5311/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.05.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend uneinheitliche Rechtsanwendung bei den Ermittlungen wegen Sachbeschädigung

 

 

In einer Aussendung des „Vereins gegen Tierfabriken“ vom 27. April 2010 heißt es: „Seit Jänner 2010 hat es insgesamt bereits 6 Straftaten gegen den VGT gegeben, 2 Mal wurden Autoreifen aufgestochen, 1 Mal das Türschloss zerstört, es gab zerstörte Plakate, gefährliche Drohungen und sogar eine Morddrohung. Diese Straftaten, die laufend gegen Tierschutzvereine verübt werden, werden von der Staatsanwaltschaft wie immer ignoriert. Aber wenn ein Firmenchef seine Beziehungen spielen lässt, dann gibts gleich eine Sonderkommission.“

 

Der Obmann des „Vereins gegen Tierfabriken“ spielt auf die massiven Ermittlungen an, die im Zusammenhang mit den Sachbeschädigungen der Bekleidungsfirma Kleiderbauer getätigt wurden: Das Landesamt für Terrorismusbekämpfung schaltete sich ein und sofort wurde ein Zusammenhang zwischen Kundgebungen zum Thema „Aufklärung über das Leid der Pelztiere“ und den Sachbeschädigungen hergestellt. Das Landespolizeikommando Wien stellte Beamte ab und es erfolgte eine Generalmobilmachung im Innenministerium.

 

Während Polizei und Staatsanwaltschaft die leider nicht seltenen Sachbeschädigungen bei österreichischen Betrieben (verwüstete Schanigärten, aufgeschlitzte Sonnenschirme und Markisen, beschmierte Wände etc.) kaum noch wahrnehmen, bei der Erstattung von Anzeigen durch Geschädigte anmerken, dass das keinen Sinn habe und während rund um Großereignisse wie die Fußball-EM seitens der Behörde die schriftliche Empfehlung ausgegeben wird, man solle sich doch selbst gegen Vandalismus versichern, weil die Exekutive unter Personalnot leide und überfordert sei, scheinen für die Sachbeschädigungen bei der Firma Kleiderbauer beim BMI und bei der StA Wiener Neustadt andere Maßstäbe zu gelten. Denn DIESE (behaupteten) Sachbeschädigungen haben den massiven Einsatz von zig PolizistInnen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Lauschangriffe, DNA-Analysen sowie die Überwachung des Telefon- und Mailverkehrs nach sich gezogen.

 

Immer mehr Gewerbetreibende fragen sich, weshalb ihr Eigentum offenbar nicht geschützt wird, während für die Firma Kleiderbauer ein Millionen-Aufwand für die Ermittlungen als angemessen gilt.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Warum legen das BMI und die StA Wr.Neustadt derart unterschiedliche Maßstäbe an, wenn es um die Ermittlung und Ahndung von Sachbeschädigungen geht?
  2. Wie erklären Sie, dass Sachbeschädigungen durch unbekannte TäterInnen in einem Fall eine der größten Polizeiaktionen der Zweiten Republik auslösen und im anderen Fall schubladisiert werden?
  3. Wie entkräften Sie im o.a. Zusammenhang den Vorwurf der „Freunderlwirtschaft“ im Dunstkreis des BMI und der StA Wiener Neustadt?
  4. Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden bezüglich der Sachbeschädigungen und gefährlichen Drohungen gegenüber dem „Verein gegen Tierfabriken“ durchgeführt?
  5. Wie viele Anzeigen wegen Sachbeschädigung wurden in den letzten drei Jahren insgesamt eingebracht (bitte um eine jährliche Aufstellung)?
  6. Wie viele Fälle von Sachbeschädigung konnten in den letzten drei Jahren aufgeklärt werden (bitte um eine jährliche Aufstellung)?