5191/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Strafaufschub bei rechtskräftigen Verurteilungen”

Den Medien konnte immer wieder entnommen werden, daß zu einer unbedingten
Freizeitstrafe rechtskräftig verurteilte Personen ein Strafaufschub unter bestimmten
Voraussetzungen gewährt wurde.

Auch für André Rettberg, einst Chef der Buchhandelskette Libro, wird es nach
Presseberichten langsam eng: Vor über einem Monat, am 14 Februar 2010, ist der ihm
gewährte, einjährige Strafaufschub abgelaufen. Der Manager Rettberg müßte daher in den
kommenden Wochen vom Landesgericht Wiener Neustadt aufgefordert werden, seine
Strafhaft von acht Monaten anzutreten.
Strafaufschub kann nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes gewährt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.  Wie vielen rechtskräftig verurteilten Personen wurde in den Jahren 2000 - 2009 ein
Strafaufschub gewährt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Landesgerichte)?

2.             Wie viele Personen haben in diesen Jahren nach Ablauf des Strafaufschubes und trotz
Aufforderung des zuständigen Gerichts die Strafhaft nicht angetreten (Aufschlüsselung
jeweils auf Jahre und Landesgerichte)?

3.             Wie vielen zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilten Personen war bis zum
Stichtag 31.03.2010 ein Strafaufschub gewährt worden (Aufschlüsselung auf Jahre und
Landesgerichte)?

4.              Wie viele dieser Personen haben nach Ablauf dieser Frist die Strafhaft nicht angetreten?

5.              Wie viele dieser rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von bis sechs Monaten verurteilt
worden?

6.              Wie viele dieser rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 6 bis 12 Monaten verurteilt
worden?

7.              Wie viele dieser rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren verurteilt
worden?

8.              Wie viele dieser rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis drei Jahren verurteilt
worden?

9.              Wie viele dieser rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei bis vier Jahren verurteilt
worden?

10.       Wie viele dieser rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von vier und mehr Jahren
verurteilt worden?