5105/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.04.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Urteil des Europäischen Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof verurteilte – basierend auf dem Verursacherprinzip, welches besagt, dass Firmen auch für Schäden haften, die ihnen nicht direkt nachgewiesen werden können – ein Öl- und petrochemisches Zentrum auf Sizilien zur Beseitigung von Umweltschäden.
Die Klage wurde von der italienischen Umweltbehörde eingebracht. Es sei ausreichend, wenn Firmen als Verursacher des Schadens naheliegen oder 'plausible Anhaltspunkte' für die Urheberschaft bestehen, so der Gerichtshof in seiner Begründung.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1. Kann sich dieses Urteil auch auf Schäden auswirken, die durch gentechnische Verunreinigungen verursacht wurden?