5282/J XXIV. GP
Eingelangt am
07.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner
und anderer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Ausstellung „Blumen für den kommunistischen Diktator Kim II Sung“ im MAK
„BLUMEN FÜR KIM IL SUNG“ so heißt der Titel einer Ausstellung im MAK die am 19.05.2010 eröffnet wird. Die Homepage des MAK bewirbt diese Ausstellung ohne kritische Untertöne gegen das dort herrschende kommunistische Regime. Das MAK geht noch einen Schritt weiter und lobt sogar die besondere Entwicklung der Kunst in Nordkorea die vom Staatsgründer und kommunistischen Diktator Kim II Sung begründet wurde. Damit wird für eines der letzten menschenverachtenden kommunistischen Regime auf dieser Welt, die Plattform für Propaganda gemacht.
Selbst der ansonsten in kulturpolitischen Fragen völlig wertfreien und kritiklosen ÖVP ist diese kommunistische „Wiederbetätigung“ allerdings zu viel. So wurde der Pressesprecher von ÖVP-Obmann und Vizekanzler Josef Pröll, Daniel Kapp am 24.04.2010 dahingehend zitiert, dass es keine Bundeshaftung für diese Ausstellung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur geben werde, da das Bundesministerium für Finanzen, als mitbefasstes Ressort diese Bundeshaftung verweigert. Der Aussteller MAK bzw. das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurden auf den privaten Versicherungsmarkt verwiesen, um diese Ausstellung zu „besichern“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
Anfrage
1. Welche Haltung nehmen Sie als zuständige Ressortministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zu dieser Ausstellung ein?
2. Teilen Sie als Ressortministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die Kritik einer breiten Öffentlichkeit, dass man einem der letzten menschenverachtenden kommunistischen Regime auf dieser Welt keine Plattform für Propaganda durch eine solche Veranstaltung geben sollte?
3. Werden Sie als zuständige Ressortministerin für Unterricht, Kunst und Kultur an der Eröffnung dieser Ausstellung teilnehmen?
4. Wenn ja, wie können Sie dies mit Ihrer Vorbildwirkung als Bildungsministerin gegenüber der österreichischen Jugend vereinbaren?
5. Wenn nein, werden Sie sich anlässlich dieser Ausstellung in einer offiziellen Stellungnahme gegen die Menschenrechtsverletzungen in diesem kommunistischen Regime aussprechen?
6. Wird diese Ausstellung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gefördert?
7. Wenn ja, mit welchem Förderungsbetrag und mit welcher Begründung?
8. Hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine Bundeshaftung für diese Ausstellung genehmigt bzw. in Aussicht gestellt, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung?
9. Hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine Bundeshaftung für diese Ausstellung beim Bundesministerium für Finanzen beantragt, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung?
10. Hat das Bundesministerium für Finanzen diese Bundeshaftung genehmigt, auf welche Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung?
11. Hat das MAK diese Ausstellung am privaten Versicherungsmarkt versichert, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung und zu welchen Konditionen?
12. Hat das MAK eine Refundierung der Kosten für diese private Versicherung beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur beantragt?
13. Wird bzw. hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Kosten für diese private Versicherung ganz oder zum Teil refundieren, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung?