5440/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneten

an den Bundeskanzler

 

betreffend Nebentätigkeiten, Nebenbeschäftigungen, Dienstzeit, Stellenbesetzungsgesetz und Vertragsschablone

 

 

Während es im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen im öffentlichen Dienst und etwa der Ausübung eines öffentlichen Amtes entsprechende gesetzliche Grundlagen und eine darauf aufsetzende Verwaltungspraxis besteht, ist dies bei Dienstverhältnissen nach dem Stellenbesetzungsgesetz und der Vertragsschablone unklar.

 

Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, wie dies in der Praxis insgesamt im Bereich des Bundes gehandhabt wird. Da mit der Vollziehung des Stellenbesetzungsgesetzes und der auf dieser Grundlage verabschiedeten Vertragsschablone die gesamte Bundesregierung befasst ist, ist die Rechtsmeinung des Bundeskanzleramtes – das ja auch für den Vollzug des Dienst- und Besoldungsrechts des öffentlichen Dienstes zuständig ist – von Bedeutung.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Angestellte, mit denen im Bereich des Bundes auf der Grundlage des Stellenbesetzungsgesetzes und der Vertragsschablone ein Dienstvertrag besteht, üben eine Nebentätigkeit analog zum § 37 Beamtendienstrechtsgesetz aus?

2.     Wie teilen sich diese Nebentätigkeiten auf die einzelnen Unternehmen, wo gemäß Stellenbesetzungsgesetz und Vertragsschablone Dienstverträge bestehen, auf die einzelnen Unternehmen auf?

3.     Wie viele Angestellte, mit denen im Bereich des Bundes auf der Grundlage des Stellenbesetzungsgesetzes und der Vertragsschablone ein Dienstvertrag besteht, üben eine Nebenbeschäftigung analog zum § 56 Beamtendienstrechtsgesetz aus?

4.     Wie teilen sich diese Nebenbeschäftigungen auf die einzelnen Unternehmen, bei denen gemäß Stellenbesetzungsgesetz und Vertragsschablone Dienstverträge bestehen, auf?