5284/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner
und anderer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Anfragebeantwortung 4400/AB zu 4460/J(XXIV GP)
In der Anfragebeantwortung 4400/AB zu 4460/J(GP) betreffend strafrechtlicher Schutz der Staatssymbole gemäß § 248 StGB gibt es eine ganze Reihe von aufklärungsbedürftigen Sachverhalten.
So ist von Interesse in welchem sonstigen „strafrechtlichen Umfeld" Verstöße gegen den strafrechtlichen Schutz der Staatssymbole gemäß § 248 StGB erfolgt sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
1. Gemäß welcher anderer strafrechtlicher Delikte wurde gegen die in der Anfragebeantwortung 4400/AB zu 4460/J(GP) angeführten Personen ermittelt?
2. Bei welchen dieser angeführten Personen handelte es sich um österreichische Staatsbürger ohne „Migrationshintergrund"?
3. Bei welchen dieser angeführten Personen handelte es sich um österreichische Staatsbürger mit „Migrationshintergrund"?
4. Bei welchen dieser angeführten Personen handelte es sich um EU-Staatsbürger mit?