Eingelangt am 27.04.2010
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Wolfgang Zanger
und
weiterer Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
die durchschnittlichen Einkommen der ÖBB Personenverkehr
Aktiengesellschaft
Aufgrund
des Berichts 2009/1 des Rechnungshofes über die durchschnittlichen
Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen
Wirtschaft des Bundes wurde deutlich, dass die Mitglieder des Vorstandes
respektive die Geschäftsführung einiger Unternehmen über dem
Bundeskanzler-Einkommen liegen.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin
für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
ANFRAGE
- Wer
sind die drei Vorstandsmitglieder bei der ÖBB
Personenverkehr Aktiengesellschaft, die im Jahr 2008 ein Durchschnittseinkommen
von € 414.400 bezogen haben?
- Wie teilt sich das o. a. Durchschnittseinkommen auf
die drei Personen auf?
- Welcher
Betrag des o. a. Betrages macht den vertraglichen Gehalt pro Person aus?
- Welcher
Betrag des o. a. Betrages macht Bonuszahlungen und sonstige Zulagen
außerhalb des vertraglichen Grundgehalts pro Person aus?
- Sollten
Bonuszahlungen und sonstige Bezüge in o. a. Betrag nicht inkludiert
sein, in welcher Höhe bestehen diese im Pro-Kopf Schnitt?
- Sollten
Bonuszahlungen gewährt werden – nach welchen Kriterien werden
diese ausbezahlt?
- Aus
welchem Jahr stammt der zugrunde liegende Dienstvertrag mit enthaltener
Gehaltsvereinbarung?
- Nach
welchen Kriterien wurde die Gehaltsbemessung in den zugrunde liegenden
Dienstverträgen vorgenommen?
- Werden
diese Verträge jährlich oder in anderen periodischen Abschnitten
angepasst?
- Wenn
ja, in welche Richtung respektive nach welchen Kriterien erfolgen diese
Anpassungen?
- Wie
kann ein Pro-Kopf-Einkommen der Vorstandsmitglieder/
Geschäftsführer gerechtfertigt werden, das über dem
Einkommen des Bundeskanzlers liegt?
- Welche
Kriterien liegen dieser Gehaltsbemessung zugrunde?
- Wirken
sich Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der
Geschäftsführung aus?
- Wenn
ja, in welcher Weise wirken sich positive Betriebsergebnisse auf die
Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?
- Wenn
ja, in welcher Weise wirken sich negative Betriebsergebnisse auf die
Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?
- Wenn
nein, warum bleiben die Gehaltsbezüge statisch?