5273/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Digitale Anzeige
Das Wirtschaftsblatt berichtete am 09.03.2009 folgendes:
„Polizei will "Digitale Anzeige"
Eine Vereinfachung der Verwaltung wäre es, könnte die Polizei künftig auch über Internet Anzeigen entgegen nehmen – verschlüsselt mit digitaler Signatur und somit sicher.
„Wir sind bereit, wir könnten jederzeit starten und Anzeigen auch in digitaler Form entgegen nehmen", erklärt Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung in Wien, anlässlich des E-Days, veranstaltet durch die Wirtschaftskammer Österreich im Gespräch mit dem WirtschaftsBlatt. Einzig fehle es noch am Geld, um auch das Projekt als Programm abbilden zu können und die Polizeibeamten zu schulen.
"Es ist nur noch eine Budgetfrage", sagt Goldgruber, "ob das notwendige Geld vom Finanzminister bewilligt werde." Die technische Infrastruktur, wie PC und Internetzugang, sei vorhanden. Die Polizei würde sich nach Angaben von Goldgruber den Verwaltungsaufwand mit der "Digitalen Anzeige" wesentlich vereinfachen.
Signatur
ist Voraussetzung
Wer künftig eine Anzeige, etwa wegen Diebstahl von Fahrrad oder
Geldbörsel an die Polizei via Internet schicken will, muss aber im Besitz
einer digitalen Signatur sein. Damit wird bestätigt, dass die Person, die
eine Anzeige macht, auch wirklich die Person ist, die sie vorgibt zu sein. Die
Polizei bestätigt mit einem signierten Antwort-Mail den Eingang der
digitalen Anzeige. Ungeachtet dessen bleiben die Rückfragen und
Ermittlungen der Polizei vor Ort.
Open end
Über einen konkreten Zeitpunkt, wann die "Digitale Anzeige" eingeführt wird, wollte Goldgruber keine Prognose abgeben.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage