5384/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.05.2010
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Schopf, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Vorfall bei Wohnwagen-Siedlung in Pregarten
in der Nacht vom 19. auf den 20.
April 2010 ist es in der oberösterreichischen
Stadtgemeinde Pregarten im Bereich einer provisorischen, jedoch seitens der
Stadtgemeinde Pregarten genehmigten,
Wohnwagen-Siedlung zu einer Explosion
gekommen.
Entsprechend
der Berichterstattung des ORF Oberösterreich erfolgte die Explosion
angeblich dadurch,
dass Unbekannte einen Feuerwerkskörper
gezündet hätten. Der
Vorfall selbst hat glücklicherweise keine Verletzten zur
Folge - dies obwohl der
Feuerwerkskörper direkt
neben benzinbetriebenen Stromgeneratoren und in unmittelbarer
Nähe zu Wohnwägen mit
Gasversorgung zum Entzünden gebracht wurde.
Unabhängig davon,
dass eine solche Explosion grundsätzlich abzulehnen ist, und auch
von Seiten der
Exekutive untersucht werden muss, handelt es sich bei diesem
Vorkommnis insofern um eine besondere Situation, als dass es sich beim erwähnten
Wohnwagen-Lager um das provisorische Quartier von Sinti und Roma handelt. Nicht
ausgeschlossen werden kann daher ein möglicherweise ausländerfeindlicher
oder
antisemitischer Hintergrund.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres
daher
nachstehende
Anfrage:
1)
Besitzen die Bundesministerin für Inneres oder ihr
Kabinett Kenntnis über die
Explosion nahe
einer provisiorischen Wohnwagen-Siedlung in der
oberösterreichischen
Stadtgemeinde Pregarten?
2) Welche Einheiten der Polizei wurden mit Erhebungen zur Explosion beauftragt?
3)
Wurden hier neben der örtlichen Polizei auch andere
Organisationseinheiten der
Polizei mit einbezogen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
4)
Wurde auch der Verfassungsschutz mit Erhebungen im Zusammenhang mit der
Explosion in Pregarten beauftragt? Wenn ja, warum?
5)
Kann seitens der Bundesministerin, ihres Kabinetts oder der Polizei ein
möglicher
ausländerfeindlicher oder antisemitischer Hintergrund zur
genannten Explosion
ausgeschlossen werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
6)
Was ist der aktuelle Ermittlungsstand im Zusammenhang mit der Explosion
in
Pregarten?
7)
Mit welchen strafrechtlichen Folgen hat jemand zu rechnen, der eine
solche
Explosion
(eventuell auch „Anschlag") verursacht?
8) Wie sieht der Strafrahmen für die Herbeiführung einer solchen Gefährdung aus?