5332/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten DDr. Werner Königshofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Ländercodierung der EURO-Banknoten ( sog. NZB-Kennung )

 

Jeder nationalen Zentralbank (NZB) des Eurosystems wurde ein individueller Kennbuchstabe zugeteilt, der das erste Zeichen der Seriennummer auf allen Banknoten darstellt, die die nationale Zentralbank in Auftrag gegeben hat. Das bedeutet dabei nicht zwangsläufig, dass diese Banknote auch von einer nationalen Druckerei hergestellt worden ist, sondern dass diese NZB den Schein entweder in ihrem Zuständigkeitsbereich in Umlauf gebracht, oder im Rahmen des dezentralen Poolingverfahrens der Banknotenherstellung einer anderen Zentralbank für die Ausgabe in deren Zuständigkeitsbereich zur Verfügung gestellt hat. Die Code-Buchstaben lauten: Z für Belgien, Y für Griechenland, X für Deutschland, W für Dänemark (derzeit nicht aktiviert), V für Spanien, U für Frankreich, T für Irland, S für Italien, R für Luxemburg (derzeit nicht aktiviert), P für Niederlande, N für Österreich, M für Portugal, L für Finnland, K für Schweden (derzeit nicht aktiviert), J für Groß-

Britannien (derzeit nicht aktiviert),  H für Slowenien, G für Zypern, F für Malta und

E für Slowakei. Bei der nächsten Banknotenserie, die ab 2011 ausgegeben werden soll, werden aller Voraussicht nach die offiziellen zweistelligen Länderkürzel gemäß ISO 3166-1 verwendet werden (z. B. „DE“ für BRD oder „FR“ für Frankreich ). Damit wird die Länder-Codierung noch deutlicher gemacht und die Banknoten  werden noch eindeutiger den jeweiligen Mitgliedsländern des EURO - Raumes zuordenbar.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Aus welchem Grunde wurde diese Länder-Codierung der EURO-Banknoten eingeführt?
  2. Welche Möglichkeiten bestehen dadurch, diese codierten Geldscheine wieder als  nationale Banknoten der jeweiligen NZB eines Landes einzuführen?
  3. Wie beurteilen Sie diese Möglichkeiten im Zusammenhang mit den krisenhaften Entwicklungen in den PIIGS-Staaten, vor allem in Griechenland?

  1. Welche Sicherheiten haben die Bürger, um einer „Toxic-paper-Gefahr“ in ihren Geldtaschen zu entgehen?
  2. Welche Garantien können Sie im Hinblick auf den Nominalwert der EURO – Geldscheine den Bürgern geben?