5320/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz - Zahlen 2009“

Mit der AB 747/XXIV.GP vom 20.03.2009 und der AB 2514 vom 27.08.2009 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahre 2009 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Personen (Aufschlüsselung in Männer, Frauen und Minderjährige) wurden im Jahr 2009 in Untersuchungshaft genommen?

2.                                Wie teilt sich diese Anzahl - differenziert wie oben - auf die einzelnen Gerichtshöfe auf?

3.                                Wie hoch war dabei der Anteil der Inländer, der EU - Ausländer sowie Personen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen)?

4.                                Wie viele Personen wurden im Jahr 2009 nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt

 

a)             Aufschlüsselung nach Gerichthöfen?

b)     Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?


4.1.      Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, stellten davon jeweils im Jahr 2009 einen Antrag auf Haftentschädigung nach dem StEG 2008?

a)      Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

5.        Wie viele Anträge wurden positiv für Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, im Jahr 2009 auf Basis des StEG 2008 erledigt?

Welche Beträge wurden anerkannt?

Welche Beträge ausbezahlt?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)     Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

c)             Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

5.1.     Wie  viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, stellten davon jeweils  im  Jahr  2009  einen Antrag auf Haftentschädigung nach der alten Rechtslage?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)     Aufschlüsselung  nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

6.        Wie viele Anträge wurden positiv für Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, im Jahr 2009 auf Basis der alten Rechtslage erledigt?

Welche Beträge wurden anerkannt?

Welche Beträge ausbezahlt?

a)              Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)      Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c)              Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?


7.        Wie viele Personen wurden im Jahr 2009 durch das Gericht nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft freigesprochen?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)     Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

7.1.     Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft durch das Gericht freigesprochen wurden, stellten im Jahr 2009 einen Antrag auf Haftentschädigung auf Basis der neuen Rechtslage?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)     Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

7.2.     Wie viele dieser Anträge wurden 2009 positiv für diese Freigesprochenen erledigt? Welche Beträge anerkannt? Welche Beträge ausbezahlt?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)     Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

c)      Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigung in Summe?

7.3.     Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in Folge durch das Gericht freigesprochen wurden, stellten im Jahr 2009 einen Antrag auf Haftentschädigung auf Basis der alten Rechtslage?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)     Aufschlüsselung  nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

7.4.     Wie viele Anträge wurden im Jahr 2009 positiv für diese Freigesprochenen erledigt? Welche Beträge anerkannt?

Welche Beträge ausbezahlt?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)     Aufschlüsselung nach  Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

c)      Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?


8.              Wie viele diversionsrechtliche Entscheidungen wurden 2008 und 2009 für Personen getroffen, gegen die eine Untersuchungshaft gesetzmäßig angeordnet worden war?

9.        Wie viele strafrechtlich verurteilte Personen wurden im Jahr 2009 während oder nach Strafhaft in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen?

Bei wie vielen davon erfolgte die Verurteilung durch ein Geschworenengericht?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)     Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

9.1.     Wie viele Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde sowie nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung stellten im Jahr 2009 einen Antrag auf Haftentschädigung nach dem StEG 2005?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren?

b)     Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

c)             Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?

9.2.     Wie viele dieser Anträge wurden für Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde oder nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung positiv erledigt?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)     Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

c)             Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

9.3.     Wie viele Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde sowie nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung stellten im Jahr 2009 einen Antrag auf Haftentschädigung auf Basis der alten Rechtslage?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren?

b)     Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

c)             Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?


9.4.    Wie viele Anträge wurden für Personen, die in einem Wiederaufhahmeverfahren             freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde oder nach Aufhebung einer    rechtskräftigen Entscheidung positiv erledigt?

a)      Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren?

b)     Aufschlüsselung  nach Inländer,  EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie    Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

c)             Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?

10.      Wie viele strafrechtlich verurteilte Personen wurden im Jahr 2009 - ohne Strafhaft - in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen?

a)             Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen?

b)     Aufschlüsselung  nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

 

11.                       Wie viele Verfahren - gestützt auf das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz, Amtshaftungsgesetz und Art 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention - waren zum Stichtag 31.12.2009 in diesen Fragen gegen die Republik Österreich anhängig?

12.                       Wie viele Verfahren gegen die Republik Österreich waren zum Stichtag 31.12.2009 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen diesbezüglicher Verstöße gegen Art. 5 Abs. 5 EMRK anhängig?

13.                       Welche Erfahrungen hat das Bundesministerium für Justiz bislang bei der Vollziehung des strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes 2005 gewonnen?

Welche Probleme sind bislang bekannt geworden?

14.                       In wie vielen Fällen wurde einem Antrag auf Strafentschädigung unter Hinweis auf § 3 StEG 2005 (Ausschluss und Einschränkung) und § 4 StEG 2005 (Mitverschulden) nicht oder nicht vollständig entsprochen?

15.                       In wie vielen Fällen wurde vom Bund § 7 StEG 2005 in Anspruch genommen und Rückersatz von Personen verlangt?

Welche Beträge wurden verhängt?


16.                         Welche Haltung nimmt Österreich - insbesondere in Anbetracht der zunehmenden Harmonisierung im Strafrechtsbereich - im Rahmen des Stockholm-Programms zu einem europäischen Rechtsakt zur Entschädigung Personen ein, die nach einer verhängten U-Haft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt oder durch Urteil freigesprochen bzw. in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden?

17.                         Wenn ja, werden Sie diesbezügliche Initiativen auf europäischer Ebene setzen?

18.                         Welche Zusammenhänge sieht das Ressort nun zwischen den 2009 in Kraft getretenen neuen U-Haft-Regelungen und den Anträgen nach dem StEG?

19.                         Ist die Zahl der Untersuchungshäftlinge deswegen - durch die Begründung von Anträgen, Beschlüssen und Anordnungen - zurückgegangen?

20.           Haben sich die Neuregelungen in der StPO hinsichtlich der Bewilligung bewährt?