5325/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Aufklärung von Fällen sexueller Gewalt in kirchlichen Einrichtungen

 

 

In sämtlichen Stellungnahmen im Zusammenhang mit Fällen sexueller und körperlicher Gewalt in kirchlichen Einrichtungen hat die Justizministerin die Schaffung einer staatlichen Untersuchungskommission verweigert. Das wurde insbesondere damit begründet, dass dafür ohnedies die Staatsanwaltschaft zuständig wäre. In einem Fernseh-Interview (13.4.2010, ORF ZIB 2) hat die Justizministerin diese Argumentation damit unterstrichen, dass ihr sogar zahlreiche Fälle bekannt wären, wo die Staatsanwaltschaft ermitteln würde.

 

Darüber hinaus ist bekannt, dass in der römisch-katholischen Kirche über viele Jahre systematisch Fälle von sexueller und körperlicher Gewalt in katholischen Einrichtungen vertuscht wurden. Es stellt sich die Frage, wie weit die Verantwortlichen in der römisch-katholischen Kirche zur aktiven Kooperation mit der Staatsanwaltschaft bereit sind. In Deutschland hat die zuständige Justizministerin aktiv diese Kooperation eingefordert, da zahlreiche Fälle nur so aufgearbeitet werden können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

 

 

 

1.       In der Nachrichtensendung ZIB 2 vom 13.4.2010 haben sie angegeben, dass sie von Fällen im Zusammenhang mit sexueller und körperlicher Gewalt in kirchlichen Einrichtungen wüssten, die bei der Staatsanwaltschaft anhängig wären. Wie viele anhängige Fälle waren ihnen zum damaligen Zeitpunkt konkret bekannt?

2.       Wie haben sie Kenntnis von dieser Fallzahl erlangt?

3.       Wie viele Fälle im Zusammenhang mit sexueller und körperlicher Gewalt in kirchlichen Einrichtungen sind zum Stichtag 15.5.2010 bei den Staatsanwaltschaften anhängig?

4.       Wie werden diese Zahlen ermittelt?

5.       Besteht in Fällen sexueller und körperlicher Gewalt in kirchlichen Einrichtungen Berichtspflicht nach dem Staatsanwaltschaftsgesetz?

6.       Wenn ja, warum?

7.       Sind ihnen Fälle bekannt, wo die Staatsanwaltschaft in Fällen sexueller und körperlicher Gewalt in kirchlichen Einrichtungen wegen Verjährung die Verfahren einstellen musste?

8.       Laut Medienberichten haben sie in ihrer Funktion als Justizministerin Mitte April in Zusammenhang mit Fällen sexueller und körperlicher Gewalt in kirchlichen Einrichtungen Kardinal Schönborn getroffen. Was war der Zweck und Inhalt dieses Gesprächs?

9.       Haben sie im Rahmen dieses Gesprächs die Herausgabe von Unterlagen der römisch-katholischen Kirche über vertuschte Fälle sexueller Gewalt in kirchlichen Einrichtungen angesprochen?

10.    Wenn nein, warum nicht?

11.    Was werden sie unternehmen, um die römisch-katholische Kirche zur Kooperation mit den Staatsanwaltschaften und Herausgabe von Unterlagen über vertuschte Fälle von sexueller Gewalt in katholischen Einrichtungen zu bewegen?

12.    Wenn ja (zu 9), wie war die Reaktion von Kardinal Schönborn?

13.    Hat die Kirche die Herausgabe derartiger Unterlagen zugesagt?

14.    Wurden von der römisch-katholischen Kirche bereits Unterlagen über bis dato vertuschte Fälle von sexueller Gewalt in kirchlichen Einrichtungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt?

15.    Wurden von der „Klasnic-Kommission“ bereits Unterlagen über bis dato vertuschte Fälle von sexueller Gewalt in kirchlichen Einrichtungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt?

16.    Welche sonstigen Schritte werden seitens der Staatsanwaltschaft unternommen, um Fälle von sexueller Gewalt in kirchlichen Einrichtungen verfolgen zu können?