5311/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.05.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend uneinheitliche Rechtsanwendung bei den Ermittlungen wegen Sachbeschädigung
In einer Aussendung des „Vereins gegen Tierfabriken“ vom 27. April 2010 heißt es: „Seit Jänner 2010 hat es insgesamt bereits 6 Straftaten gegen den VGT gegeben, 2 Mal wurden Autoreifen aufgestochen, 1 Mal das Türschloss zerstört, es gab zerstörte Plakate, gefährliche Drohungen und sogar eine Morddrohung. Diese Straftaten, die laufend gegen Tierschutzvereine verübt werden, werden von der Staatsanwaltschaft wie immer ignoriert. Aber wenn ein Firmenchef seine Beziehungen spielen lässt, dann gibts gleich eine Sonderkommission.“
Der Obmann des „Vereins gegen Tierfabriken“ spielt auf die massiven Ermittlungen an, die im Zusammenhang mit den Sachbeschädigungen der Bekleidungsfirma Kleiderbauer getätigt wurden: Das Landesamt für Terrorismusbekämpfung schaltete sich ein und sofort wurde ein Zusammenhang zwischen Kundgebungen zum Thema „Aufklärung über das Leid der Pelztiere“ und den Sachbeschädigungen hergestellt. Das Landespolizeikommando Wien stellte Beamte ab und es erfolgte eine Generalmobilmachung im Innenministerium.
Während Polizei und Staatsanwaltschaft die leider nicht seltenen Sachbeschädigungen bei österreichischen Betrieben (verwüstete Schanigärten, aufgeschlitzte Sonnenschirme und Markisen, beschmierte Wände etc.) kaum noch wahrnehmen, bei der Erstattung von Anzeigen durch Geschädigte anmerken, dass das keinen Sinn habe und während rund um Großereignisse wie die Fußball-EM seitens der Behörde die schriftliche Empfehlung ausgegeben wird, man solle sich doch selbst gegen Vandalismus versichern, weil die Exekutive unter Personalnot leide und überfordert sei, scheinen für die Sachbeschädigungen bei der Firma Kleiderbauer beim BMI und bei der StA Wiener Neustadt andere Maßstäbe zu gelten. Denn DIESE (behaupteten) Sachbeschädigungen haben den massiven Einsatz von zig PolizistInnen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Lauschangriffe, DNA-Analysen sowie die Überwachung des Telefon- und Mailverkehrs nach sich gezogen.
Immer mehr Gewerbetreibende fragen sich, weshalb ihr Eigentum offenbar nicht geschützt wird, während für die Firma Kleiderbauer ein Millionen-Aufwand für die Ermittlungen als angemessen gilt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE