5114/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Hagen, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend "Kopfprämie" für neue Polizeischüler in Vorarlberg

 

Durch den stellvertretenden Kommandanten des  Landespolizeikommandos Vorarlberg Bgdr. Denz wurde medial eine "Kopfprämie" in der Höhe von 150,- € für jene aktiven  Polizeibeamten, die einen  Polizeischüler anwerben, angekündigt. Begründet wurde diese Aktion damit, dass die Qualität der durch Polizisten angeworbenen, neuen Polizeibeamten besser wäre, als bei Selbstwerbern. Zudem äußerte er, in Vorarlberg werde eine solche Aktion aber nicht wirklich benötigt.

 

Dazu stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Wie sinnvoll ist die durch das Landespolizeikommando Vorarlberg angekündigte Kopfprämie, wie es sie in ähnlicher Form in K. u. K. Kriegszeiten für österreichische Militärtruppen schon einmal gab?

 

2. Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit dieser Aktion in Vorarlberg?

 

3. Gab es in Vorarlberg in den letzten Jahren einen Engpass an geeigneten Polizeibewerbern bzw. wie beurteilen Sie die Notwendigkeit dieser Aktion aus dem Blickwinkel der Quantität der Bewerber?

 

4. War die Qualität der in Vorarlberg ausgebildeten Polizeibeamten in den letzten Jahren besonders schlecht bzw. wie beurteilen Sie die Notwendigkeit dieser Aktion aus diesem Blickwinkel?

 

5. Ist eine solche Vorgangsweise nach Ihren Erkenntnissen auch in anderen Bundesländern geplant und wenn nein, warum nicht?

 

6. Waren Sie von dieser "Kopfprämienaktion" informiert?

 

7. Wie hoch schätzen Sie die Kosten für diese Aktion?

 

8. Wer kommt für die Kosten dieser Aktion auf?

 

9. Handelt es sich bei den 150,- € um einen noch zu versteuernden Betrag?

 

10. Sind Sie auch der Meinung, dass diese PR-Aktion des Landespolizeikommandos Vorarlberg die Qualität der in Vorarlberg in den letzten Jahren ausgebildeten Polizeibeamten in Frage stellt und dadurch einen Imageschaden für die Vorarlberger Polizei bewirkt hat? Wenn nein, wie begründen Sie dies?

 

11.

Muss bei einem Ausscheiden des Polizeischülers vor Abschluss der Ausbildung die Prämie zurückbezahlt werden?

 

12.

An welche genauen Voraussetzungen soll die Vergabe der Kopfprämie insgesamt geknüpft werden?

 

Wien, 21.04.2010