5105/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Urteil des Europäischen Gerichtshof

 

 

Der Europäische Gerichtshof verurteilte – basierend auf dem Verursacherprinzip, welches besagt, dass Firmen auch für Schäden haften, die ihnen nicht direkt nachgewiesen werden können – ein Öl- und petrochemisches Zentrum auf Sizilien zur Beseitigung von Umweltschäden.

 

Die Klage wurde von der italienischen Umweltbehörde eingebracht. Es sei ausreichend, wenn Firmen als Verursacher des Schadens naheliegen oder 'plausible Anhaltspunkte' für die Urheberschaft bestehen, so der Gerichtshof in seiner Begründung.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Kann sich dieses Urteil auch auf Schäden auswirken, die durch gentechnische Verunreinigungen verursacht wurden?