5304/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.05.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend bislang unbehandelter Anzeigen im Rahmen der Tierschützercausa

 

 

Vor dem Landesgericht Wr. Neustadt ist ein Strafverfahren zu 6 St 519/06, 31 Hr 3/08 w = 41 HV 68/09z, anhängig. Im Vorfeld dieses Prozesses, der einer breiten Öffentlichkeit als „Tierschutz-Prozess“ bekannt ist, wurden aufklärungsbedürftige Vorgänge aus dem Umfeld der Firma KBS Kleiderbauer Betriebs-GmbH zur Anzeige gebracht. Mit dieser Eingabe an die Staatsanwaltschaft Wien vom 21.01.2010 soll das Verfahren 27 St 205/09, dass von der OStA Wien am 21.04.2009 eingeleitet wurde, ausgedehnt werden.

Am 11.03.2010 gab der mit dem Verfahren 27 St 205/09 betraute und auch hinsichtlich der Bearbeitung der Anzeige zuständige Staatsanwalt Herr Mag. Christian Walzi auf Anfrage eines Rechtsanwaltes an, dass der Akt jetzt einmal da liege und er keine Priorität habe. Er wolle zuerst abwarten, wie sich der Prozess in Wr. Neustadt entwickle.

Am 12.04.2010 gab Staatsanwalt Herr Mag. Christian Walzi telefonisch wiederum gegenüber einem Rechtsanwalt an, dass er nicht sagen könne, in welchem Zeitraum mit einer Erledigung der Anzeige zu rechnen sei, es würde ihn ein ganzes Wochenende kosten, den Akt zu bearbeiten. Das Ganze sei ohnehin nicht so dringlich, da keine Verjährungsproblematik bestehe.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. In welchem Verfahrensstadium befindet sich das Verfahren 27 St 205/09?

  2. Wurde die Anzeige vom 21.01.2010 schon bzgl einer Ausdehnung des Verfahrens 27 St 205/09 behandelt?


  1. Wenn ja, wurde das Verfahren 27 St 205/09 iSd Anzeige vom 21.01.2010 (teilweise) ausgedehnt?

  2. Wenn nein, warum wurde die Anzeige bislang nicht behandelt?

  3. Halten Sie die Aussage des Staatsanwaltes wonach man nicht sagen könne, in welchem Zeitraum mit der Erledigung einer Anzeige zu rechnen sei, weil es ein ganzes Wochenende kosten würde einen Akt zu bearbeiten, für akzeptabel und rechtlich vertretbar?

  4. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage können Sie dieses Vorgehen stützen?

  5. Wenn nein, welche Maßnahmen  werden Sie ergreifen um eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Anzeige zu erwirken?

  6. Werden Sie insbesondere überprüfen, ob diese Aussage seitens des Staatsanwaltes gemacht wurde?

  7. Erwägen sie disziplinarrechtliche Konsequenzen für derartig imageschädigende Aussagen durch einen Staatsanwalt?

  8. Ist es grundsätzlich akzeptabel, dass eine Anzeige jetzt einmal liegen gelassen werde?

  9. Liegt es grundsätzlich im freien Ermessen eines Staatsanwaltes, wann Anzeigen behandelt werden?

  10. Wenn nein, wie lauten die diesbezüglichen Regelungen?

  11. Ist die Argumentation, man wolle zuerst abwarten, wie sich der Prozess in Wr. Neustadt entwickelt, bzgl der Behandlung der Anzeige nachvollziehbar?

  12. Sind Ihnen in der StA Wien Fälle bekannt, bei denen liegengelassene Anzeigen zu einer Verjährungsproblematik geführt haben?