5221/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Michael Ikrath

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Unterstützung für den Milizbeauftragten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport

In § 32a Wehrgesetz ist die Funktion des Milizbeauftragten wie folgt vorgesehen: Zur Wahrung und Förderung der Interessen der mit einer Funktion in der Einsatzorganisation des Bundesheeres betrauten Wehrpflichtigen des Milizstandes und Frauen, die Ausbildungsdienst geleistet haben, hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport einen Milizbeauftragten für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen."

Weiters ist geregelt: Dem Milizbeauftragten sind die notwendigen Aufwendungen, die aus seiner Tätigkeit nachweislich erwachsen, einschließlich der notwendigen Fahrtkosten, zu ersetzen und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen."

Dem Milizbeauftragten kommen aber auch besondere Rechte, wie in Abs.3 geregelt, zu:Der Milizbeauftragte hat insbesondere das Recht, an Planungsvorgaben betreffend der Angelegenheiten des Milizsystems mitzuwirken und den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport in diesen Fragen zu beraten."

Die Art und Weise, aber auch die Intensität der Unterstützung für den Milizbeauftragten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport ist nicht bekannt. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

1.       Wie viele Mitarbeiter aus dem BMLVS sind dem Milizbeauftragten für die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben zugeteilt?

2.       Wie sind diese Mitarbeiter im einzelnen dienstrechtlich eingestuft?

3.       Welche Infrastruktureinrichtungen werden dem Milizbeauftragten zur Wahrnehmung seiner Aufgaben vom Ressort zur Verfügung gestellt?


4.         Bei welchen Planungsvorhaben betreffend die Angelegenheiten des Milizsystems wurde der jetzige Milizbeauftragte während Ihrer Amtszeit eingebunden?

5.       Wurden diese Planungsvorhaben auch entsprechend der Empfehlungen des Milizbeauftragten umgesetzt?

6.       Wurde der Milizbeauftragte auch bei den Planungen betreffend die Reorganisation der Militärkommanden eingebunden? Wenn nein, warum nicht?

7.       Wie viele Mitarbeiter im Generalstab des BMLVS sind hauptberuflich mit Fragen der Miliz beschäftigt?

8.       Wie viele von diesen Mitarbeitern stehen in welchem Offiziersrang?

9.       Wie viele Mitarbeiter in der gesamten Grundorganisation des österreichischen Bundesheeres sind hauptberuflich für Fragen der Miliz eingesetzt?

10.   Wie viele Offiziere in welchen Rängen befinden sich darunter?

11 .Wie oft wurde der Milizbeauftragte an Planungsvorhaben betreffend Milizübungen von Ihnen eingebunden?

12. Wie oft wurden Empfehlungen des Milizbeauftragten nicht durch die Ressortführung umgesetzt?