5444/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Budget-Konsolidierungsbeitrag Bereich Land- und Forstwirtschaft
Die Budgetpolitik der Jahre 2011 – 2014 soll darauf ausgerichtet werden, das in der Rezession gestiegene Defizit schrittweise wieder zurückzuführen. Grundsätzlich sollen (mit Ausnahmen) alle Ressorts 3,6 Prozent ihres Budgets einsparen. Der Konsolidierungsbeitrag für den Bereich Land- und Forst- und Wasserwirtschaft soll für die Jahre 2011 77 Mio. Euro, 2012 123,3 Mio. Euro, 2013 143 Mio. Euro und 2014 161,9 Mio. Euro betragen.
Der Bundesvoranschlag 2010 sieht für die Bereiche Land-, Forst- und Wasserwirtschaft einen Rahmen von rund 2.208 Mio. Euro vor. Die Europäische Union leistet Direktzahlungen in Form von Marktordnungsausgaben sowie sonstige Beihilfen zur Gänze. Das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007-2013 (Agrarumweltprogramm ÖPUL, Bergbauernförderung und Sonstige Maßnahmen der ländlichen Entwicklung) werden durch die EU kofinanziert. Die Gesamtsumme der EU-kofinanzierten Förderungen für das Jahr 2010 beträgt voraussichtlich 1.116 Mio. Euro. Es wird daher entscheidend sein, ob in den Jahren 2011-2014 ausreichend Mittel zur Kofinanzierung der Gemeinschaftsprogramme budgetiert werden, sodass – wie bisher - alle kofinanzierten Förderungen aus dem EU-Haushalt voll ausgeschöpft werden können.
Mit den kofinanzierten Förderungen für das Programm für die ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 werden die wichtigsten agrarpolitischen Steuerungsinstrumente finanziert. Von der Ausgleichszulage für Bergbauernbetriebe und benachteiligte Gebiete profitieren 97.039 Betriebe, davon 68.355 Bergbauernbetriebe. Am Agrarumweltprogramm nehmen 78 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe mit 89 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche teil. Auch die Biobauernförderung ist Teil dieses Programms. Würden diese Förderungen gekürzt, hätte das gravierende Auswirkungen auf die bäuerlichen Betriebe und die ländlichen Räume. Entscheidend wird es daher sein, bäuerliche Existenzen und eine umweltschonende Produktion nicht zu gefährden und dort einzusparen, wo es schon längst Reformbedarf gibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: