530/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.12.2008
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Anfrage
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied
betreffend Kostenexplosion beim Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“
Im Kulturbericht 2007 werden an kumulierten Zahlungen an den Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturguts“ 512.619 Euro Förderung ausgewiesen. Noch im Jahr davor betrug die Fördersumme für den Verein 307.276,88 Euro.
Ursprünglich hatte der Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturguts“ für die Übernahme der Verwaltung der bundeseigenen Artothek gegen ein Jahrespauschale von 202.684 Euro vom damaligen Kunststaatssekretär Morak den Zuschlag erhalten.
Die Tageszeitung „Der Standard“ nennt diese Entwicklung sehr treffend eine „Kostenexplosion“ (Der Standard, 12. 11. 2008, S. 31).
Von den Kunstwerken aus den Beständen der Artothek sind nach wie vor nur die wenigsten im Internetkatalog erfasst.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Wie ist die Kostenexplosion zwischen 2006 und 2007 bei der „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ zu erklären?
2. Wie ist die Kostenexplosion zwischen 2006 und 2007 bei der „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ vor dem Hintergrund eines insgesamt schrumpfenden Budgets zu erklären?
3. Ist bei einer Berücksichtigung der Kostenentwicklung der Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ weiterhin der günstigste Anbieter für die beschriebenen Leistungen?
4. Wie weit ist die Arbeit des Vereins „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ fortgeschritten hinsichtlich der Lagerung, Digitalisierung und des Verleihverkehrs?
5. Wie viele der dzt. nach Angaben des Vereins „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ rd. 33.000 Werke der Artothek des Bundes können aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Internet gezeigt werden?
6. Wie lässt sich angesichts der Richtlinien des Bundeskanzleramtes für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz, wonach bei Förderung durch Ankauf und Auftrag zur Herstellung von Kunstwerken ein schriftlicher Vertrag abzuschließen sei, der u. a. die Gewährleistung des Künstlers, dass das Werk frei von Rechten Dritter und unbelastet ist, und die Einräumung eines zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechts des Bundes am Werk, insbesondere das Recht, es in Ausstellungen zu zeigen, in digitalisierter Form zu nutzen etc. ausgenommen für kommerzielle Zwecke enthält, der Umstand erklären, dass zur Zeit nur rd. 711 Werke aus dem Bestand der Artothek in digitalisierter Form präsentiert werden?
7. Gibt es Fälle von Ankäufen neueren Datums, d. h. die zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, zu dem die Richtlinien des Bundeskanzleramtes für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz bereits in Kraft waren, in den Beständen der Artothek, bei denen keine Gewährleistung des Künstlers besteht, dass das Werk frei von Rechten Dritter und unbelastet ist?
8. Falls ja, warum?
9. Gibt es Fälle von Ankäufen neueren Datums, d. h. die zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, zu dem die Richtlinien des Bundeskanzleramtes für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz bereits in Kraft waren, in den Beständen der Artothek, bei denen die Einräumung eines zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechts des Bundes am Werk, insbesondere das Recht, es in Ausstellungen zu zeigen, in digitalisierter Form zu nutzen etc. vom Künstler nicht eingeräumt worden ist?
10. Falls ja, warum?
11. Beläuft sich die Anzahl der Werke der Artothek des Bundes, bei denen alle urheberrechtlichen Fragen bereits abgeklärt sind und keine urheberrechtlichen Gründe einer Präsentation im Internet entgegenstehen, tatsächlich nur auf 711 – wie aktuell der Seite http://www.artothek-des-bundes.at zu entnehmen ist?
12. Auf wie viele Werke beläuft sich der aktuelle Bestand der Artothek des Bundes tatsächlich?
13. Nach welchem Verfahren wird die Jury, die über Kunstförderungsankäufe i. S. d. Kunstförderungsgesetzes (BGBl. 146/1988 idF BGBl. I Nr.95/1997 und BGBl. I Nr.132/2000) entscheidet, ausgewählt?
14. Wird eine Präsentation der Werke aus den Beständen der Artothek, die momentan aus urheberrechtlichen Gründen nicht in digitalisierter Form ausgestellt werden können, zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein?
15. Falls nein, warum nicht?
16. Falls nein, auf welche Art und Weise gedenken sie Werke, die aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Internet gezeigt werden können, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
17. Bis wann wird eine Präsentation aller Werke, bei denen die Urheberrechte eine Präsentation im Internet erlauben, realistischerweise abgeschlossen sein?
18. Können Sie bereits eine Kostenprognose für den Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ für das Jahr 2008 bzw. weitere Jahre abgeben?
19. Falls ja, wie werden sich die Kosten für den Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes“ im Jahr 2008 bzw. in weiterer Folge entwickeln?
20. Falls nein, warum nicht?