5335/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Gender Mainstreaming und Gender Budgeting bei der Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln

 

 

Die Bundesregierung bekennt sich zur umfassenden Umsetzung des Gender Mainstreaming als Handlungsstrategie für die (Re)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung politischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte, auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle an politischen Entscheidungen beteiligten AkteurInnen

einzubringen.

 

Die mit BGBl. I Nr. 1/2008 am 4. Jänner 2008 kundgemachte Novelle des Bundes- Verfassungsgesetzes, sieht vor, dass Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben haben. Weiters wurde die Verpflichtung des Bundes verankert, bei seiner Haushaltsführung die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu beachten.

 

Auch bei der Gewährung von Fördermitteln des Bundes sollte Gender Mainstreaming und Gender Budgeting daher eine Rolle spielen. In der Allgemeinen Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln ist die Beachtung des Gleichbehandlungsgesetzes bzw. das Bundesgleichbehandlungsgesetz bei der Vergabe von Förderungen des Bundes formal zwar eine Voraussetzung bei der Fördermittelvergabe, bedarfsgerechte Förderkriterien für Frauen und Männer, die zur Gleichstellung aktiv beitragen fehlen jedoch. Unklar bleibt auch in welcher Form die Einhaltung der Gleichbehandlungsgesetze kontrolliert wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 


ANFRAGE:

 

 

  1. Wer kontrolliert die Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundesgleichbehandlungsgesetzes bei der Gewährung von Förderungen?

 

  1. In welchen Abständen erfolgt eine Überprüfung der Einhaltung der Förderkriterien und wer ist für eine derartige Prüfung zuständig?

 

  1. Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob das Gleichbehandlungsgesetz oder das Bundesgleichbehandlungsgesetz beachtet werden?

 

  1. Kann anhand der verwendeten Kriterien mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass FördernehmerInnen gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen?

 

  1. Müssen die Kriterien für die Überprüfung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundesgleichbehandlungsgesetzes nur vor dem Beginn eines geförderten Projektes oder während des gesamten Zeitraums eingehalten werden?

 

  1. Beziehen sich die Kriterien für die Überprüfung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundesgleichbehandlungsgesetzes auf das gesamte Unternehmen?

 

  1. Werden Nichtbeachtungen des Gleichbehandlungsgesetzes zentral gespeichert, so dass diese Information für alle Ressorts und Förderstellen zugänglich ist?

 

  1. In welcher Form wird durch die Förderkriterien die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Sinne des Gender Mainstreamings und des Gender Budgetings derzeit unterstützt?

 

  1. Ist eine Gesetzesnovelle oder eine Verordnung zur Festlegung von Förderkriterien, die der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Sinne des Gender Mainstreamings und des Gender Budgetings dienen, angedacht?

 

  1. Weshalb ist die paritätische Repräsentanz von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen in Unternehmen und in geförderten Projekten (mit Ausnahme von reinen Frauen- oder Männerprojekten) kein Förderkriterium?

 

  1. Weshalb ist die paritätische Repräsentanz von Frauen und Männern bei der Ausführung von geförderten Projekten (mit Ausnahme von reinen Frauen- oder Männerprojekten) kein Förderkriterium?