5304/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.05.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend bislang unbehandelter Anzeigen im Rahmen der Tierschützercausa
Vor dem Landesgericht Wr. Neustadt ist ein Strafverfahren zu 6 St 519/06, 31 Hr 3/08 w = 41 HV 68/09z, anhängig. Im Vorfeld dieses Prozesses, der einer breiten Öffentlichkeit als „Tierschutz-Prozess“ bekannt ist, wurden aufklärungsbedürftige Vorgänge aus dem Umfeld der Firma KBS Kleiderbauer Betriebs-GmbH zur Anzeige gebracht. Mit dieser Eingabe an die Staatsanwaltschaft Wien vom 21.01.2010 soll das Verfahren 27 St 205/09, dass von der OStA Wien am 21.04.2009 eingeleitet wurde, ausgedehnt werden.
Am 11.03.2010 gab der mit dem Verfahren 27 St 205/09 betraute und auch hinsichtlich der Bearbeitung der Anzeige zuständige Staatsanwalt Herr Mag. Christian Walzi auf Anfrage eines Rechtsanwaltes an, dass der Akt jetzt einmal da liege und er keine Priorität habe. Er wolle zuerst abwarten, wie sich der Prozess in Wr. Neustadt entwickle.
Am 12.04.2010 gab Staatsanwalt Herr Mag. Christian Walzi telefonisch wiederum gegenüber einem Rechtsanwalt an, dass er nicht sagen könne, in welchem Zeitraum mit einer Erledigung der Anzeige zu rechnen sei, es würde ihn ein ganzes Wochenende kosten, den Akt zu bearbeiten. Das Ganze sei ohnehin nicht so dringlich, da keine Verjährungsproblematik bestehe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: