5270/J XXIV. GP
Eingelangt am
06.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Arzneimittelüberwachung Pharmakovigilanz) und Arzneimittelsicherheit
in Österreich"
Mit der AB
4905/XXIII.GP vom 28.10.2008 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann Maier und GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt,
um die aktuellen
Zahlen und
Informationen für die Jahre 2008 und 2009 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für
Gesundheit
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele und
welche Verdachtsfälle über bei Menschen unerwünschte
Nebenwirkungen
von
Arzneimitteln sind dem Ressort bzw. dem Bundesamt für Sicherheit und
Gesundheitswesen
(BASG) 2008 und 2009 bekannt geworden (Aufschlüsselung der
Verdachtsfälle auf Jahre)?
2.
Wie oft wurden Ihrem Ressort bzw. dem Bundesamt für Sicherheit
und Gesundheitswesen
Meldungen
über unerwünschte Nebenwirkungen bei zugelassenen Humanarzneimitteln
in
den Jahren 2008 und 2009 erstattet?
Welche
Arzneimittel betrafen diese Meldungen (Aufschlüsselung der
Meldungen auf
Arzneimittel
von 2008 bis 2009)?
3. Welche konkreten Maßnahmen haben das Ressort bzw. das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen daraufhin ergriffen?
Wurde
der wissenschaftliche Ausschuss der AGES PharMed jeweils informiert?
Zu
welchen Schlussfolgerungen kam dieser?
4.
Welche Informationen wurden danach vom Ressort bzw. vom Bundesamt für
Sicherheit
und Gesundheitswesen jeweils der Öffentlichkeit übermittelt, den
Gesundheitseinrichtungen bzw. an Angehörigen der Gesundheitsberufe
weitergegeben?
5.
In wie vielen und welchen Fällen wurde das Ressort bzw. das
Bundesamt für Sicherheit
und
Gesundheitswesen in den Jahren 2008 und 2009 offiziell über
(mögliche)
Nebenwirkungen von Arzneimitteln vom jeweiligen Hersteller/Zulassungsinhaber
informiert?
6.
Welche konkreten Maßnahmen hat das Ressort bzw. das
Bundesamt für Sicherheit und
Gesundheitswesen
daraufhin ergriffen?
Wurde
der wissenschaftliche Ausschuss der AGES PharMed jeweils informiert?
Zu
welchen Schlussfolgerungen kam dieser?
7.
In wie vielen und welchen Fällen wurde Ihr Ressort bzw. das
Bundesamt für Sicherheit
und Gesundheitswesen
in den Jahren 2008 und 2009 offiziell über (mögliche)
Nebenwirkungen von Arzneimitteln von Ärzten oder sonstigen
Angehörigen der
Gesundheitsberufe informiert (Aufschlüsselung auf Jahre und Arzneimittel)?
8.
Welche konkreten Maßnahmen hat das Ressort bzw. das
Bundesamt für Sicherheit und
Gesundheitswesen
darauf ergriffen?
Wurde
der der wissenschaftliche Ausschuss der AGES PharMed jeweils informiert?
Zu
welchen Schlussfolgerungen kam jeweils dieser (Aufschlüsselung auf
Jahre)?
9.
Wurde in jedem einzelnen Meldefall der letzten 2 Jahre der Hersteller
und/oder
Zulassungsinhaber
darüber verständigt?
10. In wie vielen und welchen Fällen wurde das Ressort bzw.
das Bundesamt für Sicherheit
und Gesundheitswesen 2008 und 2009 offiziell über (mögliche)
unerwünschte
Nebenwirkungen von Arzneimitteln von
anderen Staaten oder deren Gesundheits-,
Zulassungs- oder
Aufsichtsbehörden verständigt (Ersuche um Auflistung der Meldungen
und der Arzneimittel jeweils auf
Jahre)?
11. Welche konkreten Maßnahmen
hat das Ressort bzw. das Bundesamt für Sicherheit und
Gesundheitswesen
daraufhin ergriffen?
Wurde
der wissenschaftliche Ausschuss der AGES PharMed jeweils informiert?
Zu welchen Schlussfolgerungen kam dieser?
12. Wurde in
allen Meldefällen - gleichgültig von wenn diese stammten
(Fragen 5 -11) - eine
gutachterliche Bewertung (§ 75 AMG) durch das Ressort bzw. durch die AGES
oder das
Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen durchgeführt? Wer
führte diese jeweils
durch?
13.
Wurde 2008 und 2009 durch Österreich oder durch EMEA in
Österreich zugelassenen
Arzneimitteln
aufgrund gemeldeter Nebenwirkungen und darauf folgenden Überprüfungen
die
Zulassung entzogen?
Wenn ja, welche Arzneimittel waren dies (Aufschlüsselung auf Jahre)?
14. Halten Sie das
gegenseitige Informationssystem bei der Arzneimittelüberwachung
für die
innerhalb
der EU zugelassenen Arzneimittel für ausreichend?
Wie funktioniert dieses im Detail?
15. Welches konkrete
Warnsystem für Arzneimittel - bei welchen gefährliche
Nebenwirkungen befürchtet bzw. aufgetreten sind - ist im Bundesamt
für Sicherheit im
Gesundheitswesen bzw.
in der PharmMed (AGES) installiert?
Wer wird unter welchen Voraussetzungen wie gewarnt?
16.
In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren vom Ressort bzw. dem
Bundesamt für
Sicherheit und Gesundheitswesen im Rahmen des europäischen
Arzneimittelinformationssystems
das „Rapid Alert-System" in Anspruch genommen?
Welche
Arzneimittel betraf dies (Auflistung der Arzneimittel auf Jahre)?
17.
Halten Sie das zentrale Zulassungsverfahren für neue
Arzneimittelspezialitäten (bzw.
Wirkstoffe)
in der EU aus Patientinnensicht weiterhin für ausreichend?
Wenn nein, welche Verbesserungen sind notwendig?
18.
Halten Sie das nationale Zulassungsverfahren für
Arzneimittelspezialitäten (bzw.
Wirkstoffe) in
Österreich aus PatientInnensicht weiterhin für ausreichend?
Wenn nein, welche weiteren Verbesserungen
sind notwendig?
19.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den nationalen Zulassungsbehörden
innerhalb
der
Europäischen Union?
Wie wird diese seitens des Ressorts beurteilt?
20.
Werden Sie die Veröffentlichung von Beurteilungsberichten
von der PharmMed weiter
aufrecht halten
(durch Veröffentlichung im Internet)?
21.
Wie verlief 2008 und 2009 die Entwicklung über die Dauer
der Zulassungsverfahren für
Humanarzneimittel
in Österreich Aufschlüsselung auf Jahre und jeweilige Dauer)?
22.
Lagen Probleme in den letzten 2 Jahren bei der nationalen Zulassungsbehörde
oder bei der
jeweils
antragstellenden Firma?
23.
Wie verlief seit 2008 die Entwicklung über die Dauer
der Zulassungsverfahren für
Humanarzneispezialitäten
in der Europäischen Union Aufschlüsselung auf Jahre und
Dauer)?
24.
Wie viele und welche Humanarzneispezialitäten wurden ab
2008 in Österreich nach § 11
Abs. 1 Arzneimittelgesetz zugelassen?
25.
Wie viele Humanarzneispezialitäten wurden seit 2008 in
Österreich im gegenseitigen
Anerkennungsverfahren zugelassen?
26. Wie vielen
und welchen Humanarzneimitteln musste die Zulassung in den Jahren 2008 und
2009
wieder entzogen werden?
Bei
wie vielen und welchen Humanarzneimitteln wurde ein Ruhen der Zulassung
beantragt
(Aufschlüsselung
der Arzneimittel auf die einzelnen Jahre mit jeweils der Begründung
für
den Entzug bzw. Ruhen der Zulassung)?
27.
Welche und wie viele zugelassene Humanarzneimittel wurden 2008 und 2009
vom
Hersteller bzw. Lizenzinhaber freiwillig vom Markt genommen (Aufschlüsselung
der
Arzneimittel auf die einzelnen Jahre)?
28.
In vielen und welchen Fällen musste in diesen Jahren die
Gebrauchsinformation von
Humanarzneimittel
(§ 16 AMG) geändert werden (Aufschlüsselung auf Arzneimittel)?
29.
Ist nun gewährleistet, dass der Personalstand bei der
Arzneimittelüberwachung dem
vergleichbarer
Einrichtungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten entspricht?
30.
Ist nun gewährleistet, dass nun die periodischen
Sicherheitsberichte der Zulassungsinhaber
tatsächlich
entsprechend gutachterlich bewertet werden?
Wenn nein, welche (legislativen und administrativen) Maßnahmen sind noch notwendig?
31.
Wie viele Proben Humanarzneimittel wurden in den Jahren 2008 und 2009
nach § 76
AMG durch die Organe
des Bundesministeriums für Gesundheit, durch Organe des
Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen oder von diesen
beauftragten
Sachverständigen gezogen
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
32.
Welches Ergebnis erbrachten diese Kontrollen (Aufschlüsselung
der beanstandeten
Arzneimittel auf
Jahre)?
33.
Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden
(Aufschlüsselung der beanstandeten
Arzneimittel auf
Jahre)?
34.
Wie viele Abgrenzungsfragen zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel
wurden 2008 und 2009
an das BASG herangetragen?
Welche Produkte
betraf dies?
Wie wurde jeweils entschieden?
35. Welche Erfahrungen über die
Tätigkeit von Pharmareferenten liegen aktuell in Österreich
vor?
36.
Wie viele Personen in Österreich sind aufgrund der
Erfüllung der Voraussetzung nach § 72
Abs.
1 Z 2 Arzneimittelgesetz qualifiziert den Beruf des Pharmareferenten
auszuüben?
37.
Ist Ihnen bekannt wie viele aktive Pharmareferenten es derzeit in Österreich
gibt?
Wenn
ja, wie viele?
Wenn
nein, halten Sie ein Melderegister für aktive Pharmareferenten und deren
Arbeitgeber
für sinnvoll?