5363/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Markowitz, Schenk

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend weitern Fragen zur IGGiÖ

 

Die Anfrage 4335/J wurde Ihrerseits auf acht Seiten kommentiert (4257/AB). Leider blieben einige Fragen unbeantwortet, auch haben sich einige neue Fragen durch Ihre Beantwortung ergeben.

 

Bei geschätzte 500 000 in Österreich lebenden Muslimen bedarf es einer transparenten eindeutigen Gesetzeslage und deren Sanktionierung. Dadurch soll ein konfliktfreies Zusammenleben gesichert und der Erschaffung von Feindbildern, sowie einer Radikalisierung entgegengesteuert werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

Anfrage:

 

  1. Die Frage nach ihrer Einschätzung über den Reformbedarf des Islamgesetzes wurde nicht konkret beantwortet. Sprechen Sie sich für eine Reform des Islamgesetzes aus, wenn ja, welche weiteren diesbezüglichen Schritte werden Sie setzen?

 

  1. Wie viele Moscheen in Österreich werden von der IGGiÖ betrieben, wie viele von Vereinen? Gab es hierzu jemals eine Überprüfung Ihrerseits?

 

  1. Wie weit liegt es in Ihrem Kompetenzbereich die interne Finanzgebarung einer Religionsgemeinschaft zu prüfen?

 

  1. Wann erfuhren Sie erstmals über die Ergebnisse der Khorchide-Studie?

 

  1. Auf den Tätigkeitsbericht der IGGiÖ angesprochen verwiesen Sie auf dessen Umfang. Ist dieser Bericht öffentlich einsichtbar? (Wenn nicht, bitte ich um die Übermittlung des Berichts). Wann wurde dieser Bericht erstellt, welchen Zeitraum behandelt er?

  1. Ist es korrekt, dass der neue Vertrag für Religionslehrer die Zahlung eines Solidarbeitrags vorsieht, um eine Lehrerlaubnis zu erhalten? Wenn ja, wie hoch ist dieser?

 

  1. Wann wurde der neue Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht erstellt? Falls dieser noch nicht existiert, nach welchem Lehrplan wird bis zur Fertigstellung unterrichtet? a) Auf welcher Grundlage ist derer erlassen worden?

 

  1. Mit welchen Personen wurde der Inhalt der Lehrbücher abgeklärt? a) Wer sind diese Personen, bzw. was qualifiziert sie für die Überprüfung des Inhalts der Lehrbücher?  Könne Sie ausschließen, dass jemand aus diesem Personenkreis einer radikalen islamischen Organisation angehört oder nahe steht? Wurde dies je explizit überprüft?

 

  1. Frage 20 blieb unbeantwortet. Wie viele Islam-Lehrer wurden 2009 suspendiert oder gekündigt? (Bitte um Angabe von Zeitpunkt und Grund).

 

  1. Sie bestätigen, dass nicht nur IRPA-Absolventen als Lehrpersonen herangezogen werden, sondern auch Studenten und Personen „mit anderen, nicht nostrifizierten Ausbildungen“. Wie soll es zu einer standardisierten Qualitätssicherung der Lehre kommen? a) Wer kontrolliert die Qualifikation der Lehrer? Falls es keine ausstreichende Kontrolle gibt, wie wollen Sie feststellen, ob Rechtsstaatliche Grundsätze verletzt werden?