5335/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Gender Mainstreaming und Gender Budgeting bei der Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln
Die Bundesregierung bekennt sich zur umfassenden Umsetzung des Gender Mainstreaming als Handlungsstrategie für die (Re)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung politischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte, auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle an politischen Entscheidungen beteiligten AkteurInnen
einzubringen.
Die mit BGBl. I Nr. 1/2008 am 4. Jänner 2008 kundgemachte Novelle des Bundes- Verfassungsgesetzes, sieht vor, dass Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben haben. Weiters wurde die Verpflichtung des Bundes verankert, bei seiner Haushaltsführung die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu beachten.
Auch bei der Gewährung von Fördermitteln des Bundes sollte Gender Mainstreaming und Gender Budgeting daher eine Rolle spielen. In der Allgemeinen Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln ist die Beachtung des Gleichbehandlungsgesetzes bzw. das Bundesgleichbehandlungsgesetz bei der Vergabe von Förderungen des Bundes formal zwar eine Voraussetzung bei der Fördermittelvergabe, bedarfsgerechte Förderkriterien für Frauen und Männer, die zur Gleichstellung aktiv beitragen fehlen jedoch. Unklar bleibt auch in welcher Form die Einhaltung der Gleichbehandlungsgesetze kontrolliert wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: