5444/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Budget-Konsolidierungsbeitrag Bereich Land- und Forstwirtschaft

 

 

 

Die Budgetpolitik der Jahre 2011 – 2014 soll darauf ausgerichtet werden, das in der Rezession gestiegene Defizit schrittweise wieder zurückzuführen. Grundsätzlich sollen (mit Ausnahmen) alle Ressorts 3,6 Prozent ihres Budgets einsparen. Der Konsolidierungsbeitrag für den Bereich Land- und Forst- und Wasserwirtschaft soll für die Jahre 2011 77 Mio. Euro, 2012 123,3 Mio. Euro, 2013 143 Mio. Euro und 2014 161,9 Mio. Euro betragen.

 

 

Der Bundesvoranschlag 2010 sieht für die Bereiche Land-, Forst- und Wasserwirtschaft einen Rahmen von rund 2.208 Mio. Euro vor. Die Europäische Union leistet Direktzahlungen in Form von Marktordnungsausgaben sowie sonstige Beihilfen zur Gänze. Das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007-2013 (Agrarumweltprogramm ÖPUL, Bergbauernförderung und Sonstige Maßnahmen der ländlichen Entwicklung) werden durch die EU kofinanziert. Die Gesamtsumme der EU-kofinanzierten Förderungen für das Jahr 2010 beträgt voraussichtlich 1.116 Mio. Euro. Es wird daher entscheidend sein, ob in den Jahren 2011-2014 ausreichend Mittel zur Kofinanzierung der Gemeinschaftsprogramme budgetiert werden, sodass – wie bisher - alle kofinanzierten Förderungen aus dem EU-Haushalt voll ausgeschöpft werden können.

 

 

Mit den kofinanzierten Förderungen für das Programm für die ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 werden die wichtigsten agrarpolitischen Steuerungsinstrumente finanziert. Von der Ausgleichszulage für Bergbauernbetriebe und benachteiligte Gebiete profitieren 97.039 Betriebe, davon 68.355 Bergbauernbetriebe. Am Agrarumweltprogramm nehmen 78 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe mit 89 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche teil. Auch die Biobauernförderung ist Teil dieses Programms. Würden diese Förderungen gekürzt, hätte das gravierende Auswirkungen auf die bäuerlichen Betriebe und die ländlichen Räume. Entscheidend wird es daher sein, bäuerliche Existenzen und eine umweltschonende Produktion nicht zu gefährden und dort einzusparen, wo es schon längst Reformbedarf gibt.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche verteilungs- und beschäftigungswirksamen Akzente werden Sie im Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorgaben im Agrarbereich setzen? In welchen Bereichen werden Sie einsparen?

 

  1. Sind die von der EU kofinanzierten Förderungen von den geplanten Konsolidierungsmaßnahmen betroffen?

 

  1. Können Sie sicherstellen, dass auch in Hinkunft für die österreichische Landwirtschaft die von der EU bereitstehenden Förderungen im Rahmen der Kofinanzierung in vollem Ausmaß ausgeschöpft werden können? Wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums von den geplanten Konsolidierungsmaßnahmen betroffen? Wenn ja, in welchen Bereichen? In welchem Ausmaß können dann Gelder nicht mehr – wie bisher – von „Brüssel abgeholt“ werden?

 

  1. Werden Sie sicherstellen, dass es bis 2014 zu keinerlei Kürzungen im Bereich der Bergbauernförderung kommt?

 

  1. Werden Sie sicherstellen, dass es zu keinen Kürzungen bei den Agrarumweltmaßnahmen (ÖPUL) kommen wird? Wenn nein, wie begründen Sie das? Bei welchen konkreten Maßnahmen und in welchem Ausmaß ist mit Kürzungen zu rechnen?

 

  1. Sind auch Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes, der Grundwasservorsorge und im Biolandbau von Kürzungen betroffen? Wenn ja, in welchem Ausmaß (bitte um detaillierte Angabe der Maßnahmen und vorgesehenen Kürzungen)?

 

  1. Für den Schutz vor Naturgefahren stehen bei der Schutzwasserwirtschaft in Summe mit den Mitteln aus dem Katastrophenfonds im Jahr 2010 rund 156 Mio. Euro zur Verfügung. Ist auch dieser Bereich von den geplanten Budgetkürzungen betroffen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

 

  1. Im Jahr 2010 entfallen 77 Mio. Euro auf Bundesflüsse und Interessentengewässer (Verbesserung des Wasserhaushalts, Schutz gegen Schäden durch Hochwässer sowie Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer). Ist auch dieser Bereich von den geplanten Konsolidierungsmaßnahmen betroffen? Wenn ja, in welcher Weise?

 

  1. Wird es bei den sonstigen Maßnahmen der ländlichen Entwicklung (Bereich Fortbildung, Förderung der Lebensmittelqualität, Entwicklung neuer Produkte) Kürzungen geben? Wenn ja, in welchen Höhe und in welchen Bereichen konkret?

 

  1. Ist mit Kürzungen im Bereich der nationalen Förderungen im Agrarbereich (infrastrukturelle und qualitätsverbessernde Maßnahmen im Pflanzenbau und der Tierhaltung; Bioverbände, Genussregionen, Bildung, Beratung und Forschung) zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchen konkreten Bereichen?

  1. Wird es bei Maßnahmen, die über den Bereich der Land- und Forstwirtschaft hinausgehen wie Diversifizierung, Unterstützung von Kleinstunternehmen, Tourismus, Grundversorgung für die Ländliche Bevölkerung, Dorferneuerung und –entwicklung, Berufsbildung für Wirtschaftsakteure Kürzungen geben? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte um detaillierte Angaben der Bereiche)?

 

  1. Derzeit sind 5,4% der EU-Mittel des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums dem Schwerpunkt Leader zugeordnet. Sind in diesem Bereich Einsparungen geplant?

 

  1. Wird bei den kofinanzierten Leistungsabgeltungen die Aufteilung der Finanzierung im Verhältnis 60:40 zwischen Bund und Ländern weiterhin Gültigkeit haben?

 

  1. Wird es auch bei der Umsetzung der Alpenkonvention Einsparungen geben? Wenn ja, in welchen Bereichen und in welchem Ausmaß?

 

  1. Wie viele Mittel sind 2010 – 2014 aus dem Modulationstopf der Europäischen Union zu erwarten und für welche Maßnahmen im Programm Ländliche Entwicklung sollen diese Mittel verwendet werden?