5332/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.05.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten DDr. Werner Königshofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Ländercodierung der EURO-Banknoten ( sog. NZB-Kennung )
Jeder nationalen Zentralbank (NZB) des Eurosystems wurde ein individueller Kennbuchstabe zugeteilt, der das erste Zeichen der Seriennummer auf allen Banknoten darstellt, die die nationale Zentralbank in Auftrag gegeben hat. Das bedeutet dabei nicht zwangsläufig, dass diese Banknote auch von einer nationalen Druckerei hergestellt worden ist, sondern dass diese NZB den Schein entweder in ihrem Zuständigkeitsbereich in Umlauf gebracht, oder im Rahmen des dezentralen Poolingverfahrens der Banknotenherstellung einer anderen Zentralbank für die Ausgabe in deren Zuständigkeitsbereich zur Verfügung gestellt hat. Die Code-Buchstaben lauten: Z für Belgien, Y für Griechenland, X für Deutschland, W für Dänemark (derzeit nicht aktiviert), V für Spanien, U für Frankreich, T für Irland, S für Italien, R für Luxemburg (derzeit nicht aktiviert), P für Niederlande, N für Österreich, M für Portugal, L für Finnland, K für Schweden (derzeit nicht aktiviert), J für Groß-
Britannien (derzeit nicht aktiviert), H für Slowenien, G für Zypern, F für Malta und
E für Slowakei. Bei der nächsten Banknotenserie, die ab 2011 ausgegeben werden soll, werden aller Voraussicht nach die offiziellen zweistelligen Länderkürzel gemäß ISO 3166-1 verwendet werden (z. B. „DE“ für BRD oder „FR“ für Frankreich ). Damit wird die Länder-Codierung noch deutlicher gemacht und die Banknoten werden noch eindeutiger den jeweiligen Mitgliedsländern des EURO - Raumes zuordenbar.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE: