulsport- und Wintersportwochen

e.    Entwicklung gemeinsamer Aus- und Fortbildungsangebote von PädagogInnen im Bildungsbereich und VertreterInnen des organisierten Sports

f.     Stärkere Berücksichtigung von Sport im Rahmen der Volksschullehrer/innen-Ausbildung

7.    Auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Ausgaben von Seiten Ihres Ressorts für die von Ihnen genannten Maßnahmen, Projekte und Initiativen seit Beginn der laufenden Legislaturperiode?

8.    Auf welche jeweilige Höhe belaufen sich die Ausgaben für die einzelnen Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die von Seiten Ihres Ressorts hinsichtlich der oben beschriebenen Prämissen betrieben werden/wurden bzw. an denen Ihr Ressort beteiligt ist/war seit Beginn der laufenden Legislaturperiode?



[1] Vorwort zur Broschüre „Jugendpolitik in Österreich“ BMWF (Wien, 2009)