5152/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Väterrechte

Jede dritte Ehe in Österreich wird geschieden. In Wien sind es sogar 66 von 100 Ehen. Eine Scheidung oder Trennung ist für alle davon Betroffenen ein kritisches Lebensereignis. Die Hauptleidtragenden in einem Scheidungsprozess sind aber immer die Kinder. Daher müssten bei jeder Scheidung die Würde und der Schutz von Kindern vorrangig sein. Dem ist aber leider oft nicht so.

Viel zu viele Scheidungen verlaufen nicht harmonisch. Scheidungskinder werden oft in einen Loyalitätskonflikt gedrängt, der sie weit überfordert und per Gerichtsbeschluss oft einem Elternteil zugeordnet und vom anderen bewusst entfremdet.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie definieren Sie Kindeswohl?

 

  1. Welche Teilbereiche sollen beim Ermessen des Kindeswohls berücksichtigt werden?

 

  1. Wie viele Besuchsrechtsverfahren gibt es pro Jahr an Österreichs Gerichten?

 

  1. Wie lange dauern diese Verfahren im Durchschnitt?

 

 

  1. Wie viele Fälle wurden in den Jahren 2007 bis 2009 ein- oder mehrmals neu beantragt?

 

  1. Weshalb kommt es zu Neu-Beantragungen?

 

  1. Welche Kosten sind dem Staat in den Jahren 2007 bis 2009 für Besuchsrechtsverfahren angefallen?

 

  1. Wie viele Zwangsmaßnahmen wie Beugestrafen und Zwangsvorführungen wurden von Gerichten verhängt?

 

  1. Wie viel Zwangsmaßnahmen wurden auch exekutiert?

 

  1. Welche Kosten entstehen der Justiz bzw. den Jugendämtern durch die Administrierung der Unterhaltsvorschüsse?

 

  1. Welche Verfahrenskosten entstehen der Justiz durch Unterhaltsangelegenheiten?

 

  1. Wie viele Vaterschaftsfeststellungsverfahren gab es in den Jahren 2007 bis 2009?

 

  1. Bei wie vielen davon stellte sich heraus, dass der bisher angenommene Vater nicht der biologische ist?

 

  1. Kam es in diesen Fällen zu Rückzahlungsansprüchen?

 

  1. Wenn ja, in welchem Ausmaß?

 

  1. Wie viele Wegweisungsfälle gab es in den Jahren 2007 bis 2009?

 

  1. Wie viele davon standen im Zusammenhang mit Scheidungskonflikten, insbesondere Obsorge und Besuchsrecht für Kinder?

 

  1. In wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung der weggewiesenen Personen wegen der Grunddelikte Körperverletzung, gefährliche Drohung oder Nötigung?