5317/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2010
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Anfrage

der Abgeordneten. Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend

Mandat der MINURSO/Menschenrechte.

Mandat der MINURSO

1991 wurde die UN-Mission MINURSO (United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara) mit der Aufgabe[1] gebildet[2], dass zwischen Marokko und der Frente POLISARIO vereinbarte freie und faire Referendum zu organisieren und durchzuführen, sowie den Waffenstillstand zu überwachen. Das erstmals für 1992 angesetzte freie Referendum hat aufgrund der Obstruktionspolitik Marokkos bis heute nicht stattgefunden und wird von Marokko heute offen abgelehnt[3]. Die MINURSO hat noch immer kein explizites Mandat für die Beobachtung/Überwachung der Menschenrechtslage und für den Schutz der Zivilbevölkerung vor Übergriffen. Dies, obwohl der Schutz der Menschenrechte immer stärker als ein Teil des Programms der UN-Operationen angesehen wird[4].

Menschenrechtssituation in den marokkanisch besetzten Gebieten der Westsahara

Die Menschenrechtssituation in den marokkanisch besetzen Gebieten der Westsahara ist prekär. Die OHCHR[5] stellte bereits 2006 in einem - bis heute aus unerklärlichen Gründen inoffiziell gebliebenen - Bericht[6] fest, dass die Menschenrechtssituation speziell in den marokkanisch besetzten Gebieten Anlass zu ernsthafter Besorgnis gibt, empfahl die umgehende Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts der saharauischen Bevölkerung und bezeichnete die nähere Beobachtung der Menschenrechtslage als unabdingbar. Sowohl Human Rights Watch als auch Amnesty International berichten seit Monaten übereinstimmend über eine weitere Verschlechterung[7] der ohnehin schon prekären  Menschrechtssituation[8]  in  den  marokkanisch  besetzten  Gebieten  der

Westsahara. Insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Folterverbot, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, die Freiheit der Meinungsäußerung, sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit scheinen betroffen.

Kommunizierte grundsätzliche Haltung

 

In Ihrer Rede vor der 64. UNO-Generalversammlung[9] haben Sie im Zusammenhang mit dem Sitz Österreichs im UN-Sicherheitsrat unter anderem die allgemeinen Herausforderungen skizziert Wie können wir den Schutz von Zivilpersonen sicherstellen..." und Wie können wir sicherstellen, dass Konfliktparteien ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht nachkommen..." sowie als Ziel Formuliert,,wirksamere und besser ausgestattete Friedensmissionen zur Verfügung zu

haben...".

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.              Ist Ihnen der Inhalt des oben genannten Berichts der OHCHR 2006 bekannt? Wenn nein, warum nicht?

2.      Befürwortet  Österreich die  Erweiterung  des  Mandats  der  MINURSO  auf  die Beobachtung der Menschenrechtslage?

3.      Wenn nein, warum nicht?

4.      Falls Frage 2 mit ja" beantwortet wurde: Welche Initiativen hat Österreich in seiner Rolle als Mitglied des Sicherheitsrates der UNO bisher gesetzt, um die Beobachtung der Menschenrechtslage im Mandat der MINURSO zu verankern?

5.      Woran und insbesondere an welchen Mitgliedern des Sicherheitsrates scheiterten bis dato die Verhandlungen zur Erweiterung des Mandats der MINURSO auf die

Beobachtung der Menschenrechtslage und warum konnte bis dato nur ein zahnloser Verweis auf die menschliche Dimension des Konflikts" erreicht werden?

6.   Wie lässt sich das Fehlen des Mandats zur Beobachtung der Menschenrechtslage der MINURSO mit den von Ihnen im Rahmen der 64. UNO-Generalversammlung formulierten Herausforderungen und Zielen vereinbaren?



[1] siehe Regelungsübereinkommen", Quelle: Dokument S/21360, genehmigt im Rahmen der Genehmigung des Berichts des UN-Generalsekretärs vom 18. Juni 1990 durch Resolution des UN-SR 658 (1990), 27.6.1990.

[2] Resolution des SR der UNO 690 (1991), 29.04.1991.

[3] www.derstandard.at/1269045503374/Marokkos-Aussenminister-Westsahara-Unabhängigkeit-unmöglich.

[4] vgl. zB. Mandate von MINURCAT, UNAMID, UNMIS, UNOCI, UNMIL, MONUC, MINUSTAH, UNMIK, UNAMA, ONUSAL, MINUGUA, MICIVIH, etc.

[5] Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights.

[6] Report of the OHCHR Mission to Western Sahara and the Refugee Camps in Tindouf, 15/23 May and 19 June 2006.

[7] MINURSO AND HUMAN RIGHTS: http://www.acaps.cat/docs/BriefingMINURSO.pdf; AMNESTY INTERNATIONAL PUBLIC STATEMENT, 17. November 2009:

http://www.arnnestv.org/en/librarv/asset/MDE29/012/2009/en/9168fdcd-6f76-4f8f-949a- e3346239b061/mde290122009en.html; Human Rights Watch: http://www.hrw.org/en/news/2009/ll/l6/morocco-endangered-model; Human Rights Watch World Report 2010.

[8] MINURSO AND HUMAN RIGHTS: http://www.acaps.cat/docs/BriefingMINURSO.pdf; Amnesty International URGENT ACTION: Victim of torture facing trial: http://www.amnesty.org/library/asset/MDE29/004/2010/en/6dfa845c-5cd5-488f-b6f4-0135269dc86a/mde290042010en.html; Human Rights Watch Morocco/Western Sahara Country summary 2009: http://www.hrw.org/sites/default/files/related material/morocco.pdf; Human Rights Watch report, December 2008; Amnesty International Report 2009; US State Department Human Rights Report 2008 Western Sahara; US State Department Human Rights Report 2008 Morocco.

 

[9] www.bmeia.gv.at/aussenrninisterium/aktuelles/reden-und-interviews/2009/rede-von-aussenminister- michael- spindelegger-vor-der-64-uno-generalversammlung.html.