5286/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2010
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Flottenstruktur neu

 

Der Anfragebeantwortung 464/AB XXIV. GP des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport vom 10. Februar 2009 zur Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek betreffend "Flottenstruktur" ist zu entnehmen:

 

Auf die Fragen:

4. Gibt es eine mittelfristige Planung?

5. Wenn ja, wie lautet diese?

6. Gibt es eine Langfristige Planung?

7. Wenn ja, wie lautet diese?

Gab es folgende Antwort:

Zu 8 bis 11:

Derzeit werden die Optionen zur Deckung des zukünftigen Lufttransportbedarfs umfassend geprüft. Da die diesbezüglichen Bearbeitungen noch nicht abgeschlossen sind, ersuche ich um Verständnis, dass ich von der Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

 

Auf die Fragen:

16. Macht es Sinn drei Sorten Light Utility Helicopter (LUH), im Stand des Bundesheeres zu haben?

17. Wurde ein Neukauf eines LUH angedacht?

18. Wenn ja, welches Modell?

19. Wenn ja, wie viel Stück?

Gab es folgende Antwort:

Zu 16 bis 19:

Derzeit wird ein Pflichtenheft für einen Mehrzweckhubschrauber als langfristige

Ersatzoption erstellt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 


Anfrage:

 

  1. Wurden die Optionen zur Deckung des zukünftigen Lufttransportbedarfs geprüft und die diesbezüglichen Bearbeitungen schon abgeschlossen?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn ja, welches Ergebnis wurde erzielt?
  4. Wie gedenken Sie die Konzepte und Planungen auf Grund der neuen budgetären Parameter zu ändern?
  5. Ist das Pflichtenheft für einen Mehrzweckhubschrauber als langfristige

Ersatzoption für die bestehenden LUH bereits fertig?

  1. Wenn nein, warum nicht?
  2. Wenn ja, können Sie uns den Inhalt des Pflichtenheftes mitteilen oder müssen wir uns mit dem Stehsatz: „Details über Inhalte des militärischen Pflichtenheftes sind aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3B-VG) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.“, so wie bei der Anfragebeantwortung 2909/AB XXIII. GP – Beschaffung VW Touareg, zufrieden geben und den Inhalt des Pflichtenheftes dann wieder in der Zeitung „Der Soldat“ nachlesen?